Beschlussvorlage - B/17/6013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss stimmt dem geplanten Bau der Lichtsignalanlage Duisburger Straße vor Hausnummer 535 zu.

 

Die Gesamtkosten in Höhe von 200.000 EUR (brutto) stehen unter dem Vorbehalt des noch zu beschließenden Haushalts 2025 im Jahr 2025 unter

 

Finanzstelle 560212010108400 - Ern. v. verkehrstechnischen Anlagen (LS)

Finanzposition 785310 –AiB Betriebsanlagen

 

zur Verfügung.

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Bezug

A/17/4566-01: Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen gem. § 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Oberhausen: "Zusätzliche Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer über die Duisburger Straße"

 

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Sachverhalt

Mit dem Antrag der SPD-Fraktion (A/17/4566-01) in der Sitzung vom 28.02.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, eine neue Querungsmöglichkeit für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen über die Duisburger Straße nordöstlich des Bahnübergangs der Ruhrortbahn RE36 im Bereich der Hausnummern 530 bis 534 zu prüfen.

 

Im zu prüfenden Bereich (Abbildung 1) zeigen Beobachtungen, dass es einen signifikanten Querrungsbedarf aufgrund der vorhandenen Nahversorger in diesem Bereich gibt.

 

In der Nähe gibt es auf der Duisburger Straße bereits bestehende Lichtsignalanlagen für Fußgänger:innen in ca. 160 m Entfernung Richtung Duisburg und ca. 280 m Entfernung Richtung Oberhausen, aber keine direkte Querungshilfe im betroffenen Bereich. Diese räumliche Verteilung zwingt Fußgänger:innen, die die umliegenden Nahversorgungsmöglichkeiten erreichen möchten, erhebliche Umwege in Kauf zu nehmen, um die Duisburger Straße sicher über einer Lichtsignalanlage überqueren zu können. Beobachtungen zeigen, dass Fußgänger daher ungesichert im betrachteten Bereich queren und nicht den Umweg über die vorhandenen Signalanlagen wählen.

 

Die hohe Verkehrsbelastung auf der Duisburger Straße führt dazu, dass in diesen Fällen das Queren für Fußgänger:innen nicht verkehrssicher und nur mit erheblichen Wartezeiten möglich ist. Zudem stellt die aktuelle Situation für Menschen mit eingeschränkter Mobilität eine Problemstelle dar.

 

Um die Sicherheit und Zugänglichkeit der Nahversorger für den Fußverkehr zu verbessern, wird die Einrichtung einer zusätzlichen Fußgänger-Lichtsignalanlage auf Höhe der Hausnummer 535 empfohlen, vgl. Abbildung 2.

 

An der bevorzugten Stelle befindet sich eine im Dezember 2023 neu gepflanzte Ulme auf der einen Seite sowie ca. fünf Parkplätze auf der anderen Seite.

 

Abbildung 1: Duisburger Straße, Höhe Hausnummer 530 bis 534 (Quelle: eigenes Foto)

 

Eine Fußgänger-Signalanlage mit Bedarfssteuerung führt dazu, dass Fußgänger:innen die Straße gesichert queren können. Radfahrende können an dieser Stelle über die Signalanlage schieben, da auf beiden Seiten kein Hochbordradweg vorhanden ist.

 

Die im Dezember 2023 neu gepflanzte Ulme kann auf den Spielplatz an der Glasstraße versetzt werden. Die Umpflanzung passiert bis Ende Februar 2025.

 

Die Parkplätze müssen ersatzlos entfallen.

 

 Abbildung 2: Luftbild (Stadt Oberhausen) 

 

 

Kosten:

 

Die Baukosten für eine neue Signalanlage inklusive des dazugehörigen Tiefbaus belaufen sich auf ca. 200.000 EUR.

 

Haushaltsmittel für den Bau stehen bei der Finanzstelle 560212010108400 - Ern. v. verkehrstechnischen Anlagen (LS) Finanzposition 785310 –AiB Betriebsanlagen unter dem Vorbehalt des noch zu beschließenden Haushalts 2025 im Jahr 2025 zur Verfügung.

 

Der Stromverbrauch beläuft sich auf ca. 800 kWh im Jahr.

 

Es fallen Wartungs- und Instandhaltungskosten von ca. 2.000 EUR pro Jahr an.

 

Haushaltsmittel für die Wartung- und Instandhaltung stehen bei dem Auftrag 560212010106 – Landesstraßen, Sachkonto 522142 – Aufwendungen für verkehrstechnische Einrichtungen unter dem Vorbehalt des noch zu beschließenden Haushalts 2025 im Jahr 2025 zur Verfügung.

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