Beschlussvorlage - B/16/1119-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt den Haushaltssanierungsplan 2016 ff. auf der Grundlage der in der Maßnahmenliste (gem. Anlage 1) fortgeschriebenen Einzelmaßnahmen (Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2015 ff.).

 

Beschlüsse, die Maßnahmen betreffen, die nach den Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes / des Landesgleichstellungsgesetzes beteiligungspflichtig sind oder in ihren Konsequenzen werden könnten, stehen unter entsprechendem Vorbehalt.

 

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache B/16/0311-01

Drucksache B/16/0760-01

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]

 

b) Sonstige

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

 

 

I . Ausgangslage

 

Mit Hilfe des Stärkungspaktes sollen überschuldete Städte in Nordrhein-Westfalen wieder handlungsfähig werden. Das von der Landesregierung dazu eingebrachte Stärkungspaktgesetz wurde am 08.12.2011 vom Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossen und am 16.12.2011 im Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. 2011 S. 662) veröffentlicht. Für überschuldete oder von Überschuldung bedrohte Kommunen stehen Konsolidierungshilfen in einem Gesamtumfang von 5,85 Mrd. EUR zur Verfügung (Stufe 1 und Stufe 2). Der Sanierungsplan des Landes sieht davon für Oberhausen und andere vergleichbar akut von Überschuldung betroffene Städte (Stufe 1) eine Gesamtunterstützung bei der Haushaltskonsolidierung in Höhe von jährlich 350 Mio. EUR vor. Bis zum Jahr 2020 stehen damit für diese Kommunen insgesamt 3,5 Mrd. EUR zur Verfügung.

 

Im Gegenzug müssen die betroffenen Städte und Gemeinden einen klaren Sanierungskurs einschlagen. Die Teilnahme am Stärkungspakt ist zwingend für die Stufe 1, zu der Oberhausen gehört. Der Haushalt der Stadt Oberhausen muss mit dem Geld aus dem Stärkungspakt ab dem Jahr 2017 ausgeglichen sein. Spätestens im Jahr 2021 muss ein Haushaltsausgleich aus eigener Kraft – also ohne weitere Landeszuschüsse – erreicht werden. § 75 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes NRW (GO NRW) führt hierzu aus, dass der Haushalt dann ausgeglichen ist, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt.

 

 

 

II. Auswirkungen auf den Haushalt und weitere Entwicklungen

 

Der vorgelegte Haushaltsplanentwurf 2016 weist ein ordentliches Ergebnis von +28,2 Mio. EUR aus, das die Zinsbelastungen der Vergangenheit in Höhe von 44,1 Mio. EUR noch nicht ausgleichen kann. Es zeigt aber auch, dass der strukturelle Haushaltsausgleich ohne Zinsbelastung bereits jetzt gelingen kann. Dies ist eindeutig ein Ergebnis der Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspaktes.

 

 

Übersicht über den Ergebnisplanentwurf und die Verschuldung 2016, Stadt Oberhausen, Bereich 1-1/Finanzen / Übersicht über den Ergebnisplan 2016 (s. Anlage 3 - wird für die Ratssitzung aktualisiert zur Verfügung gestellt)

 

Im November 2014 wurde der Kommunalaufsicht der im Rat der Stadt am 17.11.2014 beschlossene Haushaltssanierungsplan 2015 ff. übersandt. Auf Grundlage der vorgelegten Daten fand am 18.03.2015 ein Abstimmungsgespräch zwischen Vertretern der Stadt Oberhausen sowie der Kommunalaufsicht statt. Die Kommunalaufsicht hat darauf hingewiesen, dass insbesondere die beschlossene Verschiebung der Konsolidierungspotenziale der Maßnahmen 44A „Erstellung eines neuen Bildungsplanes“ (Reduzierung des Konsolidierungsvolumens in den Jahren 2014 bis 2016 um jeweils 1,0 Mio. EUR) und 83A „Theater; Zusammenarbeit mit einem anderen Theater“ (Reduzierung des Konsolidierungsvolumens in den Jahren 2015 bis 2017 um 2,0 Mio. EUR) einer Kompensation in den Jahren ab 2015 bedürfen. Im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssanierungsplanes 2015 ff. ergab sich somit Handlungsbedarf, so dass in diesem Zusammenhang kurzfristig Kompensationsmaßnahmen vorgeschlagen wurden. Um eine Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssanierungsplanes 2015 treffen zu können, hatte die Kommunalaufsicht eine politisch abgesicherte Verbindlichkeitserklärung über die Aufnahme der Kompensationsmaßnahmen in den HSP 2016 ff. gefordert. Aus diesem Grunde hat der Rat der Stadt Oberhausen am 23.03.2015 die Aufnahme der Kompensationsmaßnahmen in den HSP 2016 ff. beschlossen. Dies wurde entsprechend berücksichtigt und kann der Maßnahmenübersicht (Anlage 1) entnommen werden.

