Beschlussvorlage - B/17/6035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sportausschuss beschließt, den Vereinen Turnclub Sterkrade 1869 Oberhausen e. V., Turnerbund Osterfeld 1911 e. V. und TuS Alstaden 1887/97 e. V. Zuschüsse für Koronarsportgruppen in Höhe von insgesamt 2.100,- € zu gewähren.

 

Mittel für die Bezuschussung stehen im Haushaltsjahr 2024 beim Produkt 080101, Förderung des Schul- und Vereinssports, Auftrag 250008010100, Förderung des Schul- und Vereinssports, Sachkonto 531800, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, zur Verfügung.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Die Vereine Turnclub Sterkrade 1869 Oberhausen e. V. (TC Sterkrade 69), Turnerbund Osterfeld 1911 e. V. (Tbd. Osterfeld) und TuS Alstaden 1887/97 e. V. (TuS Alstaden) unterhalten zusammen 21 Rehabilitationsgruppen für den Koronarsport. Die Übungsleiter/innen dieser Gruppen haben eine spezielle Ausbildung absolviert und erhalten eine höhere Übungsleitervergütung. Zusätzlich werden die Gruppen von Ärzten überwacht und betreut.

 

Ausgehend von § 18 Abs. 3 der Landesverfassung des Landes NRW – Sport ist durch Land und Gemeinden zu pflegen und zu fördern – sind den Oberhausener Sportvereinen die Zuschüsse auszuzahlen, da ansonsten die Vereine ihr Angebot in erheblichem Umfang reduzieren müssten.

 

Die Verwaltung schlägt im Einvernehmen mit dem Stadtsportbund Oberhausen e. V. vor, den folgenden Vereinen Zuschüsse für ihre im Jahr 2024 gebildeten Gruppen zu bewilligen:

 

TC Sterkrade 69   9 Gruppen    900,- €

Tbd. Osterfeld    7 Gruppen    700,- €

TuS Alstaden    5 Gruppen    500,- €

   __________ ________

Gesamt  21 Gruppen 2.100,- €

 

Die Vereine sind zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs auf die Auszahlung der Zuschüsse angewiesen und vertrauen auf die bestehenden Richtlinien und deren Einhaltung.

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