Beschlussvorlage - B/17/5995

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Sportausschuss stimmt dem Abschluss der Ergänzungsvereinbarung zum bestehenden Überlassungsvertrag mit den Vereinen Sportfreunde Königshardt 1930 e. V., TV Jahn Königshardt 1911 e. V. und Tennisclub Königshardt e. V. zu.

 

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Die Stadt Oberhausen ist Eigentümerin der Sportanlage Königshardt sowie der danebenliegenden Grundstücksfläche an der Pfälzer Straße, 46145 Oberhausen. Über diese Fläche wurde mit Datum vom 07.02.2001 ein Überlassungsvertrag zum Betrieb einer Tennissportanlage mit den Vereinen Sportfreunde Königshardt 1930 e. V. und TV Jahn Königshardt 1911 e. V. geschlossen.

 

Die Tennisabteilung des Mehrspartenvereins Sportfreunde Königshardt 1930 e. V. hat sich zwischenzeitlich einvernehmlich als Abteilung komplett vom Verein gelöst und firmiert nunmehr unter dem Namen Tennisclub Königshardt e. V. Der Verein ist Mitglied im Stadtsportbund Oberhausen e. V.

 

Zur rechtssicheren Regelung der Überlassung der Fläche ist die in der Anlage beigefügte Ergänzungsvereinbarung zu schließen. Hierdurch tritt der Tennisclub Königshardt e. V. unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten aus dem Überlassungsvertrag an die Stelle des Sportfreunde Königshardt 1930 e. V.

 

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Anlagen

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