 

Weiterhin konnten die im HSP 2015 aufgenommenen Konsolidierungsbeiträge der konditionellen Eventualmaßnahmen wieder aus den Sanierungsplanungen der Folgejahre herausgerechnet werden, da aufgrund des Erlasses vom Ministerium für Inneres und kommunales NRW (MIK) vom 10.12.2014, die in Aussicht gestellten Entlastungen des Bundes bei der Eingliederungshilfe, entsprechend der Vorgaben im Erlass, bei den Sanierungsplanungen berücksichtigt werden dürfen.

Bei einer erfolgreichen Umsetzung des Haushaltssanierungsplanes (HSP) lassen sich die Defizite, wie im folgenden Schaubild dargestellt, mittelfristig abbauen. Dabei ist die reale wirtschaftliche und auch soziale Entwicklung immer mit Risiken verbunden. Beispielsweise entwickelten sich im letzten Jahr die Gewerbesteuereinnahmen in Oberhausen und anderen Städten des Ruhrgebiets nicht so positiv wie von den Steuerschätzern des Bundes vorhergesagt.

 

 

Ergebnisplanentwicklung im HSP 2016 auf Basis des Haushaltsplanentwurfes, Stadt Oberhausen, Bereich 1-1/ Finanzen / > Entwicklung auf Basis des Haushaltsplans 2016 (s. Anlage 3 - wird für die Ratssitzung aktualisiert zur Verfügung gestellt)

 

Für die weitere Fortschreibung der Haushaltssanierungspläne ist neben der Unterstützung durch das Land und weiteren eigenen Konsolidierungsanstrengungen die verstärkte Hilfe des Bundes dringend notwendig. Ab 2018 ist eine Entlastung in Höhe von 5 Mrd. EUR bei den Soziallasten aller Kommunen durch die Bundesregierung vorgesehen. Noch unklar ist, wie die Entlastung erfolgen soll. Findet sie im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung statt, so wird für Oberhausen mit einer Entlastung von rund 12,5 Mio. EUR jährlich bei der Umlage des Landschaftsverbandes gerechnet. Findet sie im Bereich der Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose statt, ist die Entlastung fast doppelt so hoch. Darüber hinaus hat die Bundesregierung entschieden, eine sog. Soforthilfe im Vorfeld des Bundesteilhabegesetzes in Höhe von 1 Mrd. EUR zu gewährleisten, die zur Hälfte über die Beteiligung der Kommunen an der Umsatzsteuer und zur anderen Hälfte über eine Entlastung bei den Kosten der Unterkunft (KdU) im Rahmen des SGB II in den Jahren 2015 bis 2017 stattfindet. Zudem wird dieser Betrag für das Jahr 2017 durch den Bund um 1,5 Mrd. EUR auf 2,5 Mrd. EUR aufgestockt. Diese sicherlich erhebliche Entlastung der Kommunen durch den Bund reicht bei Weitem nicht aus, die massiven Soziallasten in strukturschwachen Regionen auszugleichen. Dies betrifft mittlerweile nicht nur das Ruhrgebiet sondern viele ‑ insbesondere westdeutsche ‑ kreisfreie Städte. Die vom Bundesgesetzgeber beschlossenen Sozialleistungen sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die der Bund in viel höherem Maße als in der Vergangenheit mitfinanzieren muss.

Der gegenseitige Verweis von Bund und Ländern auf die föderalen Zuständigkeiten hilft den notleidenden Kommunen nicht weiter. Es muss ein nationaler Pakt zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit geschlossen werden, damit diese Kommunen ihre kommunale Selbstverwaltung wiedererlangen können und die Schere zwischen reichen und armen Kommunen nicht weiter auseinander geht.

 

Das Maßnahmen- und Finanzcontrolling mit Stand vom 30.06.2015 belegt, dass sich die Umsetzung des Haushaltsplans der Stadt Oberhausen auf einem guten Weg befindet. Einige Maßnahmen konnten nur verspätet gestartet werden, weil sie abhängig von den Ergebnissen externer Gutachten waren. Im Verhältnis zu den HSP Planungen unterlagen sie wesentlichen Zeitverzögerungen. Hier besteht eine enorme Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Beratungskontingenten und Vergabeabläufen der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA). Dennoch zeigt die Entwicklung in 2015 - mit Ausnahme der Aufwendungen für Flüchtlinge -, dass die Aufwandsseite des Haushalts in der Summe den Planungen entspricht. Auf der Ertragsseite zeigt sich, dass die Gewerbesteuerplanung für das Jahr 2015 mit 90 Mio. EUR realistisch angesetzt war.

 

Natürlich sind mit der Umsetzung des Haushaltssanierungsplanes sowohl Risiken wie auch Chancen verbunden. Eine übermäßige Belastung der Wirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger mit steigenden Steuern und die Reduzierung des städtischen Angebots und Leistungsspektrums führen notgedrungen zu einer Verringerung der Attraktivität der Stadt und erschweren die notwendige wirtschaftliche Entwicklung.

Insbesondere können unverhältnismäßige Einsparvorschläge zum Verlust notwendiger Strukturen in den Feldern Sport, Kultur, Bildung, Jugend und Soziales führen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können.

