Beschlussvorlage - B/17/6021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Rat beschließt das als Anlage 1 beigefügte Straßen- und Wegekonzept 2025 – 2029.

 

2. Der Rat beschließt das als Anlage 2 beigefügte Straßenbauprogramm 2025 der Stadt Oberhausen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 6.825.000 EUR (investiv = 5.950.000 EUR, konsumtiv = 875.000 EUR) und Verpflichtungsermächtigungsbudget in Höhe von 3.150.000 EUR unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2025 bzw. des zu beschließenden Haushalts-/Finanzplans 2025 ff.

 

2.1 Planungsleistungen für investive Straßenbaumaßnahmen 400.000 EUR

 Finanzstelle 560012010101000 – Straßenbau Ing.

 Finanzposition 785240 – AiB Tiefbau Ing. WBO

 

2.2. Straßenbauprogramm investive Baumaßnahmen

 Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbauprogramm 5.350.000 EUR

 Gemeindestraßen

 Verpflichtungsermächtigungen 2025

 kassenwirksam 2026 2.000.000 EUR

 Finanzstelle 560112010190000 – Straßenbauprogramm

 Kreisstraßen

 Verpflichtungsermächtigungen 2025

 kassenwirksam 2026 550.000 EUR

 Finanzstelle 560212010190000 –Straßenbauprogramm 200.000 EUR

 Landesstraßen

 Verpflichtungsermächtigungen 2025

 kassenwirksam 2026 600.000 EUR

 

 Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen

 

Auszahlungen investiver Straßenbau gesamt  5.950.000 EUR

 

Verpflichtungsermächtigungen 2025 kassenwirksam 2026

gesamt  3.150.000 EUR

 

2.3 Planungsleistungen für konsumtive Straßenbau-

 maßnahmen 175.000 EUR

 Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen u. sonst.

 öffentl. Verkehrsflächen

 Kostenart 521145 – Aufwendungen für Straßenbauprogramm

 Ing. Leistungen

 

2.4. Straßenbau für konsumtive Baumaßnahmen

 Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen u. sonst. 600.000 EUR

 öffentl. Verkehrsflächen

 Auftrag 560212010106 – Landesstraßen 100.000 EUR

 Kostenart 521144 – Aufw. f. Straßenbauprogramm

 

Aufwendung konsumtiver Straßenbau gesamt 875.000 EUR

 

Gesamtbudget 2025 (ohne VE) 6.825.000 EUR

 

3. Der Rat beschließt das als Anlage 3 beigefügte Kanalbauprogramm 2025 der WBO mit einem Gesamtvolumen für das Jahr 2025 in Höhe von 12.408.890 EUR (12.000.000 EUR investiv für Kanalbaumaßnahmen und 408.890 EUR konsumtiv) unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2025 bzw. des zu beschließenden Haushalts-/Finanzplans 2025 ff.

 

4. Der Rat beschließt die Beauftragung der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH,

 

4.1 Kanalbauprogramm investive Baumaßnahmen inkl.

 Planungsleistungen 5.100.000 EUR

 (6.900.000 EUR VE aus 2024 wurden bereits beauftragt)

 Investitionsnummer 560011030100000

 Kanalbauprogramm

 Finanzposition 785230 -

 AiB Tiefbaumaßnahmen WBO

 

4.2 Kanalbauprogramm investive Baumaßnahmen 6.900.000 EUR

 aus der Verpflichtungsermächtigung (VE) 2025

 Kassenwirksam 2026

 Investitionsnummer 560011030100000

 Kanalbauprogramm

 Finanzposition 785230 -

 AiB Tiefbaumaßnahmen WBO

 

4.3 Kanalbauprogramm konsumtiv  408.890 EUR

 Auftrag 110011030100

 Abwasserbeseitigung

 Kostenart 521190 – Unterhaltung Kanalvermögen 390.300 EUR

 Kostenart 521191 – Unterhaltung Kanalvermögen 18.590 EUR

 

Beauftragungsvolumen 2025 12.408.890 EUR

 

