Beschlussvorlage - B/17/5118

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die beigefügte Oberhausener Grundsatzerklärung gegen Antisemitismus, sowie die im Sachverhalt dargestellten Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus.

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Bezug

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Sachverhalt

Schon vor dem 07. Oktober 2023 gab es zahlreiche Diskussionen um den Umgang der Öffentlichkeit mit dem Thema Antisemitismus. Die Stadt Oberhausen ist sich der historischen Verantwortung bewusst und solidarisiert sich mit den Opfern der terroristischen Angriffe in Israel, sowie mit den Antisemitismusbetroffenen in Oberhausen. Dabei stehen Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft vor Herausforderungen im Umgang mit Antisemitismus als Diskriminierungsform. Aus diesem Grund wurde die beiliegende Oberhausener Grundsatzerklärung gegen Antisemitismus erarbeitet, welche weitgehend einem interkommunalen Austausch mit der Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie der Stadt Dortmund entnommen ist.

Die Grundsatzerklärung orientiert sich an der Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), welche sowohl dem Bund, als auch dem Land NRW als Arbeitsgrundlage dient. Die Definition bildet dabei weniger eine Definition des Begriffes Antisemitismus als solches, sondern schafft Leitlinien für den Umgang und die Bekämpfung von Antisemitismus als Diskriminierungsform.

 

Über die Grundsatzerklärung hinaus werden in Zusammenarbeit mit den Kultureinrichtungen und dem Arbeitskreis Antisemitismuskritische Bildungsarbeit folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Erarbeitung einer Handreichung für die Lehrerinnen und Lehrer an den Oberhausener Schulen, die insbesondere Unterstützungsleistungen und Kontakte für die Arbeit an den Schulen anbieten soll.
  • Durchführung der zweiten Fachkonferenz für antisemitismuskritische Bildungsarbeit in 2025. Die Fachkonferenz soll alle zwei Jahre durchgeführt werden.
  • Unterstützung und Organisation von Schulveranstaltungen mit Referenten mit jüdischem und arabischen Hintergrund, die für ein friedliches Zusammenleben in demokratischen Verhältnissen eintreten und sich gegen antisemitische Tendenzen wenden, um die Arbeit der Schulen zu unterstützen.
  • Die Organisation von Jugendbegegnungen außerhalb des schulischen Kontextes, um das friedliche Zusammenleben zu fördern und Antisemitismus zu bekämpfen. Hier gilt es in einem ersten Schritt mit externer Unterstützung die Jugendgruppen zu identifizieren, mit denen eine Arbeit sinnvoll erscheint und ein Konzept für die Begegnungen zu entwickeln.
  • Durchführung von Diskussionsveranstaltungen in und mit den Kultureinrichtungen der Stadt und den soziokulturellen Zentren.

 

Für die Arbeit mit und in den Schulen und den Jugendbegegnungen sind 20.000 EUR an Spenden vorgesehen. Für die Diskussionsveranstaltungen sollen städtische Mittel in Höhe von 10.000 EUR aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt werden. Der Arbeitskreis regt an diese Arbeit zu verstetigen. Dezernat 1 wird im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2025 dazu einen Vorschlag machen. 

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Anlagen

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