Antragsvorlage - A/17/5411

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Verwaltung wird gebeten, auf die Anbieter von E-Scooter-Sharing-Angeboten zuzugehen, um die folgenden Maßnahmen zu veranlassen:

  1. Es ist ein jährlicher Bericht über die Nutzung, mittelfristige Entwicklungen, Beschwerden und Probleme zu erstellen.
  2. Die Einführung von speziell markierten Abstellzonen in festgelegten, häufig frequentierten Gebieten wie z.B. im Bahnhofsumfeld soll eingeleitet werden.
  3. Die bisher anbieterspezifischen Abstellverbotszonen sind anzugleichen.
  4. Die künftige Ausweitung von Abstellverbotszonen auf Gebiete und Straßen, in denen es zu vermehrten Beschwerden mit nachweislichen Behinderungen kommt, muss koordiniert werden.
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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Das E-Scooter-Sharing ist ein wichtiger Bestandteil der Mobilitätswende, dies gilt vor allem im urbanen Raum. Das so genannte Free-Floating-Konzept, also das Leihen und spätere Abstellen von E-Scootern ohne festen Standort in einem Nutzungsgebiet, ist zwar – vor allem für die Nutzerinnen und Nutzer – wünschenswert, jedoch hat dieses Modell auch Nachteile. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn die Roller unsachgemäß abgestellt werden und so andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer behindern. Die Zahl der Beschwerden darüber, die die Stadtverwaltung erreichen, ist zwar relativ gering (lt. WAZ-Online Bericht vom 10.05.2024 40 Meldungen in 2023), die Fälle sorgen dennoch für vergleichsweise viel Unmut in der Bevölkerung. Diesem gilt es mit Fakten zu begegnen. Dort, wo es augenscheinlich nötig erscheint, kann man eingreifen und koordinieren: An Bahnhöfen und auf einigen Plätzen stehen z.B. oft mehrere Roller nur wenige Meter voneinander entfernt kreuz und quer. Hier wären vorgeschriebene und markierte Abstellzonen ein Lösungsansatz, wie er zum Beispiel schon auf der Kirmes in Sterkrade praktiziert worden ist.

Verschiedene Anbieter weisen aktuell unterschiedliche Park- bzw. Abstellverbotszonen aus, in denen der Mietvorgang nicht beendet werden kann. Die Definition solcher Zonen unterliegt derzeit rein wirtschaftlichen Überlegungen, etwa ob der Anbieter die Roller dort gut abholen kann oder nicht. Diese Zonen sollten jedoch koordiniert und ausgeweitet werden, zum Beispiel auf Straßenzüge mit besonders engen Bürgersteigen, um das Potenzial für Beschwerden noch einmal zu minimieren.

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