Beschlussvorlage - B/17/5829

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Sterkrade wirkt bei den Beratungen der Haushaltspositionen des Haushaltsplanentwurfs 2025, die sich auf den Bezirk und die Aufwendungen / Auszahlungen auswirken (Seite 441 – 443) und, soweit erfolgt, die Veränderungsnachweisung der Verwaltung mit.

 

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Dem Vorbericht des Haushaltsplanentwurfs können die wesentlichen Informationen zum Verständnis der Finanzlage und der Haushaltsplanung der Stadt Oberhausen entnommen werden. An dieser Stelle wird ein Überblick über den kompletten Haushalt gegeben.

Gemäß den Bezirksvertretungsrichtlinien zur Hauptsatzung der Stadt Oberhausen in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW, wirkt die Bezirksvertretung bei allen Angelegenheiten ihres Bezirks, somit auch bei der Vorberatung der betreffenden Haushaltspositionen, mit.

Die zur Beratung erforderlichen Unterlagen können dem Haushaltsplanentwurf 2025, für weitergehende Informationen dem Entwurf der Kosten- und Leistungsrechnung 2025, entnommen werden. Zur Vorberatung ist in Abhängigkeit der Zuständigkeit der Bezirksvertretung auf den Haushaltsplanentwurf und die Kosten- und Leistungsrechnung zurückzugreifen. Diese Unterlagen sind sowohl im Intranet als auch im Internet der Stadt Oberhausen zugänglich. Etwaige Veränderungsnachweisungen der Verwaltung werden für die Beratung ggf. separat zur Verfügung gestellt.

Die abschließende Vorberatung erfolgt am 09.12.2024 im Haupt- und Finanzausschuss, die endgültige Beschlussfassung zum Haushalt 2025 findet in der Sitzung des Rates der Stadt am 16.12.2024 mit separater Vorlage statt.

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