Beschlussvorlage - B/17/6005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt, den politischen Jugendorganisationen folgende Zuschüsse für das Jahr 2025 zu gewähren.

 

Organisation

Sitze im Rat

Sockelbetrag

Betrag nach Sitzen

Summe

JU

19

1.534,00 EUR

5.198,05 EUR

6.732,05 EUR

JUSOS

19

1.534,00 EUR

5.198,05 EUR

6.732,05 EUR

Linksjugend

3

1.534,00 EUR

820,74 EUR

2.354,74 EUR

JULIS

2

1.534,00 EUR

547,16 EUR

2.081,16 EUR

Summe

43

6.136,00 EUR

11.764,00 EUR

17.900,00 EUR

 

Erläuterungen zur Tabelle:

 

JU: Junge Union Oberhausen  Jugendorganisation der CDU

JUSOS: Jungsozialisten in der SPD Jugendorganisation der SPD

Linksjugend Oberhausen   Jugendorganisation der LINKE.LISTE

JULIS: Junge Liberale   Jugendorganisation der FDP

 

 

Die Haushaltsmittel stehen bei Produkt 010101 (Politische Gremien), Auftrag 810001010103 (Bildungsarbeit), Sachkonto 531822 (Zuschüsse an übrige Bereiche, staatsbürgerliche Bildungsarbeit) zur Verfügung.

 

Die Leistungen werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes und des HSK 2025 ff. durch die Aufsichtsbehörde beschlossen. Bis dahin befindet sich die Stadt Oberhausen in der vorläufigen Haushaltsführung und darf demnach keine freiwilligen Leistungen begleichen.

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Bezug

B/17/0945-02

B/17/2662-01

B/17/4405-01

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Sachverhalt

Im Haushalt 2025 sind insgesamt 17.900,00 EUR für die Staatsbürgerliche Bildungsarbeit der politischen Jugendorganisationen veranschlagt.

 

Es liegen Anträge folgender Jugendorganisationen vor: Junge Union Oberhausen, Jungsozialisten in der SPD Unterbezirk Oberhausen, Linksjugend Oberhausen und Junge Liberale Kreisverband Oberhausen.

 

Gemäß den Richtlinien über die Beantragung, Zweckbestimmung und Verwendung der Zuschüsse für staatsbürgerliche Bildungsarbeit der Stadt Oberhausen (zuletzt geändert am 13.12.2021) steht den politischen Jugendorganisationen ein Sockelbetrag von 1.534,00 EUR zu. Die diesen Betrag übersteigenden Haushaltsmittel sind entsprechend der Mandatszahl der die politischen Jugendorganisationen tragenden bzw. ihnen nahestehenden Parteien im Rat der Stadt zu verteilen.

 

Die Frist zur Einreichung der Zuschussanträge war der 01.10.2024.

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