Berichtsvorlage - M/17/6080

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Beratungsfolge

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Bezug

M/17/2785-01 - Regionalverband Ruhr-Konzept zur Verbesserung kleinräumiger, interkommunaler ÖPNV-Verbindungen

B/17/4175-01 - Regionales Aktionsprogramm zur Verbesserung des interkommunalen ÖPNV in der Metropole Ruhr - Mobilitätsimpuls.RUHR 2023

 

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Sachverhalt

Der Rat der Stadt Oberhausen wird über die dargelegte mögliche Vorgehensweise zum ÖPNV-Lückenschluss zwischen der Stadt Duisburg und der Stadt Oberhausen zum Fahrplanwechsel im August 2025 und die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen informiert.

 

Die Beschlussvorlage zum Endbericht des Mobilitätsimpulses.RUHR 2023 wurde am 11.12.2023 dem Rat der Stadt Oberhausen vorgelegt und durch diesen einstimmig beschlossen. Vier der im regionalen Aktionsprogramm beschriebenen interkommunalen Liniensteckbriefe betreffen die Stadt Oberhausen (Nr. 19, 20, 22 und 23).

 

Eine direkte Finanzierung des Buslinienbetriebs der kommunalen Aufgabenträger durch das Land ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Für die im Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 dargestellten und durch den Rat der Stadt in Bezug auf Oberhausen beschlossenen ÖPNV-Maßnahmen, hatte die Landesregierung für 2024 eine Finanzierung der interkommunalen ÖPNV-Linien nicht in Aussicht gestellt. Eine Aussage der Landesregierung über eine Finanzierung der Betriebsleistung 2025 wurde nicht getroffen. Die ÖPNV-Maßnahmen des Mobilitätsimpulses.RUHR 2023 in Oberhausen können zurzeit nur mit eigenen finanziellen Mitteln der kommunalen Aufgabenträger umgesetzt werden.

 

Der ÖPNV in Deutschland wird einerseits durch öffentliche Finanzierungsmittel und andererseits durch die Nutzer:innen selbst finanziert. Zur Finanzierung des ÖPNV in Deutschland werden die kommunalen Aufgabenträger mit verschiedenen Finanzierunginstrumenten ausgestattet. Der Bund verteilt seit 1996 nach § 5 des Regionalisierungsgesetzes, sogenannte Regionalisierungsmittel an die Länder, um den Betrieb und die Infrastruktur des ÖPNV zu finanzieren. Das Land NRW wiederum bezuschusst den ÖPNV-Betrieb der kommunalen Aufgabenträger mit einer ÖPNV-Pauschale.

 

Nach dem Gesetz über den öffentlichen Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) ist die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV eine Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte. Das ÖPNVG NRW regelt die Höhe und die Verteilung der ÖPNV-Pauschale an die kommunalen Aufgabenträger. Für den Betrieb und die Finanzierung der Verkehrsleistung ist der kommunale Aufgabenträger eigenverantwortlich. Die Stadt Oberhausen finanziert den ÖPNV durch Betriebskostenzuschüsse an die im Stadtgebiet operierenden Verkehrsunternehmen und den steuerlichen Querverbund. Bei dem steuerlichen Querverbund werden die Defizite der Stadtwerke Oberhausen GmbH aus den Gewinnen weiterer kommunaler Unternehmen (wie z.B. die Energie Versorgung Oberhausen) gedeckt. Für die Stadtwerke Oberhausen GmbH ist der steuerliche Querverbund eine wesentliche Finanzierungsquelle.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es bei den direkten Nachbarstädten nur durch die Stadt Duisburg Bestrebungen mit eigenen Mitteln einzelne Maßnahmen (Projektnummer 19 und 23) des Mobilitätsimpulses.RUHR 2023 umzusetzen. Der Rat der Stadt Duisburg beschloss am 16.08.2023 die Umsetzung und Finanzierung der ÖPNV-Maßnahmen auf Duisburger Stadtgebiet, unabhängig von der Finanzierungszusage des MUNV NRW, (Beschlussvorlage Nr. 23-0737). Der Fahrplanwechsel der Duisburger Verkehrsgesellschaft erfolgt zum 15.12.2024. Die Buslinien 919 und 936 werden ab dem 15.12.2024 an der Oberhausener Stadtgrenze enden. Um die identifizierten interkommunalen Nahverkehrslücken zu schließen, ist eine Zurverfügungstellung der notwendigen finanziellen Mittel für den Linienbetrieb auf Oberhausener Stadtgebiet notwendig.