5. Der Rat beschließt das als Anlage 4 beigefügte Beleuchtungsprogramm 2025 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 6.080.000 EUR. Das beinhaltet alle geplanten investiven Baumaßnahmen für notwendige Verdichtungs-, Umrüstungs- oder Umbaumaßnahmen für das Jahr 2025 in Höhe von 4.280.000 EUR (Finanzstelle 5600120101200000 – Straßenbeleuchtung, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen) und alle Unterhaltungsaufwendungen der Öffentlichen Beleuchtung (Entflechtungskonzept Schalt- und Trennstellen, Erneuerung von Trennstellen, Kabelerneuerungen, Versetzen von Leuchten etc., vertragl. Pauschale an Energieversorger sowie Materialkosten zur Pauschale) in Höhe von 1.800.000 EUR (Auftrag 560012010102 – Beleuchtung, Kostenart 522103 - Aufw. f. Unterhaltung Beleuchtung) unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2025 bzw. des zu beschließenden Haushalts-/Finanzplans 2025 ff.

 

6. Der Rat beschließt im Rahmen der Umsetzung des Lärmaktionsplans die Durchführung der folgenden Straßenbaumaßnahmen:

 

 - Roonstraße von Friedrich-Karl-Straße bis Bebelstraße

 - Eckstraße/ Straßburger Straße von Mülheimer Straße bis Rolandstraße

 

 mit einem voraussichtlichen Gesamtbudget in Höhe von 750.000 EUR (Finanzstelle 560212010108600 – Lärmaktionsplan, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen) unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2025 bzw. des zu beschließenden Haushalts-/Finanzplans 2025 ff.

 

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Bezug

B/17/0050-01 – 1. Straßen- und Wegekonzept der Stadt Oberhausen (jahresübergreifend)

  2. Straßenbauprogramm 2021 Stadt Oberhausen

  3. Umsetzung des Kanalbauprogramms 2021 durch die WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH

  4. Beauftragung der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH

  5. Beleuchtungsprogramm 2021 Stadt Oberhausen

B/17/3845-01 – Radverkehrskonzept der Stadt Oberhausen

B/17/5324 – Vorlage zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) – zukünftige Öffentlichkeitsbeteiligung

 

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Sachverhalt

Den Bezirksvertretungen Osterfeld, Alt-Oberhausen und Sterkrade, dem Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss und dem Rat der Stadt wird das Straßen- und Wegekonzept, in dem das Kanalbauprogramm, das Straßenbauprogramm, das Beleuchtungsprogramm sowie alle Förder- und Unterhaltungsmaßnahmen mit baulichen Eingriffen in den öffentlichen Straßenraum nunmehr integriert sind, zur Anhörung, zur Vorberatung und zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

In dem Straßen- und Wegekonzept sind die Stadtbezirke bezeichnet, in denen die Straßen liegen, in denen Baumaßnahmen durchgeführt werden sollen.

 

 

Straßen- und Wegekonzept

 

Der Landesgesetzgeber hatte in das Kommunalabgabengesetz einen neuen § 8a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ eingefügt.

 

Gemäß § 8a Absatz 1 KAG hatte jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept war über den fünfjährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben.

 

Rückwirkend zum 01.01.2024 hat der Landesgesetzgeber in NRW im März 2024 die Änderung des § 8a des Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Der neue § 8a enthält nunmehr keine Verpflichtung zur Erstellung des Straßen- und Wegekonzeptes, sondern bestimmt in Abs. 1 nur noch, dass das Land NRW den Gemeinden und Gemeindeverbänden diejenigen Beträge erstattet, die sie infolge des fortan geltenden Erhebungsverbots für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erheben können.

 

Im Straßen- und Wegekonzept sind das Kanal- und das Straßenbauprogramm sowie das Beleuchtungsprogramm integriert, des Weiteren enthält das Konzept auch alle Fördermaßnahmen nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) und den Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) mit baulichen Eingriffen ins öffentliche Straßennetz, das Radverkehrskonzept sowie die Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan der Stadt Oberhausen die in den nächsten fünf Jahren geplant sind.

Dementsprechend wird das Straßen- und Wegekonzept weiterhin jährlich fortgeschrieben und aktualisiert.

 

Das Straßen- und Wegekonzept ist als Anlage 1 beigefügt.

