Beschlussvorlage - B/17/5938

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen von rund 497.000 € brutto für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt zu:

 

Auftrag

(Finanzstelle)                                                

Bezeichnung

Sachkonto (Finanzposition)                                                        

Bezeichnung

Betrag [€]

560012010190 (PN120101)                                                      

Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Verkehrsflächen

529102 (7200.04)                   

Sonst. Aufw. für Dienstleistungen - WBO

497.000

 

 

Deckungsvorschlag:

Reduzierung des im Haushalt für das Jahr 2024 geplanten kommunalen Aufwands an die STOAG GmbH.

 

Auftrag

Bezeichnung

Sachkonto

Bezeichnung

Betrag [€]

950015040700

 

STOAG GmbH

531540

Aufw. Zusch. v. U.,Bet.,S., STOAG Verlust

686.000

 

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Begründung

 

Sachdarstellung

 

Der ursprüngliche Haushaltsansatz für das gesamte Leistungsentgelt zugunsten der WBO des Jahres 2024 wurde reduziert, unter anderem aufgrund der HSK-Maßnahme 2a “Überprüfung des Leistungsvertrages zwischen der Stadt Oberhausen und der WBO GmbH und der damit zusammenhängenden sonstigen Aufwendungen für Dienstleistungen“ um 500 T€.

 

Für das Kalenderjahr 2024 wurde mit der WBO vereinbart, dass nicht beim WBO-Entgelt die Einsparung vorgenommen werden soll, sondern durch einen um 686 T€ erhöhten Beteiligungsertrag an die STOAG GmbH für das Geschäftsjahr 2023 diese HSK-Maßnahme erfüllt ist.

 

Um die Zahlung des Leistungsentgeltes für den Monat Dezember 2024 gemäß Leistungsvertrag an die WBO vornehmen zu können, ist ein überplanmäßiger Aufwand erforderlich, der durch eine entsprechende Reduzierung des im Haushalt für das Jahr 2024 geplanten kommunalen Aufwands an die STOAG überkompensiert wird.

 

Kurzfassung

- entfällt -

 

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