Beschlussvorlage - B/17/5154
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung eines Energiemanagements
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Eigenbetrieb SBO
- Bearbeitung:
- Michael Pfitzner
- Verantwortung:
- Herr Reeh; Herr Jehn; Herr Dr. Palotz; Herr Tsalastras; Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat klimatische Konsequenzen (siehe Anlage "Klimacheck")
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Betriebsausschuss SBO
|
Vorberatung
|
|
|
●
Geplant
|
|
Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
19.06.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
24.06.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
01.07.2024
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt
- die Einführung eines kommunalen Energiemanagements und dessen nachhaltigen Betrieb
sowie
- vorbehaltlich eines positiven Förderbescheides für die Aufbauphase des Energiemanagementsystems die Einrichtung von drei – zunächst auf drei Jahre befristete – Vollzeitplanstellen in der Fachabteilung des Eigenbetriebes SBO Servicebetriebe Oberhausen.
Sachverhalt
- Ausgangslage
Unbestritten ist der optimierte Einsatz der Ressource Energie auch für die Stadt Oberhausen aus Gründen des Klimaschutzes und der Wirtschaftlichkeit unabdingbar.
Bereits im Jahr 2012 hat eine Studie des Wuppertal-Instituts für Klima, Umwelt Energie für die Stadt Oberhausen erhebliche Einspar- und Optimierungspotenziale für Wärme und Strom aufgezeigt, welche sich ausgehend von steigenden Energiepreisen erhöhen werden.
Voraussetzung für die Hebung der vorgenannten Potenziale ist jedoch die Etablierung eines ganzheitlichen Energiemanagements. Ein Solches wird im Rahmen der weiteren Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes zukünftig höchstwahrscheinlich ohnehin pflichtig für Kommunen werden.
- Energiemanagement – Definition und Ziele
Die Aufgaben des kommunalen Energiemanagements sind folgendermaßen definiert:
Abb.: Kom.EMS-Leitfaden, S. 16
Grundstein für ein ganzheitliches Energiemanagement ist dessen systematische Strukturierung in Form eines Energiemanagementsystems (EMS). Dieses soll eine Kommune in die Lage versetzen, die kontinuierliche Optimierung der energiebezogenen Leistungsfähigkeit und dauerhafte Energieeinsparungen zu realisieren. Dazu gehören insbesondere die optimierte Betriebsführung der Bestandsgebäude- und Anlagen durch Wartung und Instandhaltung sowie deren zielgerichtete Verbesserung durch Investitionen.
Folgende Effekte sollen aus der Einführung des EMS realsiert werden:
- dauerhafte Einsparungen (ohne investive und kostenintensive Maßnahmen) beim Betrieb der Liegenschaften des Energieverbrauchs und der Energiekosten,
- schnelle Realisierung der Einsparungen (Praxis zeigt, spätestens nach 1,5 Jahren),
- Minderung des CO2-Ausstoß (Klimaschutz),
- Verringerung des Risikos von Betriebsstörungen und Unfällen sowie der rechtlichen und finanziellen Konsequenzen,
- Verbesserte Informationsbeschaffung und schnellerer Zugriff auf interne Energie- und Umweltdaten,
- Klare Verteilung von Zuständigkeiten sowie
- Mitarbeitermotivation und –beteiligung.
Aktuell wird hierzu insbesondere durch die Energieagenturen Baden-Württembergs, Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens das Projekt „Kom.EMS“ vorangetrieben. Kom.EMS steht für Kommunales Energiemanagement-System und ist ein Werkzeug für den systematischen Aufbau und die Verstetigung eines Energiemanagement-Systems für die kommunalen Verwaltungen. Es soll die Möglichkeit bieten, das Energiemanagement einer kommunalen Verwaltung anhand von transparenten Kriterien zu bewerten, zu optimieren und zu verstetigen.
Kom.EMS bezieht durch seinen ganzheitlichen Ansatz alle für das Energiemanagement relevanten Verwaltungsebenen ein. Dies ist für eine dauerhafte Erzielung von Energieeinsparerfolgen von grundsätzlicher Bedeutung. Darüber hinaus besteht durch die Möglichkeit der Zertifizierung und öffentlichkeitswirksamen Auszeichnung der kommunalen Verwaltungen ein zusätzlicher Anreiz, sich erfolgsorientiert mit dem Thema Energiemanagement auseinanderzusetzen und die notwendige Vorbild-Rolle einzunehmen.
- Ist-Situation
Die Abteilung „Energiemanagement“ der SBO betreut
- ca. 1.000 Strom-, Gas- und Fernwärmezähler,
- ca. 385 Wasserzähler mit jährlicher Abrechnung, die nicht fernüberwachbar sind,
- ca. 80 Stromzähler mit monatlicher Abrechnung und
- ca. 22 Flüssiggas- und Heizöltanks, die bei Bedarf aufgefüllt und abgerechnet werden.
Die Energieverbrauchsdatenerfassung, die als die Grundvoraussetzung für den energieeffizienten Betrieb von Energieanlagen und Gebäuden gilt, erfolgt zurzeit sowohl zeitlich (maximal einmal pro Jahr) als auch örtlich (pro Liegenschaft nicht selten nur ein Verbrauchszähler) mit einer sehr geringen Auflösung.
Lediglich in den sieben Schulen mit Lehrschwimmbädern befindet sich durch das DISKO-Projekt digitale Gebäudeleittechnik im Bau, die eine Echtzeitüberwachung der Funktion und Energieströme der angeschlossenen Liegenschaften ermöglichen wird. Für eine strukturierte Analyse, Bewertung und Optimierung der Energieverbräuche sowie für die Begehung und Optimierung der energietechnischen Anlagen sind zurzeit. keine Stellen im Stellenplan der SBO vorgesehen. Insofern kann der oben dargestellten Definition eines Energiemanagements im klassischen Sinne nicht nachgekommen werden.
