Beschlussvorlage - B/17/5975
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführungsbeschluss einer Kanalsanierungsmaßnahme Wilhelmstraße von Oskarstraße bis zur Straße Im Kreuzfeld.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Yasin Cetin
- Verantwortung:
- Frau Mauksch, Herr Dr. Palotz, Herr Tsalastras
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Sterkrade
|
Anhörung
|
|
|
|
28.11.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
05.12.2024
|
Beschlussvorschlag
Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss beschließt die Durchführung der Kanalsanierungsmaßnahme Wilhelmstraße von Oskarstraße bis zur Straße Im Kreuzfeld
Haushaltsmittel stehen bei der
Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm –
Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO –
in Höhe von 860.813,24 EUR brutto zur Verfügung.
Sachverhalt
Durch die Änderung des § 8a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ist die Verpflichtung entfallen, für die im bisher notwendigen Straßen- und Wegekonzept aufgeführten Straßenausbaumaßnahmen verbindliche Versammlungen der von dem Vorhaben betroffenen Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer (verbindliche Anliegerversammlung) durchzuführen.
Für die nach § 8 KAG NRW beitragspflichtigen Baumaßnahmen ist nunmehr vor deren Durchführung die Beschlussfassung in den zuständigen politischen Gremien der Stadt Oberhausen zwar auch nicht mehr notwendig, aber im Hinblick auf die inhaltliche Bestimmtheit des Bauprogramms beitragsrechtlich von Nutzen.
Der Rat der Stadt Oberhausen hat die Verwaltung u. a. mit dem Beschluss über das Straßen- und Wegekonzept 2024 bis 2028 mit der Umsetzung der folgenden Baumaßnahme beauftragt:
Wilhelmstraße von Oskarstraße bis zur Straße Im Kreuzfeld
(lfd. Nr. 557 des Straßen- und Wegekonzeptes)
In der Wilhelmstraße von Oskarstraße bis zur Straße Im Kreuzfeld ist der Kanal zu sanieren. Die Sanierung des Kanals wurde im Kanalbauprogramm 2024 beschlossen.
Der heute vorhandene Kanal besteht aus Beton. Der Bestandskanal wurde 1937 als Eiprofil in der Nennweite von 1000/1500 mit Sohltiefen zwischen ca. 4,53 m und ca. 7,88 m verlegt. Die kameratechnischen Untersuchungen des Kanals haben ergeben, dass aus schadensbedingten Gründen die Sanierung mittels Liner des Kanals erforderlich ist. Durch die Kanalsanierung wird die hydraulische Leistungsfähigkeit, Dichtheit, Standsicherheit und Betriebssicherheit des Kanalisationsnetzes verbessert.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in 2025. Die geschätzten Baukosten betragen 860.813,24 EUR brutto.
Haushaltsmittel stehen bei der Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm –
Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO – zur Verfügung.
