Berichtsvorlage - M/17/6032

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Bezug

Drucksache B/17/5124 – Kreisverkehrsoffensive für Oberhausen

 

Reduzieren

Sachverhalt

Der Kreisverkehr Weierstraße / Von-Trotha-Straße ist alterungsbedingt erneuerungsbedürftig. Der Kreisverkehr wurde im Jahre 2001 im Rahmen einer Fördermaßnahme nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) errichtet und war Teil der Umgestaltung und Erneuerung der Von-Trotha-Straße von Erlenstraße bis Weierstraße.

 

Die Gesamtkosten für die Straßenbaumaßnahme inkl. Kreisverkehr betrugen 1.785.636 EUR. Die Förderung belief sich auf 1.158.504 EUR.

 

Nach Bau des Kreisverkehres sind inzwischen mehrere kleine Instandsetzungen erfolgt. Die Instandsetzungen wurden notwendig, weil Bordsteine und Rinnenplatten am Straßenrand durch Schwerlastverkehr verschlissen sind bzw. sich gegenüber der ursprünglichen Lage verschoben haben.

 

Im Zuge einer Kanalbaumaßnahme im Jahr 2019 auf der Von-Trotha-Straße musste zudem die Mittelinsel entfernt werden, damit in diesem Bereich Abwasserleitungen verlegt werden konnten. Auf die Wiederherstellung in den Urzustand wurde nach Abschluss der Kanalbaumaßnahme verzichtet, um die Anlieferung überlanger Fertigteile für das seinerzeit sich im Bau befindliche Edeka Zentrallager zu ermöglichen, sodass nun eine Ertüchtigung und teilweise Wiederherstellung erforderlich wird.

 

Die Wiederherstellung des Kreisverkehrs soll entsprechend der Kreisverkehrsoffensive Oberhausen (Beschlussvorlage B/17/5124) erfolgen.

 

Die Ertüchtigung bzw. Wiederherstellung wird auf Basis der bereits vorhandenen Baustruktur erfolgen und keine grundhafte Erneuerung umfassen. Eine grundhafte Erneuerung kann derzeit aus zwei Gründen nicht erfolgen.

 

Zum einen ist der Kreisverkehr mit Hilfe von Bundes- und ergänzenden Landesmitteln errichtet worden. Die Voraussetzungen für eine Förderung mithilfe von Fördermitteln sah nach den seinerzeit gültigen Förderrichtlinen vor, dass nach Errichten des Kreisverkehrs und Abgabe des Schlussverwendungsnachweises die Verkehrseinrichtung für eine Dauer von 25 Jahren nicht verändert bzw. neu errichtet werden darf (sog. Zweckbindungsfrist). Der Schlussverwendungsnachweis wurde nach Abschluss der Ausbaumaßnahme im Jahr 2007 beim Zuwendungsgeber eingereicht, sodass die Zweckbindungsfrist für eine grundhafte Erneuerung erst mit Ablauf des Jahres 2032 endet. Ein vorzeitiger Rückbau und die damit verbundene grundhafte Erneuerung könnte dazu führen, dass die einmal gewährten Bundes- und Landeszuwendungen dem Zuwendungsgeber inkl. Zinsen zu erstatten wären.

 

Zum anderen ist eine grundhafte Erneuerung im Hinblick auf die geplante Bebauungsabsicht auf dem Gelände der Zeche Sterkrade (B-Plan 595B – Von-Trotha-Straße / Alsbach) abzuwarten. Der Knotenpunkt Weierstraße / Von-Trotha-Straße ist Bestandteil der Verkehrsuntersuchung für die Bebauung der Zeche Sterkrade. Das Ergebnis der Leistungsfähigkeit dieses Kreisverkehrs bei einer Bebauung der in Rede stehenden Fläche steht noch aus und ist abhängig von den dort realisierbaren Bauvorhaben. Das Ergebnis kann allerdings dazu führen, dass der Kreisverkehr mit den bisherigen Dimensionen und Radien nicht ausreichend leistungsfähig ist, sodass andere Varianten für die Verkehrsregelung dieses Knotenpunktes denkbar wären.

 

Eine grundhafte Erneuerung und Neubau mit anderen Abmessungen wäre aus wirtschaftlicher Sicht und der Absehbarkeit der Bebauung der Zeche Sterkrade deshalb nicht geboten.

 

Um allerdings das Erscheinungsbild in den Zustand vor dem Rückbau zu versetzen, soll der Kreisverkehr zunächst ertüchtigt bzw. wiederhergestellt werden.

 

Die geplante Ertüchtigung sieht vor, die Kreisverkehrsmittelinsel wiederherzustellen und zu begrünen. Zudem soll die Kreisfahrbahn erneuert werden. Die vorhandenen und verschlissenen Bordsteine sollen getauscht werden und die Rinnenplatten zur Wasserführung sollen durch Pflasterbinder ersetzt werden.

 

Die Rad- und Fußverkehrsanlagen sind wegen ihres guten Erhaltungszustandes nicht Teil der geplanten Umbaumaßnahme und bleiben unberührt.

 

Die Begrünung und Ertüchtigung des Kreisverkehrs ist bereits Bestandteil der Maßnahmenvorschläge der Beschlussvorlage Kreisverkehrsoffensive für Oberhausen (B/17/5124). Angelehnt an die ehemalige Heidelandschaft soll die Mittelinsel mit Findlingen, Stauden, Solitärsträuchern oder Wacholdern bepflanzt werden. Darüber hinaus ist eine Wiederherstellung nicht nur aus optischen Gründen notwendig. Die Ertüchtigung bzw. Wiederherstellung sorgt auch für die erforderliche Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und steigert zudem die Leichtigkeit der Verkehrsabläufe, sodass wieder eine ordnungsgemäße Benutzung des Knotenpunktes möglich ist.

 

Im Anschluss an die Straßenbauarbeiten erfolgen die Pflanzungen durch die SBO.

 

Die Gesamtkosten für die Wiederherstellung betragen ca. 220.000 EUR brutto. Die notwendigen Haushaltsmittel sind zur Veränderungsnachweisung für das Haushaltsjahr 2025 unter der Finanzstelle 560112010106800 - KV Von-Trotha/ Weierstraße, Finanzposition 785200 - Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen eingeplant.

Reduzieren

Anlagen

Loading...