Beschlussvorlage - B/17/6105

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt den Beteiligungsbericht 2023

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Bezug

 

  • DS B/17/4156-01 vom 11.12.2023 (Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines
    Gesamtabschlusses
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Sachverhalt

Begründung

Nach §§ 116a Abs. 3, 117 Abs. 1 S. 1 GO NRW in der aktuell gültigen Fassung ist ein Beteiligungsbericht ab dem Haushaltsjahr 2019 nur noch im Fall der Befreiung der Kommune von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses aufgrund der in § 116a Abs. 1 GO NRW festgelegten Größenmerkmale verpflichtend aufzustellen. Der Rat der Stadt Oberhausen hat in der Sitzung am 11.12.2023 (Drucksache: B/17/4156-01) die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2023 der Stadt Oberhausen gemäß § 116a GO NRW beschlossen. Wenn ein Beteiligungsbericht aufzustellen ist, wird gem. § 117 Abs.1 S. 3 GO NRW ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeigeführt.

Der Beteiligungsbericht hat gemäß § 117 Abs. 2 GO NRW folgende Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu enthalten:

1. die Beteiligungsverhältnisse,

2. die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche,

3. eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals jedes verselbständigten Aufgabenbereiches sowie

4. eine Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde.

Der Beteiligungsbericht wird im ALLRIS-System zur Verfügung gestellt. Jede Fraktion erhält darüber hinaus eine Fassung in Papierform. Nach Beschluss durch den Rat der Stadt ist der Beteiligungsbericht für jedermann im Internetauftritt der Stadt Oberhausen unter der Rubrik Rathaus => Verwaltung => Verwaltungsführung => Beteiligungen => Beteiligungsbericht einzusehen.

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Anlagen

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