Antragsvorlage - A/17/5963-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag der SPD-Fraktion gem. § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt zum Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Oberhausen gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt: „Personalausweitung beim Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) und striktere Umsetzung überarbeiteter Verwarn- und Bußgeldkataloge“
Antrag zur Vorlage A/17/5963
- Antragsteller/-in:
-
SPD-Fraktion
Sonja Bongers
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
18.11.2024
|
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, eine personelle Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) vorzubereiten, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserer Stadt effektiver gewährleisten zu können. Hierfür sind in einem ersten Schritt zeitnah Bedarf, Kosten und mögliche Finanzierungsmöglichkeiten zu ermitteln und gleichzeitig einen interkommunalen Vergleich durchzuführen. Hierbei sollen neben den Personalkapazitäten auch die Einsatzzeiten verglichen werden. Zudem soll auch die Ausrüstung unseres KOD mit der in anderen Städten verglichen werden. Die Ergebnisse sind den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlussvorbereitung aufzuzeigen.
Zudem ist der aktuelle Verwarngeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten zu überarbeiten, um ihn deutlich als steuerndes Instrument einzusetzen. Besonderes Augenmerk soll auf eine deutlichere Differenzierung der Tatbestände gelegt werden, um gezielt auf Problemschwerpunkte reagieren zu können, eine Unterscheidbarkeit nach Tatbeständen herstellen zu können und so die Personalressourcen noch effizienter einsetzen zu können.
Ziel der Maßnahmen ist eine konsequentere Umsetzung der Verwarn- und Bußgeldkataloge mit entsprechend höheren Verwarn- und Bußgeldern, insbesondere für Verstöße, die sich gegen die Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung in unserer Stadt richten. Zur Durchsetzung und konsequenten Ahndung ist die Erhöhung der Personalstände des KOD unerlässlich.