 

 

Straßenbauprogramm 2025 der Stadt Oberhausen

 

Die Maßnahmen des Straßenbauprogramms ermöglichen die Erschließung von Bebauungsplangebieten, die Erneuerung von schadhaften Straßen und Wegen, sowie die Sanierung von Straßen und Wegen um den Unterhaltungsaufwand zu reduzieren. Darüber hinaus ist die Anpassung des Straßen- und Wegenetzes an die aktuellen verkehrlichen Herausforderungen (z. B. Leistungsfähigkeitsoptimierung und Einhaltung aktueller Vorschriften) Bestandteil.

 

Die Maßnahmen des Straßenbauprogramms basieren auf der Straßenzustandserfassung der Stadt Oberhausen. Dazu wurden alle Straßen mithilfe einer Messbefahrung erfasst und ausgewertet. Die Auswertung ergab, dass 43 % der Straßen in gutem Zustand sind, während 57 % deutliche Schäden aufweisen. Die Schäden gehen dabei vor allem auf Substanzschäden zurück, sodass bei ca. 29 % des Straßennetzes kurz- bis mittelfristiger Handlungsbedarf besteht. Es wurde festgestellt, dass die aktuellen Unterhaltungsaufwendungen nur ausreichen, um den Erhaltungsbedarf zu decken, jedoch keine Verbesserungen im Straßenzustand erzielt werden können. Um den Erhaltungs- und Investitionsstau abzuarbeiten, sind umfassende Straßenbaumaßnahmen in den nächsten Jahren zwingend erforderlich. 2025 wird erstmalig 2.000.000 EUR zusätzlich zum investiven Straßenbauprogrammbudget berücksichtigt. Für diese Mittel sollen 12 Fahrbahnerneuerungen umgesetzt werden, die einen geringeren planerischen Verlauf benötigen als ein Straßenvollausbau.

 

Die Zustandserfassung wird in den kommenden Jahren fortgesetzt, um die Daten als Grundlage für das Straßen- und Wegekonzeptes aktuell zu halten.

 

Die im Straßen- und Wegekonzept unter der Rubrik „Straßenbauprogramm 2025 Stadt Oberhausen“ aufgeführten Maßnahmen wurden mit den Versorgungsträgern sowie den Kanalbaumaßnahmen der WBO abgestimmt.

 

Das durch den Rat zu beschließende Straßenbauprogramm 2025 mit den geplanten Baumaßnahmen ist eine Rubrik des Straßen- und Wegekonzeptes und als Anlage 2 beigefügt.

 

 

Umsetzung des Kanalbauprogramms 2025 der WBO

Beauftragung der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH

 

Die Maßnahmen des Kanalbauprogramms ermöglichen die Erschließung von Bebauungs­plangebieten, die Erweiterung des Kanalnetzes, die Erneuerung von Kanälen einschließlich der Sanierung sowie die Beseitigung von Kanalschäden. Zudem werden gesetzliche Vorgaben im Hinblick auf Kanalbaumaßnahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes realisiert.

 

Zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit bzw. der zeitnahen Umsetzung ist es erforderlich, das Kanalbauprogramm 2025 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 12.408.890 EUR, sowie die Beauftragung der Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH dem Rat der Stadt Oberhausen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Im Haushaltsjahr 2025 stehen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6.900.000 EUR für Kanalbaumaßnahmen zur Verfügung, welche bei einer Inanspruchnahme im Jahr 2026 kassenwirksam werden.

 

Mit Ausnahme der Maßnahmen „Beseitigung von Wurzelschäden“ erfolgt eine Refinanzierung der reinen Kanalbaumaßnahmen durch die Veranschlagung von kalkulatorischen Abschreibungen und Verzinsungen über die Abwassergebühr bei entsprechender Berücksichtigung des Stadtanteils für die öffentlichen Verkehrsflächen. Die Art der Beitragserhebung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und KAG NRW für die anteiligen Straßenbaukosten ist in der Anlage ersichtlich.

 

Im Kanalbauprogramm 2025 ist im Gesamtvolumen ein Restobligo von 6.900.000 EUR (VE aus 2024) enthalten, welches bereits im Vorjahr beauftragt wurde.