Allerdings stehen diesen Risiken auch enorme Chancen gegenüber. Zum ersten Mal seit vielen Jahren eröffnet sich die Chance, wieder an Fördermitteln der EU, des Bundes und des Landes teilzuhaben und diese für eine nachhaltige Entwicklung der Stadt einsetzen zu können. Es werden wieder ökonomisch sinnvolle Investitionen erlaubt und dadurch Zukunftsperspektiven ermöglicht. Ein genehmigter Haushaltssanierungsplan verschafft eher Kreditsicherheit, die noch lange erforderlich sein wird für die Liquidität und Handlungsfähigkeit der Stadt. Darüber hinaus erhalten alle Beteiligten relative Planungssicherheit, die es in der Vergangenheit mit kurzfristiger Betrachtungsweise nie gegeben hat. Durch die langen Planungszeiträume hat sich dies nun zum Positiven gewandelt und räumt Zeit für Anpassungsmaßnahmen ein, die früher nicht gegeben war.

 

Darüber hinaus bietet das auf Bundesebene verabschiedete Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen neue Chancen. Es verfolgt das Ziel, die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände zum „Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet“ zu unterstützen und Investitionen mit den Schwerpunkten Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen zu ermöglichen. Das Land organisiert die Verteilung der Mittel, welche sich für NRW auf 1,13 Mrd. EUR belaufen. Kritisch sind die Verteilungskriterien des Landes. Der Städtetag weist zu Recht darauf hin, dass durch das Verteilungsinstrument GFG die Investitionsmittel sehr weit gestreut werden und nicht adäquat auf die Kommunen mit dem größten Bedarf konzentriert werden. Die Kriterien des Bundes werden nicht übernommen, obwohl sie ursächlich waren für die hohe Summe die NRW zugewiesen wurden. Die Kriterien des Bundes waren: Einwohnerzahl, Arbeitslosigkeit und Liquiditätskredite.

 

Die Verteilung nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung führt zu einer Investitionsförderung in Höhe von 24,3 Mio. EUR. Mit dem 10% Eigenanteil stehen ca. 27 Mio. EUR für zusätzliche Investitionen zur Verfügung. Bei der Anwendung der Bundeskriterien würde sich dieser Betrag fast verdoppeln. Die Mittel müssen bis Ende 2018 ausgegeben werden. Die genauen Kriterien und die Verwendungsmöglichkeiten der Mittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz werden nach Verabschiedung im Landtag vorgestellt und die Auswirkungen auf den Haushalt zu einem späteren Zeitpunkt eingearbeitet.

 

Erhebliche Risiken bergen zzt. die nicht abschätzbaren Aufwendungen für Flüchtlinge (s. auch Punkt IV ). Sah der Haushaltsplan 2015 noch einen Ansatz von 4.740.230 EUR an Aufwendungen für Asylbewerber vor, so ist bis zum 31.12.2015 mit erheblichen Mehraufwendungen zu rechnen. Für das Jahr 2016 werden weiter steigende Aufwendungen erwartet, so dass aktuell von einem rd. 7 Mio. EUR höheren Aufwand ausgegangen werden kann, als noch im eingebrachten Entwurf des Haushalts 2016 vorgesehen. 

 

Diese zusätzlichen Belastungen können für das Jahr 2016 durch die veränderte Auszahlungspraxis der Landesmittel ausgeglichen werden, allerdings ist der Haushaltsausgleich im Jahr 2017 und in den Folgejahren gefährdet, was eine besondere Herausforderung darstellt. Um diese Herausforderung zu meistern, muss die Bundesregierung die Kosten für die Unterbringung und die Versorgung der Flüchtlinge übernehmen. Diese Aufgabe kann nicht allein den Kommunen und den Ländern überlassen werden. Es handelt sich hierbei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die in der Verantwortung der Gesetzgebung und der Außenpolitik der Bundesregierung liegt.

 

 

 

III.Personalkonsolidierungskonzept

 

 

Stellenabbau

 

Der mit dem HSP 2012 ff. beschlossene Abbau von 195,5 Stellen bis zum Jahr 2021 und die damit verbundene Reduzierung der Personalkosten um rd. 10 Mio. EUR wurde begonnen und wird in den kommenden Jahren konsequent fortgesetzt.

 

So wird das bereits im Haushaltssanierungsplan 2012 ff. beschriebene Ziel, durch eine konsequente Aufgabenkritik mittel- bis langfristig 50% der freiwerdenden Stellen im Bereich der allgemeinen Verwaltung sowie 10% der freiwerdenden Stellen in den Spezialberufsgruppen nicht wiederbesetzen zu müssen, kontinuierlich weiterverfolgt. Bis zum Ende des 3. Quartals 2015 konnten von den oben beschriebenen Stelleneinsparungen bereits 69,8 nachhaltig umgesetzt werden. Hierunter fielen neben den in den Einzelmaßnahmen bereits identifizierten Stellen, auch Stelleneinsparungen, die bisher nicht mit konkreten Maßnahmen in Verbindung gebracht wurden (siehe lfd. Nr. 1a der HSP-Maßnahmenliste [Anlage 1]).

