Beschlussvorlage - B/17/6070

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplan- mäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im Deckungsring D06000322 „Erzieherische Hilfen“ für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt zu:

 

Auftrag

Sachkonto

Bezeichnung

ÜPL - Betrag

310006050621 – §31 SPFH

533136

Ambulante und flexible Hilfen Minderjährige

1.384.186,-

 

310006050626 – §34 Heime

 

533220

Stationäre Hilfen

7.183.497,-

310006050632 – §35 a ambulant

 

533132

EGH seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

1.182.317,-

 

 

 

 

9.750.000,-

  

 

 

 

 

Deckungsvorschlag

 

Minderaufwendungen/Minderauszahlungen im Haushaltsjahr 2024 beim Auftrag 310106010104 – Tagespflege wie folgt: 

 

Auftrag

Sachkonto

Bezeichnung

Betrag

310106010104 – Tagespflege

533128

Jugendhilfe a.v.E.-Kind. i. Tagespflege

1.316.402,-

 

Mehrerträge/Mehreinzahlungen im Haushaltsjahr 2024 beim Auftrag 310006010101 – Betriebsführung wie folgt: 

Auftrag

Sachkonto

Bezeichnung

Betrag

310006010101 – Betriebsführung

414200

Zuw. v. Gemeinden u. Gem.verbänden

880.794,-

 

310006010101 –Betriebsführung

414250

Zuw. von Gemeinden/GV - Personalkosten

194.163,-

 

 

Mehrerträge/Mehreinzahlungen im Haushaltsjahr 2024 beim Auftrag 310006010190 – Kindergärten wie folgt: 

Auftrag

Sachkonto

Bezeichnung

Betrag

310006010190 – Kindergärten

432100

Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte

900.000,-

Summe: 3.291.359,-

 

Es bleibt eine Differenz in Höhe von 6.458.641,- Euro für die keine Deckung vorhanden ist. Somit verschlechtert sich das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit um diese Summe. 

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Insgesamt gibt es im Deckungsring „Erzieherische Hilfen“ erhebliche Kostensteigerungen. Die Kostensteigerungen entstehen durch höhere Kostensätze die im Rahmen der Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen (LQE-Vereinbarungen) zwischen der Stadt Oberhausen aber auch anderen Städten und den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe vereinbart wurden. Ein weiterer Grund für die Kostensteigerungen ist der Anstieg der Fallzahlen in den erzieherischen Hilfen. Die höheren Kostensätze und der Anstieg der Fallzahlen in den Hilfen des Deckungsrings „Erzieherische Hilfen“ führen zu Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 9.750.000,- Euro.

Besonders bei den stationären Hilfen (Heime, Pflegefamilien, Erziehungsstellen, betreutes Wohnen – inkl. Junge Volljährige und Unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMA)) zeigen sich die oben genannten Kostensteigerungen. Bei den stationären Hilfen gibt es die Besonderheit, dass nur ein geringer Teil der LQE-Vereinbarungen zwischen den Trägern und der Stadt Oberhausen geschlossen werden. Dies liegt daran, dass die meisten stationären Hilfen außerhalb der Stadt Oberhausen belegt werden. Hier kann also nur ein geringer Anteil der LQE-Vereinbarungen direkt durch die Stadt Oberhausen beeinflusst werden. Die Fallzahlen der UMA sind in den einzelnen Hilfearten enthalten. Die Aufwendungen der einzelnen Hilfearten sind jedoch ohne die Aufwendungen der UMA berechnet worden. Für eine separate Darstellung der Aufwendungen der UMA wurden diese im Absatz zu den Fallzahlen der UMA isoliert betrachtet.

 

Fallzahlen Stationäre Hilfen (gesamt):

Q1 2023: 1.236

Q1 2024: 1.297

Q3 2024: 1.299

 

Anhand der Fallzahlentwicklung bei den stationären Hilfen lässt sich erkennen, dass diese um 5 % (Vergleich Q1 2023 & Q3 2024) gestiegen sind. Der Anstieg der Fallzahlen in Kombination mit den gestiegenen Kostensätzen für die stationären Hilfen führt zu einer deutlichen Aufwandssteigerung. Hier lässt sich erkennen, dass der größte Teil der Aufwandssteigerung durch die Erhöhung der Kostensätze entstanden ist. Die stationären Hilfen machen den größten Teil der Mehraufwendungen mit 7.183.497,- Euro aus. Diese Mehraufwendungen lassen sich zur Veranschaulichung in drei Gruppen unterteilen: Kinder und Jugendliche, junge Volljährige und Unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMA). Bei den Gruppen der jungen Volljährigen und UMA lassen sich deutliche Fallzahlensteigerungen erkennen. Sowohl bei den jungen Volljährigen als auch bei den UMA stellen die stationären Hilfen die primären Hilfearten dar.

 

 

 

Fallzahlen junge Volljährige § 41:

Q1 2023: 199

Q1 2024: 267

Q3 2024: 275

   

Die Fallzahlen der jungen Volljährigen sind im Vergleich zum ersten Quartal 2023 um 38 % gestiegen. In Kombination mit den höheren Kostensätzen resultieren daraus (anteilige) Mehraufwendungen bei den stationären Hilfen in Höhe von 902.278,- Euro.