 

Das vom Rat der Stadt Duisburg beschlossene Konzept zur Optimierung des Nahverkehrsplans für den Bezirk Meiderich/Beeck enthält die neue Linie 936 von Oberhausen Hbf. über den Landschaftspark Nord bis zum St. Johannes Klinikum in Duisburg Hamborn. Die neue Buslinie stellt eine Direktverbindung zwischen Oberhausen Hbf. Oberhausen-Lirich und Duisburg Landschaftspark Nord her. Damit besteht erstmalig eine direkte ÖPNV-Verbindung zwischen Alt-Oberhausen und dem Duisburger Stadtbezirk Hamborn, der so eine schnelle Verbindung zum Oberhausener Hbf. mit seinem Regional- und Fernverkehrsangebot erhält. Die Verbindung verbessert auch die Erreichbarkeit des Landschaftspark Nord aus dem mittleren, nördlichen und östlichen Ruhrgebiet. Zudem kann durch die Einrichtung der Linie 936 das Mercator-Center, das Klinikum St. Johannes und der IKEA in Duisburg aus dem Stadtteil Lirich umstiegsfrei erreicht werden. Eine Darstellung des Verlaufs der Linie 936 erfolgt in Abbildung 1.

 

Bedeutung der Linien für die Stadt Oberhausen

 

Die neue Linie 936 vom Oberhausener Hbf. bis zum Landschaftspark Nord in Duisburg ist bereits seit 2017 im gültigen Nahverkehrsplan der Stadt Oberhausen enthalten und bedarf daher keines neuen Beschlusses durch den Rat der Stadt Oberhausen. Der Landschaftspark Nord ist ein attraktives Freizeitziel für Oberhausener:innen, welches nur drei Kilometer von der Stadtgrenze entfernt ist. Neben dem enormen Erholungspotential durch zahlreiche Freizeitangebote, finden an Wochenenden regelmäßige Großveranstaltungen mit bis zu fünfstelligen Besucherzahlen statt.

 

Neben der Linie 936 setzt die Stadt Duisburg die Linie 919 von Duisburg Beeck über Meiderich Bahnhof bis zur Stadtgrenze nach Oberhausen um. Der vorgesehene Linienverlauf der 919 ist zwar kein direkter Bestandteil des aktuell gültigen Nahverkehrsplans der Stadt Oberhausen, ist jedoch aufgrund der bereits bestehenden, stark ausgelasteten und an der Stadtgrenze endenden DVG-Linie 917, sinnvoll. Aufgrund der geplanten Änderung des Verlaufs der Linie 917 in Duisburg, ersetzt zukünftig die Linie 919 den Linienweg der 917. Die ursprüngliche Idee zur Linie 919 ist eine umsteigefreie Verbindung zwischen Duisburg Beeck und dem Oberhausener Hauptbahnhof zu schaffen, welche zurzeit nur mit einem Umstieg an der Haltestelle Oberhausener Straße möglich ist. Außerdem bringt eine Durchbindung der umsteigefreien Verbindung eine Entlastung der nachfragestarken Relationen Duisburger Straße und des in Entwicklung befindlichen Quartiers 231. Die Linie 919 wird zum Fahrplanwechseltermin der Duisburger Verkehrsgesellschaft am 15.12.2024 die aktuelle Linie 917 ersetzen. Eine Darstellung des Verlaufs der Linie 919 erfolgt in Abbildung 2.

 

Die Stadt Duisburg setzt die gemeinsame ÖPNV-Maßnahme, Projektnummer 19 und 23 des Endberichts zum Mobilitätsimpuls.RUHR 2023, in Duisburg bis zur Stadtgrenze Oberhausens zum Winterfahrplanwechsel 2024/2025 um. Die betroffenen Buslinien sind in der Anlage dargestellt. Die Linien 919 und 936 sollen zukünftig von Montag bis Samstag in der Hauptverkehrszeit im 30`-Minutentakt und am Sonntag ganztägig im 60`-Minutentakt bedient werden. Die Konzessionsanträge der beiden Linien wurden bereits von der Bezirksregierung in Düsseldorf genehmigt.

