Beschlussvorlage - B/17/5996
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssicherungskonzept 2025 ff. - Fortschreibung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Michelle Matten
- Verantwortung:
- Frau Franke, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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19.11.2024
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Erledigt
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Gleichstellungsausschuss
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Vorberatung
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20.11.2024
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Erledigt
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Sportausschuss
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Vorberatung
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26.11.2024
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Mitwirkung
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26.11.2024
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●
Erledigt
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Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss
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Vorberatung
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27.11.2024
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Mitwirkung
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27.11.2024
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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28.11.2024
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Mitwirkung
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28.11.2024
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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03.12.2024
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●
Erledigt
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Betriebsausschuss SBO
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Vorberatung
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03.12.2024
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Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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04.12.2024
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Geplant
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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Kein Zugriff
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●
Erledigt
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Vorberatung
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05.12.2024
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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09.12.2024
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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16.12.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt
- die in der Anlage beigefügte Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2025 ff. (HSK) sowie
- die HSK-Gesamtergebnisplanung 2025 bis 2033.
Die Auswirkungen auf den Haushalt 2025 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2026 bis 2028 werden in den Haushaltsplan 2025 aufgenommen.
Sachverhalt
Das vom Rat der Stadt am 05.02.2024 beschlossene und durch Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 15.04.2024 genehmigte Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2024 ff. ist jährlich fortzuschreiben. Sollte sich dabei abzeichnen, dass sich die Erträge und Aufwendungen gegenüber den im Haushaltsplan bzw. HSK zugrunde gelegten Annahmen verschlechtern, muss die Stadt Oberhausen Gegensteuerungsmaßnahmen ergreifen, um die Ziele der Haushaltskonsolidierung gleichwohl erreichen zu können.
Die fortgeschriebene und als Anlage beigefügte Einzelmaßnahmenliste umfasst für das Haushaltsjahr 2025 ein Konsolidierungsvolumen in Höhe von rund 30 Mio. Euro, das in 2026 auf rund 32,2 Mio. Euro und in 2027 und 2028 auf rund 36,1 Mio. Euro ansteigt. In der Folge beträgt das jährliche Konsolidierungsaufkommen rund 35,1 Mio. Euro.
Die Fortschreibung des HSK 2025 ff. stellt damit sicher, dass der Haushaltsausgleich im vorgegebenen Konsolidierungszeitraum bis 2033 erreicht werden kann. Der Haushaltsausgleich wird im Jahr 2031 wiederhergestellt.
(HSK Gesamtergebnisplanung 2024-2033, Bereich 1-1/Finanzen)
Veränderungen zum HSK 2024
Maßnahmen Nr. 2b und 2i
Da die Maßnahmen Nr. 2b und 2i den von der Stadt an die STOAG GmbH zu leistenden Finanzierungsbeitrag betreffen, wurden sie neu unter Nr. 2b zusammengefasst.
Maßnahme Nr. 3c
Aufgrund der Grundsteuerreform im Jahr 2025 wurde die Einführung einer Grundsteuer C mit einem Konsolidierungsvolumen in Höhe von 0,5 Mio. Euro p. a. auf 2027 verschoben. Als Kompensation dient eine Erhöhung der bestehenden Maßnahme Nr. 9 Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Anschaffung zusätzlicher Überwachungstechnik etc..
Maßnahme Nr. 5:
Die verwaltungsweite Reduzierung der Beschaffungen um 5% wurde von 0,42 Mio. Euro auf 0,4 Mio. Euro reduziert. Auch hier dient die Erhöhung der Maßnahme Nr. 9 als Kompensation.
Maßnahme Nr. 7
Einsparungen aus dem Asyl-Unterbringungskonzept (§ 104c AufenthG) liegen bereits in 2024 über dem geplanten Konsolidierungsvolumen, für 2025 ff. hat eine entsprechende Anpassung um 0,26 Mio. Euro stattgefunden.
Maßnahme Nr. 9
Die tatsächlich erzielten Einnahmen aus Bußgeldern liegen deutlich über den geplanten Ansätzen, somit hat eine Erhöhung der bestehenden Maßnahme in 2025 ff. um 2,5 Mio. Euro stattgefunden.
Maßnahme Nr. 11
Bei der Umsetzung der Maßnahme hat sich gezeigt, dass das geplante Einholen von Außenständen und die anschließende Reduzierung der Kosten einen erheblichen Zeit- und Personalaufwand in Anspruch nehmen. Das Konsolidierungsvolumen wurde für 2025 von 4 auf 3 Mio. Euro, für 2026 von 5,5 auf 4 Mio. Euro und anschließend von 7 auf 6 Mio. Euro p.a. korrigiert. Als Kompensation dienen die Erhöhungen der Maßnahmen Nr. 7 und 9.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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72,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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63,1 kB
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