 

Fallzahlen Unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMA): 

Q1 2023: 90

Q1 2024: 135

Q3 2024: 142

 

Die Fallzahlen der UMA sind im Vergleich zum ersten Quartal 2023 um 58 % gestiegen. In Kombination mit den höheren Kostensätzen resultieren daraus (anteilige) Mehraufwendungen bei den stationären Hilfen in Höhe von 2.420.163,- Euro. Die Aufwendungen der UMA werden durch den LVR refinanziert und werden erfahrungsgemäß in den nächsten Jahren als Erträge in den Haushalt fließen.

 

Die Gruppe der Kinder und Jugendlichen, die den größten Anteil der Hilfen ausmachen, begründen die restlichen (anteiligen) Mehraufwendungen in Höhe von 3.861.056,- Euro.

  

Bei den ambulanten Hilfen lassen sich die Kostensteigerungen analog zu den stationären Hilfen begründen.

  

Fallzahlen Ambulante Hilfen: 

Q1 2023: 1.330

Q1 2024: 1.492

Q3 2024: 1.488

   

Anhand der Fallzahlen kann auch hier eine Fallzahlsteigerung von 12 % (Vergleich Q1 2023 & Q3 2024) erkannt werden. In Kombination mit den gestiegenen Kostensätzen für die ambulanten Hilfen führt dies zu Mehraufwendungen in Höhe von 1.384.186,- Euro.

 

Die oben beschriebenen Ursachen für die Kostensteigerungen lassen sich ebenfalls auf die Eingliederungshilfe nach § 35a übertragen.

  

Fallzahlen Eingliederungshilfe § 35a: 

Q1 2023: 114

Q1 2024: 139

Q3 2024: 150

  

Hier lässt sich eine Fallzahlsteigerung von 32 % erkennen. Diese führt in Kombination mit höheren Kostensätzen dazu, dass Mehraufwendungen in Höhe von 1.182.317,- Euro entstehen.

  

Begründung Deckungsvorschlag:

Bei den Betriebskosten im Auftrag 310006010101 werden im Sachkonto 414200 „Zuwendungen von Gemeinde- und Gemeindeverbänden“ und im Sachkonto 414250 „Zuwendungen von Gemeinden/Gemeindeverbänden - Personalkosten“ Mehreinnahmen in Höhe von in Summe 1.074.957,- Euro erwartet. Diese können zur Deckung der Mehraufwendungen herangezogen werden.

Durch geringere IST-Zahlen bei der Belegung der Kindertagespflege werden im Auftrag 310106010104 auf dem Sachkonto 533128 „Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen-Kinder in Tagespflege“ Minderaufwendungen von 1.316.402,- Euro erzielt. Der Grund hierfür ist, dass der Ausbau der Kindertagespflegeplätze in diesem Jahr nicht in der geplanten Geschwindigkeit realisiert werden konnte. Die dadurch entstehenden Minderaufwendungen können ebenfalls zur Deckung der Mehraufwendungen genutzt werden.

Grundsätzlich können Elternbeträge schwierig geplant werden, da es im Vorfeld unklar ist welche Betreuungszeiten angefragt werden und wie die finanzielle Situation der jeweiligen Eltern ist. Dadurch kommt es im Haushaltsjahr 2024 bei dem Auftrag 310006010190 „Kindergärten“ auf dem Sachkonto 432100 „Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte“ zu Mehrerträgen in Höhe von 900.000,- Euro. Die Mehrerträge können ebenfalls zur Deckung der Mehraufwendungen genutzt werden.

Hinweis: Die Stadt Oberhausen wurde durch den Städtetag NRW über einen Entwurf einer Rechtsverordnung zur Anpassung des Belastungsausgleichs Jugendhilfe (RVO BAG-JH) informiert. Falls diese Rechtsverordnung noch in diesem Jahr erlassen wird, erhält die Stadt Oberhausen im Haushaltsjahr 2024 eine Zahlung in Höhe von 6.241.558,98 Euro. Bei dieser Zahlung handelt es sich um eine rückwirkende Erhöhung (ab dem KGJ 2021/2022 bis zum KGJ 2024/2025) des gewährten Konnexitätsanteils gem. § 38 Abs. 3  i.V.m. § 54 Abs. 2 Ziffer 5 Kibiz. Durch die nachträgliche Erhöhung des Konnexitätsanteils verringert sich der gem. § 36 Abs. 3 Kibiz zu leistende Zuschuss des Jugendamtes. Der komplette Betrag wäre zu vereinnahmen und würde eine Entlastung des kommunalen Haushalts darstellen.

Da es noch keinen rechtskräftigen Bescheid gibt, kann der Belastungsausgleich nicht als Deckungsvorschlag genutzt werden. Falls die Stadt Oberhausen die Zahlung in Höhe von 6.241.558,98 Euro noch im Haushaltsjahr 2024 erhält, könnte diese vollständig zur Deckung der Mehraufwendungen herangezogen werden.

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