Beschlussvorlage - B/17/6078

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt den Erlass der Abgabesatz-Satzung 2025 mit dem sich aus Anlage 6 ergebenden Wortlaut sowie die den Jahressätzen zugrundeliegenden Bedarfsberechnungen gemäß Anlagen 1 – 4.

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Bezug

Ratsvorlage Drucksachen-Nr. B/17/4252-01 für die Ratssitzung am 04.12.2023

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Sachverhalt

1. Grundlage

 

Die Gebührensätze für Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Abwasserbeseitigung sind nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen.

 

Die Stadt Oberhausen hat sich durch entsprechende Ratsbeschlüsse über die der Abgabesatz-Satzung zugrundeliegenden Satzungen (Abfallsatzung, Straßenreinigungssatzung, Entwässerungssatzung) darauf festgelegt, die Gebührensätze jährlich im Voraus für die folgende Gebührenperiode festzusetzen.

 

 

 

2. Kostenprognose 2025

 

2.1 Kosten der Wirtschaftsbetriebe Oberhausen (WBO GmbH)

 

Als Leistungsentgelt wird grundsätzlich der fortgeschriebene Selbstkostenfestpreis 2006 gemäß Preisprüfungsbehörde auf Basis der Kostenelementeklausel gemäß Leistungsvertrag für 2025 angehalten.

Erstmalig ab dem Jahr 2024 wurden die Leistungsentgelte für die Gebührenbereiche Abfallbeseitigung, hausmüllähnlicher Gewerbeabfall und Straßenreinigung gemäß der Nachtragsvereinbarung zum Leistungsvertrag vom 04.07.2022 ohne eine Preisanpassung berechnet. Ab dem Jahr 2026 soll dann für die genannten Bereiche eine Anpassung um den Kostenfaktor Lohn- und Lohnnebenkosten erfolgen. Diese Regelung gilt gemäß der Nachtragsvereinbarung bis zum Jahr 2032.

Um der Gebührenkalkulation mehr Rechtssicherheit zu geben, wird der bisher im Leistungsentgelt der WBO enthaltene kalkulatorische Gewinn von 3,2 % für die Gebührenkalkulation auf 1 % gesenkt. Dies entspricht dem im kalkulatorischen Gewinn mit abgegoltenem allgemeinen Unternehmerwagnis, das aufgrund des begrenzten und überschaubaren Risikos der WBO durch die Vereinbarung von Selbstkostenpreisen eher als gering einzustufen ist. Dies wird auch obergerichtlich so gesehen.

 

Es ergeben sich folglich Steigerungen des Leistungsentgelts für die WBO:

Abwasserbeseitigung 5,86 %

Abfallbeseitigung 0,00 %

Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall 0,00 %

Straßenreinigung 0,00 %

 

2.2 Kosten der Gemeinschafts-Müllverbrennungsanlage Niederrhein (GMVA GmbH & Co. KG)

 

Die Entsorgungskosten sind auf Grund der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land NRW und der dieser Entscheidung folgenden Auffassung der Preisüberwachungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf von der GMVA jedes Jahr neu entsprechend den Vorschriften für das Preisrecht zu kalkulieren.

 

Für die Kalkulation des Verbrennungsentgeltes 2025 hat die GMVA einen Preis von 121,69 EUR/t (brutto) berechnet. Damit erhöht sich der Preis je Tonne um 43,63 EUR. Das kalkulierte Entgelt für freie Kapazitäten beläuft sich auf 11,26 EUR/t (brutto) Wesentlich für die Erhöhung des Verbrennungsentgeltes sind die Anhebung der Bepreisung von CO²-Emissionen von aktuell 45 EUR/t auf 55 EUR/t freisetzbarer CO²Menge und der Rückgang der Erlöse aus Energieerzeugung, die bei der Ermittlung des Entgelts in Abzug zu bringen sind. Die bereits zu Beginn des Jahres 2024 eingeführte Verpflichtung zum Erwerb von Zertifikaten für die Freisetzung von CO² Emissionen hat sich auf das Verbrennungsentgelt des laufenden Jahres ausgewirkt, konnte jedoch durch die anzurechnenden Energieerlöse zum Teil kompensiert werden.

