Beschlussvorlage - B/17/6038
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschüsse für Übungsleiter/-innen und/oder Trainer/-innen im Leistungs-, Spitzensport 2024
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Sport
- Bearbeitung:
- Stefan Schweigert
- Verantwortung:
- Herr A. Beulshausen, Herr J. Schmidt, Herr A. Tsalastras
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Beschlussfassung
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26.11.2024
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Beschlussvorschlag
1. Der Sportausschuss beschließt, den in der Anlage zur Beratungsvorlage aufgeführten Vereinen lfd. Nr. 1 bis 10 einen Zuschuss nach den Kriterien für Übungsleiter/-innen und/oder Trainer/-innen im Leistungs-, Spitzensport in der jeweils angegebenen Höhe zu gewähren, da die Fördervoraussetzungen erfüllt worden sind. Die ermittelte Zuschusshöhe beträgt insgesamt 11.043,- €.
2. Der Sportausschuss beschließt gemäß Ziffer 7.3.2. in Verbindung mit Ziffer 7.3.7. der Förderrichtlinien die Arbeit weiterer Übungsleiter/-innen und/oder Trainer/-innen (Anlage lfd. Nr. 11 bis 18) in Höhe von insgesamt 9.202,50 € zu bezuschussen. Der Gesamtzuschuss beträgt demnach 20.245,50 €.
Sachverhalt
Oberhausener Sportvereine erhalten nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen - Punkt 1.1.6. in Verbindung mit Punkt 7.3. - Zuschüsse für Übungsleiter/-innen und/oder Trainer/-innen im Leistungs-, Spitzensport. Die detaillierten Voraussetzungen ergeben sich aus den Unterpunkten 7.3.1. bis 7.3.4. der Zuschussrichtlinien. Die in der Anlage zur Beratungsvorlage aufgeführten Vereine (Nr. 1 bis 10) haben entsprechende Zuschussanträge gestellt. Die Zuschussvoraussetzungen werden von den jeweiligen Vereinen erfüllt. Dies ergab eine Prüfung gemäß den Richtlinien. Der Stadtsportbund Oberhausen e. V. (SSB) unterstützt diese Anträge in Gänze.
Hinsichtlich der Vereinsanträge unter den lfd. Nummern 11 bis 18 wird im Einvernehmen mit dem SSB folgende Stellungnahme abgegeben:
Karate (lfd. Nr. 11 und 12 der Anlage) ist keine olympische Disziplin. Allerdings werden die Voraussetzungen der Ziffer 7.3.4., Nr. 2, erfüllt, da beide Vereine über entsprechende Kader-athleten/-innen verfügen.
Tanzen (lfd. Nr. 13 und 14 der Anlage) ist keine olympische Disziplin. Allerdings erfüllt der Verein die Voraussetzung der Ziffer 7.3.4., Nr. 1, da die Mannschaft in der ersten Bundesliga vertreten ist.
Kunstturnen (lfd. Nr. 15 und 16 der Anlage) ist eine olympische Disziplin. Allerdings erfüllt der Verein die Voraussetzung der Ziffer 7.3.4., Nr. 1 nicht, da die Mannschaft in der dritten Bundesliga vertreten ist.
Poolbillard (lfd. Nr. 17 der Anlage) ist keine olympische Disziplin. Allerdings erfüllt der Verein die Voraussetzung der Ziffer 7.3.4., Nr. 1, da die Mannschaft in der ersten Bundesliga vertreten ist.
Karambolbillard (lfd. Nr. 18 der Anlage) ist keine olympische Disziplin. Dazu erfüllt der Verein die Voraussetzung der Ziffer 7.3.4., Nr. 1 nicht, da die Mannschaft in der NRW-Oberliga vertreten ist. Diese Liga ist in der Disziplin „Karambol: kleines Billard“ die höchste deutsche Spielklasse im Regel- bzw. Meisterschaftsspielbetrieb. Bei der Deutschen Mannschafts-Meisterschaft 2024 im Mehrkampf belegte der Verein den dritten Platz.
Info: Die Vereinsanträge der lfd. Nummern 11 bis 18 erfüllen die bestehenden Richtlinien nur teilweise. Dennoch wirken diese Vereine stark leistungsorientiert. In den Vorjahren hat der Sportausschuss diese Vereinsanträge durchweg positiv beschieden.
Falls eine Bezuschussung für die lfd. Nummern 11 bis 18 der Anlage erfolgt, würde diese für die/den jeweilige/n „Cheftrainer/in“ des Vereins 1.227,- € und für die/den jeweilige/n Co-Trainer/in des Vereins 920,25 € betragen. Die Gesamtzuschusshöhe würde sich somit um 9.202,50 € auf 20.245,50 € erhöhen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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20,1 kB
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