Beschlussvorlage - B/17/6036

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sportausschuss beschließt, Oberhausener Sportvereinen Zuschüsse für deren Übungsleiter/innen im Breitensport in einer Gesamthöhe von 51.660,- € zu gewähren. Der jeweils an den Verein zu zahlende Zuschuss ergibt sich aus der Anlage zur Beschlussvorlage.

 

Mittel für die Bezuschussung stehen im Haushaltsjahr 2024 beim Produkt 080101, Förderung des Schul- und Vereinssports, Auftrag 250008010100, Sachkonto 531800, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, zur Verfügung.

 

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Auf Basis der Abrechnungsdaten des Landesportbundes NRW e. V. (LSB) wurden von dort die nach den Landesregularien zu bezuschussenden Übungsleiter/innen in Sportvereinen errechnet. Der LSB hat für das Jahr 2024 insgesamt 738 Übungsleiter/innen von Oberhausener Vereinen anerkannt. Die Vereine mit der jeweiligen berücksichtigten Anzahl an Übungsleiter/innen sind der Anlage zu entnehmen.

 

Hinweis:

 

  •           Der LSB hat im Jahr 2024 erstmalig darauf verzichtet, eine Abfrage getrennt nach Geschlechtern durchzuführen. Demnach ist der Anlage ausschließlich die Anzahl der vom LSB bewilligten Fördereinheiten zu entnehmen.

 

  •           Bei Erstellung dieser Vorlage befinden sich einige Vereine aktuell noch im Nachbewilligungs-Verfahren beim LSB. Sobald hier bewilligte Fördereinheiten vorliegen, wird die Sportverwaltung den „Nachzüglern“ richtlinienkonform den ermittelten Zuschussbetrag auszahlen.

 

Der Landessportbund gewährt für das Haushaltsjahr 2024 einen Zuschuss von je 97,26 € pro Übungsleiter/in. Für verspätet eingehende Anträge erfolgt eine Bezuschussung nach dem zur Verfügung stehenden Haushaltsbudget des LSB.

 

Nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Oberhausener Sportvereine gewährt die Stadt Oberhausen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an Oberhausener Sportvereine gemäß Ziffer 7.1 a) einen Zuschuss, wenn entsprechende Zuschüsse dieser Art beim Landessportbund beantragt wurden. Die Zahlung erfolgt nach den Kriterien des LSB im Verhältnis zum Haushaltsansatz und nach Maßgabe der vom LSB bestätigten Anträge.

 

Bei der Berechnung eines Zuschusses für Übungsleiter/innen im Jahr 2024 wird der Haushaltslage der Stadt Oberhausen und der Weisung der Bezirksregierung im Besonderen Rechnung getragen. Daher wird wie im Vorjahr der Zuschuss der Stadt Oberhausen auf 70,- € pro Übungsleiter/in angesetzt. Addiert mit dem Zuschuss des Landessportbundes würde für jede(n) Übungsleiter/in somit ein Betrag in Höhe von 167,26 € (Zusammenfassung LSB und Stadt Oberhausen) gezahlt. Der für 738 Übungsleiter/innen ermittelte Zuschuss beträgt auf der Basis von 70,- € pro Übungsleiter/in insgesamt 51.660,- €. Der auf jeden Verein entfallende Zuschuss ist der Anlage zu entnehmen.

Die nachfolgende Übersicht soll die Entwicklung in den vergangenen Jahren veranschaulichen:

 

Jahr

 

 

 

Anzahl Übungs-

leiter/

innen

Zuschuss LSB

 

 

Zuschuss LSB (gesamt)

 

Zuschuss Stadt

 

 

Zuschuss Stadt (gesamt)

 

Gesamt-

zuschuss

 

 

2018

868

88,54 €

76.852,72 €

70,- €

60.760,- €

137.612,72 €

2019

813

90,29 €

73.405,77 €

70,- €

56.910,- €

130.315,77 €

2020

831

132,51 €

110.115,81 €

70,- €

58.170,- €

168.285,81 €

2021

743

95,20 €

70.733,60 €

70,- €

52.010,- €

122.743,60 €

2022

741

100,67 €

74.596,47 €

70,- €

51.870,- €

126.466,47 €

2023

699

102,73 €

71.808,27 €

70,- €

48.930,- €

120.738,27 €

2024

738

97,26 €

71.777,88 €

70,- €

51.660,- €

123.437,88 €

 

Übungsleiter/innen bilden die Säule innerhalb der Vereine. Ohne Übungsleiter/innen ist Sport im Verein nicht denkbar, da alle Sportler/innen und insbesondere Kinder sowie Jugendliche auf Basis fundamentierter, sportlicher Grundlagen angeleitet werden müssen. Des Weiteren muss betont werden, dass die Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII bedarfsgerechte Angebote für Jugendliche vorzuhalten hat. Hier werden ausdrücklich sportliche Betätigungen genannt. Die Sportvereine in Oberhausen erfüllen somit einen gesetzlichen Auftrag und müssen, zumal sie über viele Jahre hinweg die Zuschüsse bekamen und auf eine weitere Auszahlung vertrauen, gestärkt werden in der Wahrnehmung dieser wichtigen sozialen Aufgabe.

 

Ebenfalls bildet der Breitensport, hier insbesondere für Kinder und Jugendliche, das Fundament für den Spitzensport innerhalb der Stadt. Sollten die Zuschüsse in diesem Segment entfallen, ist eine kontinuierliche Entwicklung des Spitzensportes sicherlich nicht weiter denkbar. Ohne die Zuschüsse für Übungsleiter/innen werden Vereine ihr Angebot in erheblichem Umfang einschränken müssen. Als Folge wäre die Mehrarbeit und Kostensteigerung im sozialen Bereich der Jugendhilfe unvermeidlich.

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Anlagen

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