 

Die Stadt Duisburg bittet in einem Schreiben vom 11.12.2023 die Stadt Oberhausen, die Finanzierung für die betrieblichen Leistungen der Linien auf dem Stadtgebiet der Stadt Oberhausen sicherzustellen und damit die Grundlage für die Umsetzung der stadtübergreifenden Angebotsverbesserung zu schaffen.

 

Der Bitte der Stadt Duisburg möchte die Stadt Oberhausen aufgrund des hohen Fahrgastpotentials der beiden Linien nun nachkommen. Zur Berechnung der finanziellen Mehrleistung erfolgt zunächst die Ermittlung der betrieblichen Mehrleistung auf Oberhausener Stadtgebiet unter der Prämisse, dass der genehmigte Fahrplan der Duisburger Verkehrsgesellschaft von der Stadtwerke Oberhausen GmbH angenommen wird. In der folgenden Tabelle 1 werden die Nutzwagenkilometer und die finanzielle Mehrleistung, abzüglich der voraussichtlichen Einnahmen aus dem Fahrscheinverkauf, dargestellt. Für die Linien 919 und 936 entstehen zusätzlich jährliche Kosten in Höhe von 364.945 EUR, die von der Stadt Oberhausen ausgeglichen werden müssten. Die Kosten pro Nutzwagenkilometer sind in hiesiger Darstellung niedriger angesetzt, als der Verbundetat in Höhe von 3,23 EUR/km der Stadtwerke Oberhausen GmbH, weil sich die Vergabe der Betriebsleistungen der Linien an ein Subunternehmen hier anbietet.

 

Die finanziellen Aufwendungen pro Nutzwagenkilometer an ein Subunternehmen, die im Auftrag der Stadtwerke Oberhausen GmbH fahren, sind niedriger als der Eigenbetrieb. Die beiden Linien bieten sich hervorragend für eine Fremdvergabe an ein Subunternehmen an, denn ¾ der Betriebsleistungen erfolgen auf Duisburger Stadtgebiet mit entsprechend zum Teil weit entfernten Ein- und Aussetzpunkten. Zum 15.12.2024 hat die Duisburger Verkehrsgesellschaft die Linien 919 und 936 bei der Bezirksregierung Düsseldorf ausschließlich für die Linienabschnitte auf Duisburger Stadtgebiet beantragt. Eine gemeinsame Umsetzung der stadtgrenzenübergreifenden Linien 919 und 936 sind von der Duisburger Verkehrsgesellschaft und der Stadtwerke Oberhausen GmbH auf dem gesamten Linienweg zum Sommerfahrplanwechsel im August 2025 möglich (zentraler Fahrplanwechseltermin Verbundgebiet Rhein Ruhr).

 

 

Linie

Nutzwagenkilometer im Jahr

Kosten pro Kilometer abzüglich der Einnahmen in EUR

Kosten im Jahr in EUR

919

58.842,22

2,73

160.639,26

936

77.682,66

2,63

204.305,40

Gesamt

136.524,87

 

364.944,66

Tabelle 1: Darstellung der Nutzwagenkilometer und jährlichen Kosten für die Linien 919 & 936

 

Die oben dargestellten Betriebsleistungen basieren auf der Umsetzung der Linien separat und unabhängig von anderen Linienanpassungen zur Effizienzsteigerung. Neben der reinen Betriebsleistung (Nutzwagenkilometer) hat auch die Optimierung der Betriebsabläufe einen entscheidenden Effekt über die Höhe der Betriebskosten (Fahrplanwirkungsgrad). Aktuell prüft die Stadtwerke Oberhausen GmbH zusammen mit der Duisburger Verkehrsgesellschaft in diesem Zusammenhang verschiedene Varianten zur betrieblichen Umsetzung und Optimierung ins bestehende Liniennetz beider Verkehrsunternehmen. Durch Kopplung der vorliegenden Maßnahme mit anderen Bestandslinien können weitere Einsparpotenziale erwirkt werden.

 

Die Stadt Oberhausen beabsichtigt in Kooperation mit der Stadt Duisburg zum Fahrplanwechseltermin im August 2025 die oben beschriebenen Buslinien umzusetzen. Die Finanzierung der Linienbetriebsleistungen werden durch einen Defizitausgleich im Rahmen der Direktvergabe als Teil des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) gemäß Artikel 5, Absatz 1 VO 1370/2007 zwischen der Stadtwerke Oberhausen GmbH und der Stadt Oberhausen erfolgen.

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Anlagen

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