 

Seit der Kalkulation der Verbrennungsentgelte für das Jahr 2023 erfolgt keine Überprüfung der Kalkulation durch die Preisüberwachungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf, da nach Auffassung der Preisüberwachungsstelle infolge des Ukraine Krieges eine Situation insbesondere auf dem Energiemarkt eingetreten ist, die keine hinreichend sichere Prognose der im Folgejahr anfallenden Kosten und Erlöse zulässt. An den Unsicherheiten für die Einschätzung von Kosten und Erlösen für 2025 hat sich durch das Kriegsgeschehen in der Ukraine, zu dem noch der Konflikt im Nahen Osten hinzugekommen ist, nichts verändert. Mit der Prüfung, ob die Kalkulation den preisrechtlichen Vorschriften entspricht, wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH (PWC) beauftragt. Die gutachterliche Stellungnahme von PWC vom 01.10.2024 kommt zu dem Ergebnis, dass die Kalkulation des Verbrennungsentgeltes nachvollziehbar ist und mit den preisrechtlichen Vorschriften im Einklang steht. 

 

Die Stadt hat zur kritischen Würdigung der Gutachterlichen Stellungnahme von PWC die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft beauftragt, die zentralen Preisparameter der Kalkulation der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu überprüfen und dabei schwerpunktmäßig die angesetzten Kosten für Fremdleistungen und Erlöse aus Energiegewinnung in den Blick zu nehmen. PKF stellt als Ergebnis der Prüfung fest, dass die Prognoseentscheidungen der GMVA auf nachvollziehbaren sachgerechten Erwägungen beruhen und nicht willkürlich gewählt sind. Es haben sich keine Hinweise ergeben, dass Kosten- oder Erlösansätze zu hoch oder zu niedrig angesetzt wurden.

 

 

2.3 Sonderposten

 

Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen eines Gebührenhaushaltes innerhalb von vier Jahren auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Die Stadt Oberhausen plant für das Jahr 2025 die Auflösung folgender Sonderposten:

 

 

Entnahme

Stand - neu

Abfallbeseitigung

1.130.310,49 EUR

0,00 EUR

Hausmüllähnlicher Gewerbemüll

165.569,76 EUR

253.107,23 EUR

Straßenreinigung

24.820,89 EUR

19.590,07 EUR

Schmutzwasserbeseitigung

404.226,58 EUR

0,00 EUR

Niederschlagswasserbeseitigung

130.763,39 EUR

0,00 EUR

 

2.4 Abfallbeseitigung (Produkt 110202)

 

2.4.1 Hausmüllabfuhr

 

Die Aufwendungen steigen um 7,31 % (ohne Berücksichtigung eines Ertrags aus der Auflösung von Sonderposten).

 

 

Aufwand 2024 = 23.455.080 EUR

Aufwand 2025 = 25.170.810 EUR

Differenz = + 1.715.730 EUR 

 

Die im vorgenannten Aufwand enthaltenen Entsorgungskosten steigen in 2025 gegenüber dem Vorjahr um 2.167.590 EUR (+ 37,86 %).

 

Ab dem 01.01.2025 sieht das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) eine Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien vor. Somit wird die Alttextiliensammlung ab 2025 gebührenrelevant. Für die Sammlung wird sodann ein zusätzliches Entgelt von rund 300.000 EUR durch die WBO GmbH erhoben.

 

Das Leistungsentgelt der WBO GmbH sinkt um 434.440,00 EUR. Grund ist die Anpassung des Gewinnanteils wie unter Punkt 2.1 Absatz 3 erläutert.

 

Das Gesamtlitervolumen steigt um rd. 56.450 Liter (+ 0,74 %).

 

Aus der Überdeckung des Jahresabschlusses 2023 ist eine Entnahme in Höhe von rund 1.130.310 EUR geplant. Damit ist der Sonderposten für die Abfallbeseitigung komplett aufgelöst.

 

Die Gebühr für alle Müllgefäße und den Bioabfall steigt um rund 15,7 % zum Vorjahr (2024). Gründe für die Gebührensteigerung sind unter anderem der Anstieg bei den Entsorgungskosten durch den angepassten Verbrennungspreis der GMVA sowie geringere Erträge aus der Auflösung von Sonderposten.

 

Die Gebühr für den Hausmüllsack steigt um 0,40 EUR auf 3,40 EUR.

Die Gebühr für den Grünabfallsack bleibt unverändert bei  1,70 EUR.

(Gebührenübersicht: s. Anlage 1)

 

 

2.4.2 Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall

 

Die Aufwendungen steigen um 9,28 % (ohne Berücksichtigung von Unterdeckungen aus Vorjahren).

 

Aufwand 2024 = 1.805.890 EUR

Aufwand 2025 = 1.973.520 EUR

Differenz =  + 167.630 EUR

 

Die Leerungshäufigkeit sinkt um eine Leerung auf durchschnittlich 194 Leerungen je Arbeitstag.

