Beschlussvorlage - B/17/6100
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsberatungen 2025
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Anja Holz
- Beteiligt:
- Dezernat 1 / Finanzen und Kultur
- Verantwortung:
- Frau Franke, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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09.12.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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16.12.2024
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt berät und beschließt die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne des
Haushaltsplanentwurfs 2025:
Produktbereich 01 Innere Verwaltung Seiten 85- 99 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 02 Sicherheit und Ordnung Seiten 100-112 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 03 Schulträgeraufgaben Seiten 113-143 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 04 Kultur- und Wissenschaft Seiten 144-154 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 05 Soziale Leistungen Seiten 155-161 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 06 Kinder- und Familienhilfe Seiten 162-171 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 07 Gesundheitsdienste Seiten 172-177 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 08 Sportförderung Seiten 178-186 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 09 Räumliche Planung Seiten 187-199 des Haushaltsplanentwurfes
und Entwicklung, Geoinformation
Produktbereich 10 Bauen und Wohnen Seiten 200-204 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 11 Ver- und Entsorgung Seiten 205-210 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 12 Verkehrsflächen Seiten 211-231 des Haushaltsplanentwurfes
und -anlagen, ÖPNV
Produktbereich 13 Natur- und Landschaftspflege Seiten 232-241 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 14 Umweltschutz Seiten 242-244 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 15 Wirtschaft und Tourismus Seiten 245-250 des Haushaltsplanentwurfes
Produktbereich 16 Allgemeine Finanzwirtschaft Seiten 251-255 des Haushaltsplanentwurfes.
2. Der Rat der Stadt nimmt die folgenden Anlagen des Haushaltsplanentwurfs 2025 zur Kenntnis:
a) Haushaltsquerschnitt
b) Haushaltsvorbericht
c) Ziele und Kennzahlen gemäß § 4 KomHVO NRW
d) Übersicht über die konsumtiven und investiven Deckungsringe
e) Stellenplan
f) Bilanz des Vorvorjahres, Ergebnisrechnung 2023, Finanzrechnung 2023
g) Übersicht: Zuwendungen an Fraktionen (Anlage 1)
h) Übersicht: Voraussichtlicher Stand der Verbindlichkeiten (Anlage 2)
i) Übersicht: Verpflichtungsermächtigungen
j) Eigenkapitalspiegel
k) Übersicht der Budgets nach § 21 Abs. 2 KomHVO („Zweckbindungen“)
l) Wirtschaftspläne
- ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen (s. Drucksache B/17/6067)
- SBO Servicebetriebe Oberhausen (s. Drucksache B/17/5839)
- Theater Oberhausen am Ebertplatz
m) Jahresabschlüsse
- ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen gGmbH
- ASO Service GmbH
- Bau- und Wohnungsgenossenschaft „Werkbundsiedlung Am Ruhrufer e. G.“
- Biostrom Oberhausen Management GmbH
- Biostrom Oberhausen GmbH & Co. KG
- Entwicklungsgesellschaft Neu-Oberhausen mbH - ENO
- Energieversorgung Oberhausen AG
- Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH
- FSO GmbH & Co. KG
- Gasometer Oberhausen GmbH
- GMVA Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsanlage Niederrhein GmbH
- IKF Internationale Kurzfilmtage Oberhausen gGmbH
- Luise-Albertz-Halle Tagungs- und Veranstaltungszentrum Oberhausen GmbH
- Oberhausener Netzgesellschaft mbH
- O.Vision Projektgesellschaft mbH Oberhausen
- OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH
- PBO Projektentwicklungs- und Beteiligungsgesellschaft Oberhausen mbH
- STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH
- Theater Oberhausen
- TZU Technologiezentrum Umweltschutz Management GmbH
- VZO Verwaltungszentren Oberhausen GmbH
- WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH Oberhausen
n) Übersicht: Bezirksbezogene Haushaltsangaben
- Alt-Oberhausen
- Sterkrade
- Osterfeld
3. Der Rat der Stadt berät und beschließt die Dringlichkeitslisten hinsichtlich der unaufschiebbaren Investitionen für das Haushaltsjahr 2025:
- Liste 1: Investitionen der Stadt Oberhausen - Rentierliche Maßnahmen - (nur kostenrechnende Einrichtungen/Gebührenhaushalte) (Anlage 3)
- Liste 2: Investitionen der Stadt Oberhausen, die im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben notwendig sind (Anlage 3)
- Liste 3: Investitionen der Stadt Oberhausen – Einzahlungen nach Produkten und
Maßnahmennummern, denen keine konkreten Auszahlungen gegenüberstehen (Anlage 3)
4. Der Rat der Stadt berät und beschließt den Ergebnisplan 2025.
5. Der Rat der Stadt berät und beschließt den Finanzplan 2025.
Sachverhalt
Gemäß § 41 (1) Buchstabe h der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Rat zuständig für den Erlass der Haushaltssatzung. Nach § 80 (4) S. 1 GO NRW ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Entsprechend der Vorschrift des § 59 (2) GO NRW ist der Finanzausschuss zuständig für die Vorbereitung der Haushaltssatzung. Daher erfolgt die abschließende Vorberatung zum Haushalt 2025 im Haupt- und Finanzausschuss 09. Dezember 2024.
Die Vorlage wird bis zur Sitzung des Rates laufend aktualisiert. Die Änderungen werden in der Begründung sukzessive erläutert. Bei Änderungen wird die Drucksachen-Nr. entsprechend angepasst (02er-Vorlage).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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140,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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89,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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454,2 kB
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