-
Umsetzung und Finanzierung / Förderung
- Umsetzungsszenario
Das Energiemanagement soll u. a. durch das stetige Erfassen und Steuern von Energie-Verbrauchsdaten die Energieverbräuche kontinuierlich reduzieren. Hierfür ist die Verankerung der organisatorischen Strukturen in der Verwaltung sowie der Aufbau technischer und personeller Ressourcen in Anbetracht der Ist-Situation unbedingt erforderlich.
Zu den ersten Umsetzungsschritten zählen
- der Aufbau organisatorischer Strukturen für das EMS,
- die Einführung eines monatlichen Energiecontrollings,
- die Erarbeitung und jährliche Aktualisierung von Energieberichten,
- die Diskussion und der Beschluss des jährlichen Energieberichts,
- Gebäudebegehungen, Erfassung Ist-Zustand (Zähler u. Anlagentechnik),
- die Einführung und Optimierung der Datenerfassung,
- die Auswahl, Einführung und Optimierung geeigneter Software und Messtechnik,
- die Erstellung eines Maßnahmenplans und die Priorisierung der Gebäude,
und
- Energiebeschaffung und Controlling.
Hierfür wird ein Projektzeitraum von drei Jahren (beginnend im 2. Halbjahr 2024) angesetzt; es ist erforderlich, dass hierzu zunächst befristet auf den Projektzeitraum drei Vollzeitstellen für Ingenieure oder Ingenieurinnen aus dem Bereich Energietechnik o. ä. eingerichtet werden. Diese Stellen sollen zunächst auf drei Jahre befristet bei der SBO im Bereich Energiemanagement eingerichtet und nach EG 12 TVV ausgewiesen werden. Die Kosten der Stellen werden auf Basis EG 12 TVÖD Stufe 2 bzw. 3 zu 90% gefördert (siehe auch 4.2). Die drei Vollzeitstellen beziehen sich ausschließlich auf die Maßnahmen und Liegenschaften des Förderprojektes. Um alle Aufgaben des Energiemanagements wahrzunehmen und das Energieeinsparungspotenzial voll auszuschöpfen, sind weitere Ressourcen erforderlich, die während des Projektzeitraums näher betrachtet werden.
- Mögliche Förderung
Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) stellt hierfür Fördermittel im Rahmen der Kommunalrichtlinie für Kommunen bereit. Gefördert werden:
- die erstmalige Einrichtung sowie
- die Erweiterung eines kommunalen Energiemanagements.
Bezuschusst werden über das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) durch eine Bundeszuwendung auf Aufgabenbasis im Rahmen der Fördermaßnahme „Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld“ im Förderbereich „4.1.2 Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements“ 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben für:
- zusätzliches Fachpersonal ca. 0,5 bis 3 Stellen für 3 Jahre,
- Dienstleister, die beim Aufbau und Betrieb des EM unterstützen – bis zu maximal 45 Beratertagen für die Einführung eines EM,
- Hardware/Messtechnik (zuwendungsfähige Ausgaben bis maximal 50.000 Euro),
- Software (zuwendungsfähige Ausgaben bis maximal 20.000 Euro),
- Durchführung von Gebäudebewertungen,
- Dienstreisen für Weiterqualifizierungen an bis zu 15 Tagen sowie
-
Erstzertifizierung des EMS nach einem anerkannten Zertifizierungssystem.
- Förderantrag
Nach der Haushaltssperre und dem temporären Stopp des Förderprogrammes im November 2023 ist seit Ende Februar 2024 die Einreichung von Förderanträgen im Rahmen der NKI-Kommunalrichtlinie wieder möglich.
Die postalische Einreichung des Antrags bei der die BMWK-Förderung durchführenden Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH, Berlin, erfolgte durch den Eigenbetrieb SBO am 14.03.2024. Das ermittelte Vorhabenvolumen für Sach- und Personalkosten beläuft sich für den dreijährigen Projektzeitraum auf 1.247.172,96 €, das auf dieser Basis ermittelte Fördervolumen mithin auf 1.122.455,66 €.
In diesem Antrag wurde in Absprache mit der Kommunal Agentur NRW GmbH, welche als kommunales Beratungsunternehmen nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden bei ihrer wirtschaftlichen und umweltorientierten Aufgabenwahrnehmung unterstützt, auch die Förderung der monetären Differenz der Eingruppierung der drei Stellen zwischen EG 12 TVöD und EG 12 TVV (siehe auch 4.1) als Zulage beantragt.
Für die abschließende Antragsbearbeitung wird seitens der ZUG gGmbH ein Ratsbeschluss gefordert, welcher besagt, dass ein Energiemanagement zu implementieren und dieses nachhaltig zu betreiben ist (siehe Beschlusspunkt 1).
- (Re-) Finanzierung der Eigenanteile sowie der Kosten nach dem Projektzeitraum
Der Arbeitskreis Energiemanagement des Deutschen Städtetages ging im Jahr 2018 davon aus, dass jeder Mitarbeiter im Energiemanagement dauerhaft mindestens Kosteneinsparungen hervorruft, die seine Personalkosten deutlich übertreffen. Insbesondere bei der Neuinstallation eines Energiemanagements sind erhebliche Deckungsbeiträge zu erwarten.
Auf dieser Basis sowie unter Berücksichtigung des vom Wuppertal-Institut quantifizierten Einsparpotenzials ist die Refinanzierung des zu etablierenden Energiemanagements auch ohne Förderung als dauerhaft gegeben zu betrachten; darüber hinaus sind erhebliche Konsolidierungsbeiträge für den städtischen Haushalt zu erwarten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
479,2 kB
|