 

Durch den geänderten Tonnenpreis ergibt sich für 2025 bei den Gesamtentsorgungskosten eine Steigerung von rund 194.170 EUR (+ 45,11 %).

 

Aus den Überdeckungen der Jahresabschlüsse sind folgende Entnahmen aus den Sonderposten geplant:

 

 

 

2021 = 9.738,45 EUR

2022 = 58.555,38 EUR

2023 = 97.275,92 EUR

Insgesamt  165.570,00 EUR (gerundet)

 

Der Sonderposten aus dem Jahresabschluss 2021 ist damit komplett aufgelöst.

 

Die Gebühr steigt um 5,60 % zum Vorjahr (2024).

(s. Anlage 2)

 

 

2.5 Straßenreinigung (Produkt 120501)

 

Die Aufwendungen sinken um 1,02 % (ohne Berücksichtigung eines Ertrags aus der Auflösung von Sonderposten).

 

Aufwand 2024 = 5.431.950 EUR

Aufwand 2025 = 5.376.640 EUR

Differenz =  - 55.310 EUR

 

Das Leistungsentgelt der WBO GmbH sinkt um 101.630,00 EUR. Grund ist die Anpassung des Gewinnanteils wie unter Punkt 2.1 Absatz 3 erläutert.

 

Die Entsorgungskosten steigen in 2025 gegenüber dem Vorjahr um 15.570 EUR
(+ 5,83 %).

 

Der Fachbereich Klima- und Ressourcenschutz hat zur Ermittlung der Entsorgungsmengen die durchschnittlichen Mengen der Jahre 2021 bis 2023 angehalten.

Demnach bleibt die voraussichtliche Entsorgungsmenge unverändert bei 900 t bei dem Laubanteil aus dem Straßenkehricht.

 

Die Gesamtveranlagungsmeter steigen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 1.833 Veranlagungsmeter (+ 0,17 %).

 

Aus den Überdeckungen der Jahresabschlüsse sind folgende Entnahmen aus den Sonderposten geplant:

 

2021 = 8.593,53 EUR

2022 = 12.864,65 EUR

2023 = 3.362,71 EUR

Insgesamt = 24.830,00 EUR (gerundet)

 

Der Sonderposten aus dem Jahresabschluss 2021 ist damit komplett aufgelöst.

 

 

 

Die Gebühren stellen sich wie folgt dar:

 

Gebührengruppe

2024 (EUR)

2025 (EUR)

±

(EUR)

±

(in v. H.)

Anliegerstraßen

(1x wöchentlich)

4,17

4,14

- 0,03

- 0,72

Anliegerstraßen

(2x wöchentlich)

4,17

4,14

- 0,03

- 0,72

innerörtliche Straßen

3,66

3,64

- 0,02

- 0,55

überörtliche Straßen

3,37

3,35

- 0,02

- 0,59

fußläufige Straßen u. Straßenteile

4,14

4,12

- 0,02

- 0,48

(s. Anlage 3)

 

2.6 Abwasserbeseitigung (Produkt 110301)

 

Die Aufwendungen für die Abwasserbeseitigung steigen gegenüber 2024 um 7,16 % (ohne Berücksichtigung eines Ertrags aus der Auflösung von Sonderposten).

 

Aufwand 2024 = 60.483,060 EUR

Aufwand 2025 = 64.812.450 EUR

Differenz  = + 4.329.390 EUR

 

Die Umlage des Ruhrverbandes ist in der Prognose für 2025 um rund 488.000 EUR
(+ 12,80 %) zur Kalkulation 2024 gestiegen.

 

Die Umlage der Emschergenossenschaft ist in der Prognose für 2025 um rund 1.473.710 EUR (+ 6,48 %) zur Kalkulation 2024 gestiegen.

 

Die Gesamtkosten für die WBO GmbH steigen gegenüber dem Vorjahr um 515.990 EUR (+ 5,86 %).

 

Die übrigen Kosten steigen zur Kalkulation 2024 um 1.886.470 EUR (+ 7,60 %), davon kalkulatorische Abschreibung 1.945.150 (+ 11,47 %). Die kalkulatorische Verzinsung sinkt zu 2024 um 320.260 EUR (- 4,63 %).

 

Der Frischwasserverbrauch als Maßstab zur Kalkulation der Schmutzwassergebühr steigt in der Prognose gegenüber 2024 um 70.000 cbm (+ 0,66 %).

