Beschlussvorlage - B/17/6067

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2025.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Gemäß § 14 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 9 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen“ vom 03.06.2015 ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Die Beschlussfassung obliegt dem Rat der Stadt.

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Anlagen

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