Beschlussvorlage - B/17/5822

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt,

 

a) dass auf Grundlage des Fraktionsantrags A/17/1392-01 sowie des Ratsbeschluss B/17/2989-01 alle 54 Oberhausener Schulstandorte mit Trinkwasserspendern ohne Kohlensäure ausgestattet werden

 

oder

 

b) dass auf Grundlage des Fraktionsantrags A/17/1392-01 sowie des Ratsbeschluss B/17/2989-01 alle 54 Oberhausener Schulstandorte mit Trinkwasserspendern inkl. Kohlensäure ausgestattet werden.

 

und die dafür notwendigen Haushaltsmittel bei der Veränderungsnachweisung 2025 ff, wie in der Begründung dargestellt, einzuplanen.

 

Deckungsvorschlag

Konsumtiv: Vorbehaltlich der Beschlussfassung zur Vorlage „Lernmittelfreiheit – Befreiung vom Eigenanteil gem. § 96 Abs. 3 SchulG NRW“ stehen Einsparungen in entsprechender Höhe gemäß der Drucksache B/17/5909 zur Verfügung.

 

Investiv: Keine Deckung, daher Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Eine Kompensation wird im Rahmen der unterjährigen Investitionskonferenzen abschließend festgelegt. Die vorgegebene Kreditobergrenze der BZR Düsseldorf wird beachtet.

 

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Bezug

A/17/1392-01; B/17/2989-01

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Sachverhalt

Mit dem Fraktionsantrag A/17/1392-01 vom 13.12.2021 wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt, eine Anschaffung von Trinkwasserspendern zu prüfen. Infolgedessen wurde die Verwaltung nach der Prüfung und Kostenermittlung vom Rat mit der Beschlussvorlage B/17/2989-01 am 06.02.2023 beauftragt, die Installation von Wasserspendern an den weiterführenden Schulen durchzuführen und die Grundschulen im zweiten Schritt ebenfalls zu berücksichtigen. Das Gesamtvolumen nach der durchgeführten Vergabe für die Installation an den 15 Schulstandorten übertraf die Kostenschätzung um ca. 80 %. Daher wurde die Ausschreibung seitens der SBO aufgehoben und eine erneute Ausschreibung sollte initiiert werden.

 

Es wurde eine erneute Kostenschätzung unter der Maßgabe durchgeführt, dass alle Oberhausener Schulstandorte mit Trinkwasserspendern in 2025 und 2026 ausgestattet werden können. Aufgrund der Kostensteigerungen zu den ursprünglichen Kostenannahmen sollte nach Einsparmöglichkeiten gesucht werden. Hierbei wurde als einzige Einsparmöglichkeit die Bereitstellung ohne Kohlensäure identifiziert, da damit der kostenintensive Austausch der CO²-Flaschen wegfällt. Die Ausstattung aller Oberhausener Schulstandorte mit Trinkwasserspendern ohne Kohlensäure führt zu Gesamtkosten der Maßnahme für die nächsten sechs Jahre im Rahmen des Abschreibungszeitraums von ca. 1.327.324,68 EUR. Es werden ab dem Jahr 2031 ff. jährliche Folgekosten von ca. 140.852,52 EUR erwartet. Mit Kohlensäure sind Gesamtkosten von ca. 1.867.880,26 EUR bei jährlichen Folgekosten von 240.477,10 EUR zu erwarten. Bei der Kostenkalkulation wurden die Kosten der Trinkwasserspender über den Abschreibungszeitraum sowie die einmaligen Installationskosten und Einhausungskosten zu Grunde gelegt. Darüber hinaus sind jährliche Leistungen zu berücksichtigen, die eine Wartung der Trinkwasserspender, die Strom- und Wasserkosten, eine Wasserbeprobung inkl. Spülung sowie ggf. Kosten für den CO²-Austausch umfassen. Durch den Verzicht auf die Kohlensäure entfallen Kosten für die CO²-Flaschen und deren Austauschdienstleistung, sodass Kosten i.H.v. ca. 540.555,58 EUR über den Projektzeitraum und 99.624,58 EUR an jährlichen Folgekosten eingespart werden können. Die Verwaltung empfiehlt daher, die kostengünstigere Variante ohne Kohlensäureversorgung zu beschließen.

 

Die Kosten für die Trinkwasserspender und die Installation der Geräte werden in der Finanzstelle 330003010001009 – Wasserspender an Schulen, Finanzposition 783100 - Auszahlungen Erwerb von bewegl. Sachanlagen > 800 EUR (128.880 EUR) und 7851.00 – Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen (110.950 EUR) eingeplant. Für das Haushaltsjahr 2025 werden im Rahmen der Veränderungsnachweisung 23 Geräte an weiterführenden Schulen in Höhe von 239.825,83 EUR berücksichtigt. Ab 2026 ff. kommen weitere 31 Geräte an den Grundschulen mit einem Budget in Höhe von 323.243,51 EUR dazu, sodass für 54 Geräte ein Gesamtvolumen von 563.069,34 EUR zu berücksichtigen ist.

 

Die Aufwendungen für die Maßnahme ohne Kohlensäure werden in der Kostenart 543188 FL Beschaffungswesen in folgenden Aufträgen in den Haushalt 2025 ff. eingestellt:

 

Haushaltsjahr 2025

 

Auftrag 330003010300 – Realschulen    7.825,14 EUR

Auftrag 330003010400 – Gymnasien  13.041,90 EUR

Auftrag 330003010500 – Förderschulen  10.433,52 EUR

Auftrag 330003010600 – Gesamtschulen  20.867,04 EUR

Auftrag 330003010700 – Berufskollegs    7.825,14 EUR

       59.992,74 EUR

 

Haushaltsjahr 2026 ff.:

 

Auftrag 330003010100 – Grundschulen  80.859,78 EUR

Auftrag 330003010300 – Realschulen    7.825,14 EUR

Auftrag 330003010400 – Gymnasien  13.041,90 EUR

Auftrag 330003010500 – Förderschulen  10.433,52 EUR

Auftrag 330003010600 – Gesamtschulen  20.867,04 EUR

Auftrag 330003010700 – Berufskollegs    7.825,14 EUR

       140.852,52 EUR

 

 

Eine Kompensation würde in den Aufträgen 330003010100 – Grundschulen, 330003010300 – Realschulen, 330003010400 – Gymnasien, 330003010500 – Förderschulen, 330003010600 – Gesamtschulen und 330003010700 – Berufskollegs bei der Kostenart 543187 – Schulgirokonten zur Verfügung stehen.

 

Es steht eine europaweite Ausschreibung aus, die nach einer entsprechenden Beschlussfassung ausgeführt werden soll. Im Jahr 2025 könnte mit der Installation der Trinkwasserspender bei insgesamt 23 Schulstandorten begonnen werden, die alle weiterführende Schulstandorte, die Berufskollegs und die Förderschulen abdeckt. Im Folgejahr 2026 könnten die 31 Grundschulstandorte ausgestattet werden. Eine Aufteilung der Umsetzung wäre aufgrund der Installationsvorbereitung/-durchführung durch die SBO notwendig.

 

Seitens der Verwaltung wurde ein entsprechendes Förderprogramm geprüft, jedoch vom Fördermittelgeber aufgrund des Fördergegenstandes von einer Bewerbung inkl. der vorhandenen mehrstufigen Evaluierungs- und Bewertungsprozesse abgeraten.

Eine direkte Auftragsvergabe an den örtlich zuständigen Wasserversorger kommt nach interner Rücksprache mit dem Rechnungsprüfungsamt und der Vergabestelle nicht in Betracht.

 

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Anlagen

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