 

Im gleichen Zeitraum wurden seit 2012 insgesamt 96,0 Stellen  ‑ jeweils legitimiert durch Ratsbeschlüsse ‑  neu eingerichtet. Diese Stellenmehrbedarfe ergaben sich insbesondere im Bereich 6‑1/Feuerwehr, durch die Ergebnisse des Con_sens-Gutachtens in den Bereichen 3‑1/Kinder, Jugend, Bildung und 3‑2/Soziales sowie in den Kindertageseinrichtungen und aktuell im Flüchtlings- und Asylbereich.

 

 

Abb.: Stellenabbau 2012 bis 2015 (Stand: 24.09.2015; Quelle: Bereich 4-1/Personal und Organisation)

 

 

Personalabbau

 

Neben dem oben beschriebenen Stellenabbau wird auch der tatsächliche Personalabbau weiter forciert. Anhand der folgenden Darstellung ist der Personalabbau im Rahmen des HSP 2012 ff. erkennbar. Wobei darauf hinzuweisen ist, dass der im HSP 2012 ff bis zum 3. Quartal 2015 insgesamt vorgesehenen Einsparung von 68 Stellen eine tatsächliche Personalerhöhung von 9,5 gegenübersteht. Bereinigt um die zusätzlichen Neueinstellungen liegt der Personalabbau bei 60 Mitarbeiter/innen (alle Werte vollzeitverrechnet).

 

Abb.: Personalabbau 2012 bis 2015 (Stand: 24.09.2014 Quelle: Bereich 4-1/Personal- und Organisation)

 

Der bis zum Jahr 2021 beschriebene Personalabbau kann nur realisiert werden, wenn neben organisatorischen Maßnahmen wie Zentralisierung oder Abbau von Parallelstrukturen der derzeitige Aufgabenbestand und ‑standard konsequent und dauerhaft reduziert bzw. verändert wird. Die begonnene Aufgabenkritik muss kontinuierlich fortgeführt werden, um weitere Aufgabenfelder zu identifizieren. Bei gleichem oder sogar ausgeweitetem Aufgabenbestand (Ausnahme s. u.) ist das HSP-Ziel nicht zu erreichen.

 

Natürlich werden auch zukünftig neue oder erweiterte Aufgaben eine Stellenausweitung notwendig machen, sofern diese vom Bund/Land vorgegeben bzw. durch Drittmittel refinanziert werden (z.B. aktuelle Ausweitung des Personalbestandes bei den Themen „Flüchtlinge“ und „Asylangelegenheiten“ [siehe auch Ausführungen zu Pkt. IV. Sachkostenkonsolidierungskonzept]).

 

Insofern werden

 

>Stellen,

>Personalbestand,

>Personalkosten

 

einem dauerhaften Controlling unterzogen und dabei die oben beschriebenen Erfordernisse getrennt betrachtet.

 

Die dauerhafte Reduzierung des Personalbestandes und damit der Personalkosten erfordert eine enge Verzahnung von Personal- und Organisationsentwicklungsmaßnahmen, eine differenzierte Betrachtung von Stellen, Personal und Personalkosten und ein Controlling mit den notwendigen Handlungsempfehlungen. Die damit unweigerlich verbundenen Einschnitte stellen sicherlich eine besondere Herausforderung dar, unterstützen aber in großem Maße die Bemühungen der Stadt Oberhausen, ihren Haushalt langfristig zu sanieren.

 

Mit der Bezirksregierung wurde hierzu ein umfangreiches Konzept erarbeitet, welches neben dem reinen Controlling der Einzelmaßnahmen des HSP insbesondere auch ein detailliertes Umsetzungscontrolling der Personalmaßnahmen gem. der lfd. Nr. 1a des HSP beinhaltet. Darüber hinaus erfolgt derzeit im Rahmen der Stärkungspaktberatung bei der Umsetzung der Haushaltssanierungsmaßnahmen durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) der Aufbau eines Projektes zur Personalkonsolidierung. Hierbei werden insbesondere die Themenfelder „Personal“, „Stellen“, „Personalkosten“ sowie „Aufgaben-, Zweck- und Vollzugskritik“ vertieft betrachtet.

 

 

 

IV.Sachkostenkonsolidierungskonzept

 

 

Informationstechnologie

 

Die von der Firma Ernst & Young beschriebenen Konsolidierungspotentiale im IT- und TK-Bereich wurden in Bezug auf die Reduzierung der Personalaufwendungen in vollem Umfang realisiert (vgl. hierzu auch Teil C des Vertrages zu IT- und TK-Dienstleistungen). D.h. die der OGM GmbH zu leistende Pauschalvergütung wurde bereits im Jahr 2014 von brutto 3.331.685 EUR um brutto 787.780 EUR auf brutto 2.543.905 EUR reduziert.

