Beschlussvorlage - B/17/5938
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen an die WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH (WBO) – Leistungsentgelt 2024
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Gülcan Bozcelik
- Verantwortung:
- Herr Willecke, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.11.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.11.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen von rund 497.000 € brutto für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt zu:
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Auftrag (Finanzstelle) |
Bezeichnung |
Sachkonto (Finanzposition) |
Bezeichnung |
Betrag [€] |
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560012010190 (PN120101) |
Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Verkehrsflächen |
529102 (7200.04) |
Sonst. Aufw. für Dienstleistungen - WBO |
497.000 |
Deckungsvorschlag:
Reduzierung des im Haushalt für das Jahr 2024 geplanten kommunalen Aufwands an die STOAG GmbH.
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Auftrag |
Bezeichnung |
Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag [€] |
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950015040700
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STOAG GmbH |
531540 |
Aufw. Zusch. v. U.,Bet.,S., STOAG Verlust |
686.000 |
Sachverhalt
Begründung
Sachdarstellung
Der ursprüngliche Haushaltsansatz für das gesamte Leistungsentgelt zugunsten der WBO des Jahres 2024 wurde reduziert, unter anderem aufgrund der HSK-Maßnahme 2a “Überprüfung des Leistungsvertrages zwischen der Stadt Oberhausen und der WBO GmbH und der damit zusammenhängenden sonstigen Aufwendungen für Dienstleistungen“ um 500 T€.
Für das Kalenderjahr 2024 wurde mit der WBO vereinbart, dass nicht beim WBO-Entgelt die Einsparung vorgenommen werden soll, sondern durch einen um 686 T€ erhöhten Beteiligungsertrag an die STOAG GmbH für das Geschäftsjahr 2023 diese HSK-Maßnahme erfüllt ist.
Um die Zahlung des Leistungsentgeltes für den Monat Dezember 2024 gemäß Leistungsvertrag an die WBO vornehmen zu können, ist ein überplanmäßiger Aufwand erforderlich, der durch eine entsprechende Reduzierung des im Haushalt für das Jahr 2024 geplanten kommunalen Aufwands an die STOAG überkompensiert wird.
Kurzfassung
