Beschlussvorlage - B/17/5976

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Förderrichtlinie "Förderung innovativer Ideen zur Entwicklung von digitalen gemeinwohlorientierten Lösungen zu Herausforderungen der Stadtentwicklung" der Smart-City-Maßnahme "Co-Creation-Fund: Gemeinsam smart". 

 

2. Der Rat der Stadt – jeweils mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – bestellt drei seiner Mitglieder als ordentliche Mitglieder für das Entscheidungsgremium (Jury) des Co-Creation-Funds sowie drei weitere seiner Mitglieder als persönliche Stellvertretungen dieser ordentlichen Mitglieder.

 

ordentliche Mitglieder    Stellvertreter/innen

 

1. _____________________   _____________________

 

2. _____________________   _____________________

 

3. _____________________   _____________________

Reduzieren

Bezug

M/17/5060 - Modellprojekte Smart City Förderung – Oberhausen als Modellkommune

M/17/5652 - Förderrichtlinie zur Smart-City-Maßnahme „Co-Creation-Fund: Gemeinsam smart“

Reduzieren

Sachverhalt

Die Stadt Oberhausen erhält im Zuge des Förderprogramms „Modellprojekte Smart Cities“ (MPSC) finanzielle Mittel zur Umsetzung eines partizipativen Projektfonds, dem „Co-Creation-Fund: Gemeinsam smart“. Ziel des Co-Creation-Funds ist es, durch Projektförderung verschiedene Zielgruppen an der Gestaltung ihrer Stadt aktiv mitwirken zu lassen und einen Mehrwert für die Oberhausener Stadtgesellschaft zu erzielen. 

Grundlage für die Vergabe der Fördermittel durch die Stadt Oberhausen ist die vorliegende Förderrichtlinie. Die Förderkriterien ergeben sich aus dem MPSC-Förderprogramm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und sind in enger Abstimmung mit der Koordinierungs- und Transferstelle (KTS) des Fördermittelgebers ausgearbeitet worden.

Finalisiert wurde die Förderrichtlinie mit der Prüfung des Maßnahmensteckbriefs zur Gesamtmaßnahme „Co-Creation-Fund: Gemeinsam smart“ durch den Fördermittelgeber. Dieser Prozess konnte mit der Freigabe des Maßnahmensteckbriefs abgeschlossen werden. Die Richtlinie ist daher nun durch den Rat der Stadt Oberhausen zu beschließen.

Für die Entscheidung über die Auswahl förderfähiger Projekte wird eine interdisziplinäre Jury berufen. Diese wählt basierend auf der Förderrichtlinie mit ausgearbeitetem Kriterienkatalog maximal 12 Projekte aus, die für die Smart City Oberhausen hinsichtlich des Digitalisierungscharakters und des Problemlösungsansatzes am besten abschneiden.  

Die Jury wird interdisziplinär mit folgenden Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und Wirtschaft sowie der Stadtpolitik und der Stadtverwaltung besetzt:

Vertreter/innen der Wissenschaft:

  • Hochschule Ruhr West: Prof. Dr. Geisler (Informatik: Mensch-Technik-Interaktion)  Vorsitz 
  • Universität Duisburg-Essen: Dr. Klaus Krumme (Wissenschaftlicher Geschäftsführer des Joint Centre Urban Systems und Initiator des Urban Innovation Forums)
  • FOM Essen: Prof. Dr. Eleonore Soei-Winkels

Vertreter/innen der Zivilgesellschaft und Wirtschaft:

  • Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung: Marion Dunke
  • Industrie- und Handelskammer zu Essen (IHK): Frau Jutta Kruft-Lohrengel
  • Emschergenossenschaft: Andreas Giga (Blaugrüne Stadtgestaltung)  angefragt

Vertreter/innen der Verwaltung:

  • Dezernat 5 Stadtplanung, Bauen, Mobilität und Umwelt: Beigeordneter Dr. Thomas Palotz
  • Dezernat 4 Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Personal und IT: Beigeordneter Michael Jehn
  • Bereich 4-4 IT: Bereichsleiter und CIO Boris van Benthem    

Vertreter/innen der Politik (3 Personen):

  • Rat entsendet 3 Personen für die Jury

Die Jurytätigkeit umfasst eine eintägige Jurysitzung. Die Sitzung wird für Ende Januar 2025 / Anfang Februar 2025 eingeplant und wird begleitet durch eine externe Moderation.

Gefördert werden kleine und große Projekte mit bis zu 50.000 Euro. In Ausnahmefällen kann die Jury einzelnen Projektideen auch ein Projektbudget oberhalb der 50.000 Euro Grenze zusprechen, sollten diese ein besonderes Potential für Oberhausen versprechen. Die von der Jury ausgewählten Projekte durchlaufen nach der Jury-Sitzung einen formellen Freigabeprozess vom Fördermittelgeber. Zum Fördermittelgeber wird ein enger Austausch bezüglich der Förderfähigkeit von Projektideen gepflegt. Die ausgewählten Projekte werden mit Zuwendungsbescheid von den Ideengeberinnen und Ideengebern selbstständig umgesetzt.

 

Hintergrundinformationen „Was ist der Co-Creation-Fund“?

Die Digitalisierung stellt Städte und Kommunen vor neue und vielfältige Herausforderungen. Für die Stadt Oberhausen bedeutet dies, innovative Lösungsansätze für aktuelle Herausforderungen wie soziale Spaltung, Klimaanpassung, Verkehrswende und den Funktionswandel von Innenstädten zu finden und durch neue Impulse die Stadtentwicklung in den digitalen Raum zu verlängern. Digitalisierung soll dabei keinen Selbstzweck erfüllen, sondern die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger steigern und sie in den Gestaltungsprozess mit einbinden. Dies erfordert neue Formen der Partizipation, die über traditionelle Beteiligungsmethoden und digitale Tools hinausgehen und neue Ansätze ko-kreativer Zusammenarbeit von Stadtgesellschaft und Verwaltung erfordern. Co-Creation meint hierbei einen gemeinsamen Schöpfungsprozess im Zusammenwirken vieler Akteure und Disziplinen.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat die Smart City Oberhausen mit der Maßnahme „Co-Creation-Fund: Gemeinsam smart“ einen Projektfonds konzipiert, der die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Projekten mit Bürgerschaft, lokalen Akteuren und Vereinen, Unternehmen sowie insbesondere der Oberhausener Start-Up-Szene ermöglicht.

Es können Projektideen unterschiedlicher Größen gefördert werden. Bedienung für die Antragsstellung ist, dass die Projektideen auf die Ziele des integrierten Stadtentwicklungskonzepts einzahlen, einen Digitalisierungscharakter erfüllen und eine innovative Lösung für Herausforderungen der Stadtentwicklung darbieten.

Gefördert wird die Projektumsetzung mit jeweils bis zu 50.000 Euro. Um in der Ideenfindung und Projektentwicklungsphase einen innovationsfördernden Handlungsspielraum zu erhalten, ermöglicht die Richtlinie, auch Projektideen oberhalb der 50.000 Euro Projektförderung mit fördern zu können. Für die Projektförderung stehen insgesamt 550.000 Euro zur Verfügung. Bei erfolgreichem Projektverlauf können für den Co-Creation-Fund ggf. weitere Mittel bereitgestellt werden. 

Reduzieren

Anlagen

Loading...