 

In Bezug zu den Sachkosteneinsparungen hat die Stabsstelle strategisches IT-Management in Abstimmung mit der OGM GmbH weitere Konsolidierungspotentiale erschlossen, die nun sukzessive umgesetzt werden. So werden z.B. die Mietfaxgeräte abgeschafft und durch ein PC-Fax-System ersetzt sowie auslaufende Leasingverträge nicht weiter geführt, weil der Kauf der Hardware kostengünstiger ist. Die neuen Mobilfunkverträge, die nun schrittweise abgeschlossen werden (das Auslaufen der Altverträge endet erst Anfang 2017), führen künftig zu deutlich geringeren  Mobilfunkkosten. Im Jahr 2016 wird darüber hinaus für die Bestellung von IT-Komponenten ein Warenkorb eingerichtet, der standardisierte IT-Produkte enthalten wird, auch dies wird voraussichtlich zu einer Reduzierung der Kosten führen. Eine weitere Einsparung könnte durch ein geplantes Druckerkonzept möglich sein. Die konkrete Höhe dieser genannten Sachkostenreduzierungen kann zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht ermittelt werden.

 

 

Organisationsuntersuchung Jugend und Soziales

 

Auf Basis der Ratsbeschlüsse zur Umsetzung der Empfehlungen des Con_sens-Gutachtens sowie der Beschlussempfehlung der Einigungsstelle wurde der Bereich 3-1/Kinder, Jugend, Bildung im Februar 2015 offiziell gegründet. Der Bereich 3-2/Soziales wurde bereits mit Wirkung vom 02.01.2014 eingerichtet. Die Umsetzung hiermit verbundener organisatorischer bzw. personalwirtschaftlicher Maßnahmen ist weitgehend abgeschlossen bzw. in Teilen noch in der Umsetzung. Vor diesem Hintergrund wurde auch die lfd. Nr. 87A „Umsetzung Con_sens-Gutachten“ angepasst (Aufteilung in Maßnahmen Nr. 87A1 und Nr. 87A2).

 

 

Erstellung eines neuen Bildungsplans (HSP-Maßnahme lfd. Nr. 44A)

 

Der vorgezogene Bildungsplan – Teilplan Förderschulen – wurde durch Ratsbeschluss vom 15.12.2014 verabschiedet. Hiernach wurden die Standorte der bisherigen Förderschulen Stötznerschule, Fröbelschule und Otfried-Preußler-Schule zum 31.07.15 (Ende des Schuljahres 2014/2015) geschlossen. Zwei der genannten Standorte werden aktuell für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Der Bildungsplan – allgemeinbildende Schulen – mit dem erst zeitlich verzögert begonnen werden konnte, wird aktuell erarbeitet. Das durch die GPA in Auftrag gegebene Gutachten zum Bildungsplan wurde Ende September 2015 fertig gestellt. Die Einbringung des Bildungsplans in die politische Beratung erfolgt im Schulausschuss am 11.11.2015. Die Verabschiedung des Bildungsplans durch den Rat der Stadt Oberhausen ist für das Frühjahr 2016 geplant.

Mit den bereits erfolgten Schulschließungen wurden die Voraussetzungen für die Einsparungen im Rahmen nicht mehr erforderlicher Gebäudebewirtschaftungen bzw. Vermarktung geschaffen, die allerdings durch die aktuell notwendig gewordene Flüchtlingsunterbringung zumindest zeitlich verzögert erfolgen können.

Die Verwaltung geht davon aus, dass mit den zu erwartenden Schulschließungen aus dem aufzulegenden Bildungsplan und der Verwertung der Gebäude und Grundstücke, aufgrund der veränderten Zeitschiene der Konsolidierungsbetrag in den Jahren 2015 – 2017 nur in Teilen  und ab 2018 im angestrebten Umfang erreicht werden kann.

 

 

Fallzahlentwicklung Flüchtlinge

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingssituation soll an dieser Stelle ebenfalls ein kurzer Überblick über die Oberhausener Verhältnisse gegeben werden, da diese Entwicklung auch Einfluss auf das Sachkostenkonsolidierungskonzept der Stadtverwaltung haben wird.

 

Die Gesamtanzahl der Flüchtlinge in Oberhausen ist im Jahr 2015 von 890 im Januar auf 1319, Stand 01.09.2015, angestiegen. 463 Flüchtlinge befinden sich aktuell in Gemeinschaftseinrichtungen. 556 Flüchtlinge sind in privatem Wohnraum untergebracht. Darüber hinaus werden im Rahmen der Amtshilfe in städt. "Landeseinrichtungen" weitere 550 Flüchtlinge betreut.

 

Gemeinschaftsunterkünfte:Notunterkünfte:Landeseinrichtungen:

 

WeierstraßeTackenbergschuleFröbelschule

BahnstraßeStötznerschule

GabelstraßeEisenheimschule

Helmholtzstraße

 

Weitere Gemeinschaftsunterkünfte entstehen an den Standorten Kapellenstraße, Ruhrorter Straße und Duisburger Straße.