 

Aus der Überdeckung des Jahresabschlusses 2021 ist im Bereich der Schmutzwassergebühren eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 404.226,57 EUR geplant.

 

Aus der Überdeckung des Jahresabschlusses 2021 ist im Bereich der Niederschlagswassergebühren eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 130.763,39 EUR geplant.

 

Die Sonderposten der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren sind damit komplett aufgelöst.

 

Aus den Jahresabschlüssen der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren für die Jahre 2022 und 2023 ergeben sich jeweils Unterdeckungen. Diese werden wie folgt als Aufwand für die Gebührenkalkulation 2025 berücksichtigt:

 

Schmutzwasser

 

2022 =  64.702,55 EUR

2023 = 552.978,55 EUR

Insgesamt   617.690,00 EUR (gerundet)

 

 

Niederschlagswasser

 

2022 =  130.052,95 EUR

2023 = 79.106,79 EUR

Insgesamt   209.160,00 EUR (gerundet)

 

 

Die Zahl der Kleineinleiter steigt zum Vorjahr auf 119 Kleineinleiter. Die Abwasserabgabe 2025 für Kleineinleiter liegt unverändert bei 2.600 EUR. Unter Berücksichtigung einer Überdeckung aus Vorjahren i. H. V. 1.238,51 EUR verbleibt ein anzurechnender Kostenanteil i. H. v. 1.361,49 EUR. Die als Gebührenmaßstab anzuhaltenden Frischwassermengen sinken um 400 cbm auf 800 cbm (- 33,33 %). Die Gebühren steigen um 3,66 % gegenüber 2024.

 

 

Die Gebühren stellen sich wie folgt dar:

 

2024
(EUR)

2025
(EUR)

±
(EUR)

±

(in v. H.)

Nichtverbandsmitglieder und

Private

(Einwohner/innen der Stadt OB)

Schmutzwasser

2,98

3,24

+ 0,26

+ 8,72

Niederschlagswasser

1,59

1,74

+ 0,15

+ 9,43

Verbandsmitglieder

Schmutzwasser

1,51

1,70

+ 0,19

+ 12,58

Niederschlagswasser

0,89

0,97

+ 0,08

+ 8,99

Kleineinleiter

1,64

1,70

+ 0,06

+ 3,66

Entsorgung von Grundstücks-

entwässerungsanlagen

60,39

60,39

0,00

0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 (s. Anlage 4)

 

 

 

2.7 Kalkulatorische Zinsen

 

Mit Datum vom 07.12.2022 hat der Landtag das „Zweite Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ verabschiedet, um die mit der OVG-Entscheidung vom 17. Mai 2022 entstandenen Rechtsunsicherheiten deutlich zu reduzieren. Unter Anwendung dieses Gesetzes wird für die Kalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2025 ein kalkulatorischer Zinssatz von 3,790 % festgesetzt.

 

2.8 Kalkulatorische Abschreibung

 

Die kalkulatorischen Abschreibungen werden nach differenzierten Abschreibungswerten bezogen auf die jeweilige Nutzungsdauer berechnet. Dabei wird vom Wiederbeschaffungszeitwert des Kanalvermögens zum 31.12. des Bemessungszeitraumes ausgegangen. Der Wiederbeschaffungszeitwert wird fortgeschrieben mit dem Baupreisindex für Ortskanäle gemäß Veröffentlichung des statistischen Landesamtes NRW (IT-NRW). Da die Indizes im Jahr der Gebührenkalkulation sowie für den entsprechenden Bemessungszeitraum zum Zeitpunkt der Kalkulation noch nicht vorliegen, wird eine Prognose basierend auf dem Durchschnitt der letzten 5 bekannten Indizes erstellt. Für die Jahre 2024 (Erstellung der Gebührenkalkulation) und 2025 (Bemessungszeitraum) werden die Indizes mit jeweils 7,66 % prognostiziert.

 

3. Musterfamilie

 

Die Musterfamilie nach dem Modell des Bundes der Steuerzahler (4 Personen, 200 cbm Schmutzwasser, 130 qm befestigte Fläche, 80 l Müll je Woche, 15 m Straßenreinigung in Anliegerstraßen) wird im Jahre 2025 nach bisherigem Stand 103,26 EUR jährlich / 8,60 EUR monatlich (+ 9,65 %) mehr für die Gebühren aufwenden müssen (s. Anlage 5).

 

Details bezüglich der einzelnen Gebühren ergeben sich aus den Übersichten über die Gebühren 2024/2025 (alt/neu/Differenz in EUR/%), die der Anlagenübersicht folgen.

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