 

Das durch den Rat zu beschließende Kanalbauprogramm 2025 mit den geplanten Baumaßnahmen ist eine Rubrik des Straßen- und Wegekonzeptes und als Anlage 3 beigefügt.

 

Das zu beauftragende Gesamtvolumen der Kanalbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 12.408.890 EUR beinhaltet den investiven Anteil (5,1 Mio. EUR) sowie die anteiligen investiven Planungsleistungen inkl. neuer Verpflichtungsermächtigungen (6,9 Mio. EUR) als auch den gesamten konsumtiven Anteil in Höhe von 408.890 EUR.

 

Um die zeitnahe und kontinuierliche Realisierung des Kanalbauprogramms bzw. den entsprechenden Mittelabfluss in diesem Jahr zu gewährleisten, wird die Beauftragung der WBO GmbH mit dem Volumen in Höhe von 12.408.890 EUR erforderlich.

 

 

Umsetzung des Beleuchtungsprogramms 2025

 

Das Beleuchtungsprogramm 2025 mit einem Budget von insgesamt 6.080.000 EUR beinhaltet alle geplanten investiven Baumaßnahmen für notwendige Verdichtungs-, Umrüstungs- oder Umbaumaßnahmen für das Jahr 2025 in Höhe von 4.280.000 EUR (Finanzstelle 5600120101200000 – Straßenbeleuchtung, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen) und alle Unterhaltungsaufwendungen der Öffentlichen Beleuchtung (Entflechtungskonzept Schalt- und Trennstellen, Erneuerung von Trennstellen, Kabelerneuerungen, Versetzen von Leuchten etc., vertragl. Pauschale an Energieversorger sowie Materialkosten zur Pauschale) in Höhe von 1.800.000 EUR (Auftrag 560012010102 – Beleuchtung, Kostenart 522103 - Aufw. f. Unterhaltung Beleuchtung).

 

Grundsätzlich obliegt der Stadt Oberhausen eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht im Stadtgebiet. Sofern die Straßenbeleuchtung in Erfüllung dieser Verkehrssicherungspflicht angelegt wurde, hat die öffentliche Beleuchtung dem allgemeinen Stand der Technik (DIN EN 13201) zu entsprechen. Bei der Errichtung und Entwicklung der Beleuchtung ist aber die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt zu beachten und daher ist die Entwicklung eines Beleuchtungsprogramms notwendig.

 

In einem stetig laufenden Prozess werden die Straßenzüge innerhalb der Stadt Oberhausen auf eine normgerechte Ausleuchtung überprüft und kontrolliert. Im Zuge von gemeldeten Schäden oder Beschwerden werden diese Straßenzüge ebenfalls einer solchen Prüfung unterzogen. Wird auffällig, dass ein Straßenzug innerhalb dieser Prüfung nicht normgerecht ausgeleuchtet wird, wird diese neue Baumaßnahme in das Beleuchtungsprogramm für die Folgejahre aufgenommen.

 

Wie in der Berichtsvorlage (M/17/1203-01) – Abschlussbericht zum Thema LED-Verbesserungsmaßnahmen der Straßenbeleuchtung in Oberhausen - vom 13.12.2021 aufgeführt, wurde ein strukturierter Umrüstungsplan auf energiesparenden und wartungsärmeren LED-Leuchten für die Jahre 2023 bis 2026 erstellt, um die restliche herkömmliche öffentliche Beleuchtung (ca. 12.562 Leuchtstellen) ebenfalls auf LED-Technik umzurüsten. Diese Umrüstung sollte innerhalb von vier Jahren umgesetzt werden und wurde in den zu beschließenden Haushalts-/Finanzplan 2023 ff. aufgenommen. 2023 waren zunächst 1.000.000 EUR für die Umrüstung auf LED-Technik vorgesehen und im investiven Budget berücksichtigt. Für 2024 sind 4.000.000 EUR veranschlagt.

2025 werden weitere 4.000.000 EUR für die Umrüstung auf LED-Technik vorgesehen und im investiven Budget berücksichtigt.