 

Insbesondere durch das hohe Engagement der Sozialarbeit des Flüchtlingswesens und die logistische Unterstützung der OGM bei der Akquise von Wohnungen, konnte die Wohnraumvermittlungsquote deutlich gesteigert werden. Waren im Januar 2015 noch 286 Flüchtlinge in privatem Wohnraum untergebracht (rd. 32% der Gesamtasylbewerberzahl), sind es zum Stichtag 01.09.2015 bereits 556 Flüchtlinge (rd. 42% der Gesamtasylbewerberzahl).

 

Mit den steigenden Fallzahlen gehen naturgemäß auch erhöhte Anforderungen an die Personalausstattung der Arbeitsfelder „Sozialarbeit“ und „Sachbearbeitung“ einher. Durch Verabschiedung des „Handlungskonzeptes Flüchtlinge“ in der Ratssitzung am 14.09.2015 wurde ein Sozialarbeiter-Betreuungschlüssel von 1 (Sozialarbeiter) : 150 (Flüchtlingen) festgelegt. Im Aufgabenfeld der „Wirtschaftlichen Hilfen“ wird aktuell ein Schlüssel von 1 (Sachbearbeiter) : 120 (Fällen) zugrunde gelegt.

 

 

Aufgabenkritik

 

Im Rahmen der überörtlichen Prüfungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) NRW werden derzeit die unterschiedlichsten Verwaltungsbereiche einer Betrachtung unterzogen. Aktuell werden die Felder Finanzen, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Soziales, Jugend, Schule und Sport, Grün und Verkehr, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Vermessung und Katasterwesen sowie der Aufgabenbereich der Informationstechnik untersucht. Neben z.B. der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung (Vermögens-, Schulden-, Finanz-, und Ertragslage) im Prüfbereich Finanzen werden in einzelnen Prüfbereichen auch Kennzahlen gebildet, die u.a. auch Rückschlüsse auf z.B. die Arbeitsauslastung, Personalausstattung, Erfüllungsgrad etc. einzelner Aufgabenbereiche im interkommunalen Vergleich zulassen. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse werden bei der laufenden Organisationsarbeit entsprechend berücksichtigt. Der Abschlussbericht wird Ende des Jahres 2015 erwartet.

 

Daneben ist ebenfalls angedacht eine Geschäftsprozessoptimierung durchzuführen. Hierzu ist zunächst die Erfassung von Kernprozessen vorgesehen. Mit dem Prozessmanagement sind neben der Optimierung von Prozessen zur Unterstützung der Haushaltskonsolidierung durch einen optimalen Ressourceneinsatz auch Ziele verbunden, die z.B. die Sicherung der Arbeitsabläufe und die Konservierung von individuellem Erfahrungswissen von und für Stelleninhaber/innen beinhalten. Hierdurch soll auch der demografischen Entwicklung innerhalb der Verwaltung Rechnung getragen und ein notwendiger Wissenstransfer sichergestellt werden.

 

Im Gesamtkontext bleibt darauf hinzuweisen, dass eine Aufgabenkritik bei allen Stellenwiederbesetzungsverfahren und z.B. auch im Rahmen von Überlegungen zur interkommunalen Zusammenarbeit regelmäßig im „Tagesgeschäft“ stattfindet. Insgesamt konnten mit Stand vom 24.09.2015 68,8 Planstellen eingespart werden, hierin enthalten sind 22,5 Stellen die bisher nicht konkret mit Konsolidierungsmaßnahmen hinterlegt waren (siehe auch Ausführungen zu Pkt. III „Personalkostenkonsolidierungskonzept“ lfd. Nr. 1a der HSP-Maßnahmenliste).

 

 

 

V. Beteiligungskonsolidierungskonzept

 

Die Beteiligungen der Stadt lassen sich im Hinblick auf die Haushaltssanierung grundsätzlich in drei relevante Kategorien einteilen:

 

  • Beteiligungen, die unmittelbar oder mittelbar einen Ertrag für den Haushalt erbringen,
  • Beteiligungen, die (bislang) für den städtischen Haushalt neutral sind sowie
  • Beteiligungen, die städtische Zuschüsse erhalten.

 

Außerhalb dieser Kategorisierung ist zudem die OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM) als Immobiliendienstleisterin der Stadt zu betrachten, zu der vielfältige Leistungsbeziehungen bestehen. Die OGM wurde in Abstimmung zwischen der Stadt und der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) einer gesonderten Untersuchung im Hinblick auf Konsolidierungspotenziale unterzogen. Diese Untersuchung hat die Ernst & Young Real Estate GmbH (E & Y) im Auftrag der GPA NRW durchgeführt; ihre Ergebnisse sind in einem gemeinsamen Bericht der GPA NRW und E & Y vom 21.05.2012 dargelegt. Zur Umsetzung der Ergebnisse des Berichtes der GPA NRW und E & Y hat die Verwaltung mit der OGM eine umfassende Neustrukturierung des Vertragswerkes verhandelt. Der neue Vertrag dient dazu, die in dem Bericht aufgezeigten Konsolidierungspotentiale ab dem 01.01.2014 zu realisieren.

