Beschlussvorlage - B/17/5742

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung einer 1,0 Planstelle im Bereich 3-2/ Soziales, hier Fachbereich 3-2-50/ Soziale Angelegenheiten im Sachgebiet Wohnungssicherung mit dem Stellenwert S 15 TVöD SuE bzw. A 11 LBesG.

 

Entsprechende Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2025 im Deckungsring Personal (D00000001) veranschlagt.

Es ergibt sich eine Kompensation durch eingesparte Sachmittel und die bewilligten Fördermittel.

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Bezug

Drucksache V/17/5706 vom 17.09.2024

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Sachverhalt

Innerhalb des Bereiches 3-2/ Soziales ist im Fachbereich 3-2-50/ Soziale Angelegenheiten das Sachgebiet der Wohnungssicherung angesiedelt.

Die Leistungsgewährung der Wohnungssicherung umfasst u. a. folgende Tätigkeiten:

· Grundsicherung für Wohnungslose,

· Übernahme Mietrückstände,

· Betreuung Obdachlosenunterkunft,

· Begleitung Räumungstermine,

· Abrechnung Frauenhaus und insbesondere

· Hilfen nach § 67 SGB XII zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Hilfen zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten erhalten Personen, deren besondere Lebensverhältnisse mit solchen Schwierigkeiten verbunden sind, dass sie sie aus eigener Kraft nicht überwinden können.

Im Jahr 2003 wurde durch die Stadt Oberhausen mit dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Oberhausen e.V. eine Vereinbarung abgeschlossen. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Durchführung der Wohnraumvermittlung für Wohnungsnotfälle.

Folgende Ziele wurden festgelegt:

· Vermittlung von in Wohnungsnot geratenen Personen in neuen Wohnraum

· Reduzierung der Zahl untergebrachter Personen

· Vermeidung der Unterbringung

· Befristung der Unterbringungsdauer

· Sicherung des vorhandenen/neuen Wohnraums

Zielgruppe ist damit der Personenkreis nach § 67 SGB XII. Die Betroffenen verfügen über keinen eigenen Wohnraum und müssen auf Grund der vielfältigen persönlichen und gesundheitlichen Problemlagen bei der Suche, Anmietung und dem Erhalt einer neuen Wohnung intensiv begleitet werden.

Die o. g. Vereinbarung wurde 2013 modifiziert. In der Vereinbarung wurde festgehalten, dass die Stadt Oberhausen der AWO die Personalkosten für eine Vollzeitplanstelle in Höhe der tariflich erforderlichen Vergütung zzgl. einer Pauschale von 5.000,00 EUR jährlich an Verwaltungskosten erstattet.

Seit dem 01.10.2022 nimmt die Stadt Oberhausen an einem Projekt zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit im Rahmen der Landesinitiative „Endlich ein Zuhause!“ teil, wodurch sich eine Möglichkeit der teilweisen Refinanzierung ergeben hat. Bei dem sog. „Kümmerer-Projekt“ handelt es sich um eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse. Die geförderten Tätigkeiten sind mit besonderen Gemeinwohlverpflichtungen verbunden und werden im Interesse der Allgemeinheit erbracht

Für den Förderzeitraum, dieser läuft zur Zeit noch bis zum 28.02.2025, kann die Stadt Oberhausen aufgrund des erteilten Zuwendungsbescheides für das Gesamtprojekt eine Zuwendung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von max. 289.137,60 EUR (mtl. 11.120 EUR) abrufen.

Im Jahr 2023 konnte die Leistung durch die AWO aufgrund eines Personalausfalls nicht mehr kontinuierlich erbracht werden.

Die Stadt Oberhausen und die AWO haben vor diesem Hintergrund mit Datum vom 18.01.2024 eine Aufhebungsvereinbarung geschlossen. Da eine Weiterführung dieser wichtigen Aufgabe jedoch dringend erforderlich ist und eine Kompensation über die Fördermittel und die eingesparten Sachkosten gegeben ist, besteht nun die Absicht diese Aufgabe insbesondere aus Steuerungsgründen im Bereich 3-2/ Soziales selbst zu übernehmen und hierfür eine neue Stelle einzurichten.

Von Seiten der Bezirksregierung erfolgte diesbezüglich im Rahmen der Finanzierung/ Fördermöglichkeit eine positive Rückmeldung, so dass nach jetzigem Kenntnisstand monatlich 3.142,80 Euro (37.713 EUR pro Jahr) für die „Wohnraumvermittlung“ abgerufen werden könnten.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat bereits signalisiert, dass das Projekt auch über den 28.02.2025 weitergeführt werden kann und zeitnah ein Förderaufruf veröffentlicht wird, dem die Stadt Oberhausen nachkommen wird.

Innerhalb des Fachbereiches 3-2-50/ Soziale Angelegenheiten ergeben sich für die neu einzurichtende Planstelle folgende Aufgabeninhalte:

Wohnraumvermittlung für Wohnungsnotfälle mit folgenden Zielen:

- Vermittlung von in Wohnungsnot geratenen Personen in neuen Wohnraum

- Reduzierung der in der städtischen Obdachlosenunterkunft untergebrachten Personen

- Vermeidung der Unterbringung

- Verringerung der Unterbringungsdauer

- Sicherung des vorhandenen/ neuen Wohnraums

Dies umfasst:

- Aufbau eines Netzwerks im Hilfesystem Wohnungslosenhilfe und gegenüber (potenziellen) Wohnungsgebern, Wohnraumakquise

- interne und externe Schnittstellenarbeit, insb. enge Zusammenarbeit/ laufende Abstimmung im Team Wohnungssicherung (Sozialarbeit und Sachbearbeitung), aber auch Jobcenter, freie Träger der Wohnungslosenhilfe, Vermieter, etc.

- Beratung, Begleitung und Unterstützung von Hilfesuchenden; ggf. Vermittlung im Hilfesystem

- umfassende Unterstützung der Hilfesuchenden vor, während und ggf. nach dem Anmietungsprozess

- Ansprechstelle für Betroffene selbst und andere interne und externe Stellen in Fällen des drohenden und eingetretenen Wohnungsverlustes

- Dokumentation, Führen von Statistiken

- Projekt- und Kooperationsarbeit

Die Eingruppierung erfolgt in S 15 TVöD SuE bzw. A 11 LBesG.

Zusammenfassung der finanziellen Auswirkungen:

Die jährlichen Gesamtkosten bei einem Stellenwert von S 15 TVöD SuE belaufen sich auf 91.600 EUR.

Die Refinanzierung erfolgt über die Fördermittel und die eingesparten Sachkosten.

Für die Einrichtung der Stelle ist eine Ausweitung des Stellenplans um 1,0 VZÄ erforderlich.

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