Aufgrund von Kostensteigerungen können nicht wie geplant insg. 4.000 Leuchtstellen ausgetauscht werden. Um innerhalb des angemeldeten Budgets zu bleiben, war der geplante Umfang der Umrüstung auf ca. 2.600 Leuchtstellen zu reduzieren.

Damit steht bereits fest, dass die Umrüstung einen längeren Zeitraum als bisher angenommen in Anspruch nehmen wird. Unter der Annahme, dass keine weiteren Preissteigerungen berücksichtigt werden müssen und damit der jährliche Umfang der Umrüstung konstant bleibt, verlängert sich die Dauer der verbleibenden Umrüstung bis 2027.

 

Das durch den Rat zu beschließende Beleuchtungsprogramm 2025 mit den geplanten Baumaßnahmen ist eine Rubrik des Straßen- und Wegekonzeptes und als Anlage 4 beigefügt.

 

Für die restliche Abwicklung von Schäden und Ersatz von Rostmasten werden weitere 280.000 EUR eingeplant.

 

 

Umsetzung des Lärmaktionsplans 2025

 

Im Rahmen des Lärmaktionsplans der zweiten Stufe hat das Büro LK Argus im Auftrag des Fachbereiches 2-2-10/Ökologische Planung Straßen im Stadtgebiet aufgenommen.

 

Aus dieser Auswertung hat das Büro LK Argus und der Fachbereich 2-2-10/Ökologische Planung eine Prioritätenliste mit insgesamt 18 Straßen erstellt, die mit lärmoptimierten Splittmastixasphalt ausgebaut werden sollen.

 

Im Jahr 2025 ist die Durchführung der folgenden Straßenbaumaßnahmen

 

- Roonstraße von Friedrich-Karl-Straße bis Bebelstraße

- Eckstraße/ Straßburger Straße von Mülheimer Straße bis Rolandstraße

 

mit einem voraussichtlichen Gesamtbudget in Höhe von 750.000 EUR (Finanzstelle 560212010108600 – Lärmaktionsplan, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen) unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2025 bzw. des zu beschließenden Haushalts‑/Finanzplans 2025 ff. geplant.

 

 

Umsetzung Radverkehrskonzept

 

Zur Förderung des Radverkehrs wurde das Radverkehrskonzept der Stadt Oberhausen aufgestellt (B/17/3845-01). Im Fokus des Radverkehrskonzepts steht die Entwicklung eines durchgängigen, sicheren und komfortablen Zielnetzes im Radverkehr. Dies dient einerseits der Hierarchisierung des Radnetzes als solches und in Abwägung mit dem städtischen Verkehrsnetz (z. B. Kfz, ÖV, Schiene), andererseits als strategische Vorgabe für die weitere Umsetzung des Radnetzes bis 2035. Das entwickelte Zielnetz im Radverkehr dient daher auch als strategische Abwägungsgrundlage, vor allem für die zukünftige Aufteilung des Straßenraumes. Das Straßen- und Wegekonzept wurde daher um die Programmart Radverkehrskonzept ergänzt und die ersten Maßnahmen, die einen Umbau von Straßen und Weg zufolge haben aufgenommen.

 

 

Fördermaßnahmen

 

Einzelne Straßenbaumaßnahmen des Straßen- und Wegekonzeptes werden als Fördermaßnahme aufgenommen, wenn diese mit Hilfe einer Förderung umgesetzt werden sollen. Hierzu kommen in der Regel die Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) oder Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) des Landes Nordrhein-Westfalen in Frage. In Einzelfällen können auch Förderrichtlinien des Bundes genutzt werden. Die grundsätzliche Förderfähigkeit, die geeignete Förderrichtlinie und die mögliche Höhe der Förderung wird jeweils im Einzelfall geprüft.

 

 

 

Maßnahmen Dünnschichtbeläge Kalteinbau

 

Im Rahmen des Fremdleistungsbudgets werden jährlich Sanierungsarbeiten in Form von Dünnschichtbelägen im Kalteinbau ausgeführt. Straßen die eine mittelmäßige Abnutzung aufweisen, werden kurzfristig saniert um den Straßenbelag zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

 

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Anlagen

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