 

Vor dem Hintergrund der vorstehend angesprochenen Kategorisierung werden im Beteiligungskonsolidierungskonzept im Wesentlichen die folgenden Maßnahmearten verfolgt:

 

 

 

  • Ertragsteigerungen:

 

Soweit Beteiligungen bereits in der Vergangenheit Gewinne ausgeschüttet haben, besteht das Konsolidierungsziel darin, diese Ausschüttungen zu erhöhen, um den städtischen Haushalt zu entlasten. So hält die STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH beispielsweise Beteiligungen an der Energieversorgung Oberhausen AG (evo) und an der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH, deren anteilige Gewinnausschüttungen das operative Defizit der STOAG und folglich den städtischen Finanzierungsbeitrag an das Unternehmen verringern. Die Höhe der Gewinnausschüttungen und das damit verbundene Konsolidierungspotenzial sind allerdings abhängig von dem Geschäftsverlauf bzw. der Ergebnisentwicklung in den jeweiligen Beteiligungsunternehmen.

 

Soweit Beteiligungen in der Vergangenheit keine Gewinne ausgeschüttet haben, soll künftig - im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten - eine Gewinnausschüttung erfolgen. Beispiele hierfür sind die Stadtsparkasse Oberhausen, die ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen gGmbH und die VZO Verwaltungszentren Oberhausen GmbH.

 

 

  • Zuschussreduzierungen:

 

Sofern und soweit Beteiligungen städtische Zuschüsse erhalten, sollen diese durch unterschiedliche, jeweils auf die Verhältnisse der betreffenden Beteiligung abgestellte Maßnahmen reduziert werden. Beispiel hierfür ist die STOAG.

 

 

  • Aufgabenreduzierungen bzw. die Trennung von Aufgaben:

 

In dieser Kategorie finden sich Beteiligungen, die einer Aufgabenkritik hinsichtlich ihrer Erfüllung öffentlicher Aufgaben unterzogen werden und auf Grund derer eine teilweise oder vollständige Einstellung der Aufgabenerfüllung bzw. die Übertragung der jeweiligen Aufgabe auf einen Dritten angestrebt wird. Beispiele hierfür sind die BFO Beschäftigungsförderung Oberhausen gGmbH und die Revierpark Vonderort GmbH.

 

Hinzu treten diejenigen Maßnahmen, welche die OGM auf der Grundlage der vorstehend genannten Untersuchung der Ernst & Young Real Estate GmbH betreffen.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein Westfalen (GPA NRW) hat ferner - in Abstimmung mit der Stadt Oberhausen - das Beratungsunternehmen Rödl & Partner damit beauftragt, die Beteiligungsstruktur der Stadt Oberhausen zu untersuchen.

 

Gegenstand der Untersuchung war die Prüfung steuerlicher Optimierungsmöglichkeiten, die Optimierung von Prozessen und Strukturen sowie die Bildung einer operativen bzw. strategischen Konzernstruktur.

 

Der vorläufige Abschlussbericht wurde zwischenzeitlich vorgelegt. Die darin aufgezeigten Potenziale sind hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Nach Begutachtung und Bewertung der Prüfungsergebnisse befinden sich die GPA NRW und die Stadt Oberhausen nunmehr in einem Abstimmungsprozess über das weitere Verfahren. Dabei geht es u. a. um die Frage, ob eine vertiefende Analyse - insbesondere im Bereich „Shared Services“  - erfolgen soll.

 

Die Beteiligungen der Stadt Oberhausen sind in der Anlage 4, getrennt nach HSP-relevanten und nicht relevanten Beteiligungen, aufgeführt. Bei den HSP-relevanten Beteiligungen handelt es sich um solche Gesellschaften, für die konkrete HSP-Maßnahmen formuliert worden sind. In der Anlage 5 werden anschließend die wirtschaftlichen Eckdaten der relevanten Beteiligungen sowie ihr Einfluss auf die Stadtfinanzen erläutert. Eine genaue Beschreibung der einzelnen HSP-Maßnahmen erfolgt in den entsprechenden Maßnahmeblättern (ggf. mit Anlagen). Weiterführende Informationen zu den Gesellschaften können dem aktuellen Beteiligungsbericht der Stadt Oberhausen entnommen werden.

 

 

 

VI.HSP-Maßnahmenliste

 

Gegenüber der letzten Berichterstattung im Rat der Stadt am 17.11.2014 (siehe Drucksache Nr. B/16/0311‑01) haben sich bezüglich der Bearbeitungsstände folgende Veränderungen ergeben:

 

lfd. Nr.       Veränderung                                                  

 

1Aergänzt um 2,0 Stellen die bis dato nicht identifiziert und im HSP beschrieben waren

2Avon in Arbeit auf erledigt (0,5 Stelle)

3von in Arbeit auf erledigt (2,0 Stellen)

4von in Arbeit auf erledigt (1,0 Stelle)

18von offen auf in Arbeit

24von in Arbeit auf erledigt

25von in Arbeit auf erledigt

29ergänzt um 1,0 Stelle (1,0 Stelle)

35Avon offen auf in Arbeit

45von in Arbeit auf erledigt (0,5 Stelle)

47von in Arbeit auf erledigt (0,5 Stelle)

