Beschlussvorlage - B/17/6079

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 2 beigefügte Friedhofsgebührensatzung 

der Stadt Oberhausen.

Reduzieren

Bezug

B/17/5306, Friedhofsentwicklungsplanung 2024 ff.

B/17/6018, Friedhofssatzung 2025 ff.

B/17/1000-01, Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Oberhausen 2021

Reduzieren

Sachverhalt

  1.                                                 Ausgangslage

Die letzte Friedhofsplanung für die fünf kommunalen Friedhöfe stammt aus dem Jahr 2006 und deckte eine strategische Rahmenplanung bis 2015 ab, auf deren Basis auch aktuell noch agiert wird. Entsprechend werden die aktuellen Entwicklungen bezüglich der Bestattungszahlen und Bestattungsarten nicht berücksichtigt; darüber hinaus hat auch die überörtliche Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) diverse Handlungsnotwendigkeiten aufgezeigt (siehe Bericht M/16/5637-01 vom 12.05.2020), so dass eine neue, zukunftsorientierte Friedhofsentwicklungsplanung aufzulegen war.

Hierzu haben die SBO Servicebetriebe Oberhausen einen entsprechenden Untersuchungsauftrag an die hierauf spezialisierte Friedhofsplaner GmbH, Münster, vergeben; diese hat hierzu eine umfassende Bestandsaufnahme erstellt, die statistische Entwicklung der Bestattungszahlen analysiert und die zukünftigen Bedarfe prognostiziert; auf dieser Grundlage wurden grundlegende Maßnahmenvorschläge erarbeitet und durch SBO friedhofsspezifisch in der Friedhofsentwicklungsplanung 2024 ff. (FEP) konkretisiert (Punkt 3 der Beschlussvorlage B/17/5306), welche insbesondere auch die Einführung neuer Grabarten beinhaltet.

Nach entsprechender Beschlussfassung durch den Rat der Stadt sind die Friedhofssatzung sowie die Friedhofsgebührensatzung zur Umsetzung der FEP entsprechend anzupassen.

 

  1.                                                 Berechnungsgrundlagen für die Neukalkulation

a. Kosten des Eigenbetriebs SBO Servicebetriebe Oberhausen

Seit dem Geschäftsjahr 2021 (gem. Ratsbeschluss vom 22.06.2020) werden die Aufgaben auf den Friedhöfen durch die Servicebetriebe Oberhausen (SBO) wahrgenommen. Der Gebührenbedarfsberechnung liegen die Wirtschaftsplandaten der SBO für das Geschäftsjahr 2024 zugrunde. Hierbei wurde berücksichtigt, dass der vom Rat der Stadt im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2024 ff. beschlossene Beitrag in Höhe von 300 T€ p. a. hierüber zukünftig erwirtschaftet werden kann.

Zu berücksichtigen ist ferner die allgemeine Kostensteigerung, welche gemäß Verbraucherpreisindex für Deutschland im Zeitraum 07/2021 bis 07/2024 ca. 15,96% betragen hat.

b. Kalkulatorische Kosten

Durch die Inbetriebnahme der nach einem Brandschaden vollständig neu aufgebauten Betriebsstelle auf dem Westfriedhof kommt es zu einer entsprechenden Erhöhung der Abschreibungen bzw. der kalk. Verzinsung. Letztere wurde auf Basis der bilanziellen Restbuchwerte mit einem Kalkulationszinssatz von 3,79% kalkuliert.

 

c. Öffentlichkeitsanteil

Die Rahmenbedingungen im Vergleich zum Gebührentarif 2021 sind unverändert. Der Öffentlichkeitsanteil verbleibt bei 42 %.

d. Fallzahlen und neue Grabarten

Die der neuen Kalkulation zugrunde liegenden Fallzahlen basieren auf den Durchschnittsfallzahlen der Jahre 2021-2023, wobei Verlängerungen, Beilegungen etc. mit den jeweiligen Deckungsbeitragsanteilen berücksichtigt worden sind. Im Hinblick auf die neuen Bestattungsarten wurde aus Vorsichtsgründen lediglich eine Umverteilung, jedoch keine Erhöhung der Fallzahlen angenommen. Ebenfalls bedingt durch die Einführung der neuen Grabarten wurden die Kostenverteilungsmaßstäbe überarbeitet. Im Bereich des Nutzungsrechtes berücksichtigt der nunmehr maßgebliche Kategorienfaktor neben dem Lagefaktor auch einen kostenrechnerischen Ausgleichsfaktor, welcher die Belegungsnachfragen strukturiert. Die Aufwandsfaktoren bei der Grabbereitung wurden an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst.

  

Weitere Einzelheiten zur Gebührenberechnung ergeben sich aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1). Die neuen Gebührensätze ergeben sich aus dem Friedhofsgebührentarif 2024 (siehe Anlage 2)

Reduzieren

Anlagen

Loading...