Beschlussvorlage - B/17/5997

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die aufgeführten Veränderungsnachweisungen zum Entwurf des Haushaltes 2025.

 

Änderungsvorschläge der Verwaltung:

 

  • Erträge und Aufwendungen
  • Einzahlungen und Auszahlungen
  • Verpflichtungsermächtigungen
  • Ziele und Kennzahlen

 

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Die im Beschlussvorschlag genannten Veränderungsnachweisungen zum Entwurf des Haushaltes 2025 wurden von allen Dezernaten und Bereichen ermittelt und für den Haushalt 2025 eingebracht.

 

Danach ergibt sich für das Haushaltsjahr 2025 ein Jahresdefizit in Höhe von rund 82,5 Mio. Euro. Bei Einbringung des Haushaltes in den Rat der Stadt am 23.09.24 lag das Defizit bei rund 84,6 Mio. Euro.

 

Im Jahr 2031 und damit im vorgegebenen 10-Jahres-Zeitraum bis 2033 ist der Haushaltausgleich unter Berücksichtigung eines globalen Minderaufwandes planmäßig wiederhergestellt. Der Haushalt 2025 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2026 bis 2028 sind damit genehmigungsfähig.

 

Gemäß § 70 (2) Buchst. c GO NRW wirkt der Verwaltungsvorstand an der Aufstellung des Haushaltsplanes mit. Dies ist in der Sitzung am 19.11.2024 geschehen.

 

Gemäß § 41 (1) S. 2 Buchst. h GO NRW ist der Rat der Stadt darüber hinaus zuständig für den Erlass der Haushaltssatzung. Diese wird nach § 59 (2) GO NRW vom Finanzausschuss vorbereitet, der ferner die für die Ausführung des Haushaltsplanes erforderlichen Entscheidungen trifft, soweit hierfür nicht andere Ausschüsse zuständig sind.

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Anlagen

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