52Konsolidierungsvolumen für 2015 von 100.000 EUR auf 50.000 EUR ge­ändert (siehe Drucksache Nr. B/16/0439-01 für die Ratssitzung am 15.12.2014)

68Avon offen auf in Arbeit

76Avon in Arbeit auf erledigt

87ADie Maßnahme wurde unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abschlussuntersuchung sowie der abgeschlossenen Neuordnung der Bereiche 3-1 / Jugend und 3-2 / Soziales neu aufgeteilt in die Maßnahmen 87A1 und 87A2

87A2ergänzt um 1,0 Stelle (1,0 Stelle)

102ergänzt um 0,5 Stelle (0,5 Stelle)

107von in Arbeit auf erledigt (0,5 Stelle)

124ergänzt um 1,0 Stelle (1,0 Stelle)

131von in Arbeit auf erledigt

174von in Arbeit auf erledigt (s.a. lfd. Nr. 273)

182von in Arbeit auf erledigt (vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen der Flüchtlingszahlen ist die Schließung des Flüchtlingsheims Weierstraße derzeit als utopisch anzusehen)

199von in Arbeit auf erledigt

217von in Arbeit auf erledigt (s.a. lfd. Nr. 276)

236von in Arbeit auf erledigt (s.a. lfd. Nr. 275)

258von in Arbeit auf erledigt

259von offen auf erledigt (s.a. lfd. Nr. 9A)

261von in Arbeit auf erledigt (s.a. lfd. Nr. 216 und 176)

272von in Arbeit auf erledigt (-1,0 Stelle / Stellenneueinrichtung)

 

 

Fortschreibung HSP 2015 ff. / Aufstellung HSP 2016 ff.

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.03.2015 die Aufnahme der folgenden Kompensationsmaßnahmen in den Haushaltssanierungsplan 2016 ff. beschlossen:

 

281Verzicht auf Gewinnausschüttung OGM GmbH (500.000 EUR ab 2016)

282zu lfd. Nr. 281: Zusätzliche Einsparpotenziale durch Kostenanpassung OGM (800.000 EUR ab 2016)

283Reduzierung Mietkosten Asylbewerberheime durch Grundstücksankäufe (500.000 EUR ab 2016)

284Neuverhandlung WBO-Verträge ab 2016 ff. (200.000 EUR ab 2016)

285Erhöhung der Sexsteuer (150.000 EUR ab 2016)

286Kürzung aller Geschäftsführergehälter ab 2016 (300.000 EUR ab 2016)

 

Gleichzeitig wurden durch den o.g. Ratsbeschluss die lfd. Nummern 154, 156 und 272 wie folgt angepasst:

 

154Die Steuererhöhung von 19 % auf 22 % wurde auf 2017 vorgezogen, eine weitere Steuererhöhung von 22 % auf 25 % im Jahr 2021 wurde ergänzt. Hierdurch wurden die Konsolidierungsreihen wie folgt verändert: 2017 = +887.000 EUR, 2018 = +126.000 EUR, 2019 = +134.000 EUR, 2020 = +140.000 EUR, 2021 = +1,0 Mio. EUR.

156Konsolidierungsvolumen wurde von 0,00 EUR auf 33.000 EUR ab 2016 hochgesetzt

272Konsolidierungsvolumen (300.000 EUR) wurde auf das Jahr 2016 vorgezogen

 

Die komplette Maßnahmenliste ist als Anlage 1 beigefügt.

 

 

 

VII. Ergebnisplanentwicklung

 

Der Aufbau der Ergebnisplanung orientiert sich streng an den Vorgaben der Gemeindeordnung, berücksichtigt Orientierungsdaten und schreibt die Ergebnisse ab dem Jahr 2020 gemäß § 76 GO NRW in Anlehnung an die Berechnung des geometrischen Mittels fort. Es bleibt festzuhalten, dass bei Berücksichtigung der städtischen Haushaltssanierungsmaßnahmen unter Einbeziehung der Mittel aus dem Stärkungspakt Stadtfinanzen der Haushaltsausgleich mit Hilfe des Landes im Jahre 2017 möglich ist und aus eigener Kraft im Jahr 2021 erreicht wird (Stand Haushaltsplanentwurf 2016 s. Anlage 3/ Entwicklung auf Basis des Haushalts 2016 wird zur Ratssitzung aktualisiert zur Verfügung gestellt).

 

 

 

VIII.Landesgleichstellungsgesetz (LGG) / Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)

 

Im Rahmen der Umsetzung der verschiedenen Einzelmaßnahmen wird in vielen Fällen ein Beteili­gungsrecht nach den Bestimmungen des LGG bzw. des LPVG ausgelöst. Einzelfallabhängig sind verschieden starke Beteiligungsrechte einzuhalten, angefangen von der Anhörung über die Mitwirkung bis hin zur Mitbestimmung. Insofern werden im Rahmen der kontinuierlichen Abarbeitung der HSP-Maßnahmen entsprechende Beteiligungsverfahren fortlaufend durchgeführt.

 

Loading...