Beschlussvorlage - B/17/5854

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Frau Dagmar Heitmann, Daimlerstr. 9, 46049 Oberhausen, wird für fünf Jahre zur Schiedsfrau für ihren bisherigen Schiedsamtsbezirk 1.2 –Lirich/Alstaden- wiedergewählt.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Nach Ablauf der fünfjährigen Amtszeit der Frau Dagmar Heitmann ist gemäß § 3 des Schiedsamtsgesetzes NRW eine Neu-/Wiederwahl erforderlich.

 

Da die Schiedsfrau Dagmar Heitmann während ihrer bisherigen Amtszeit das Schiedsamt ordnungsgemäß verwaltet hat und auch bereit ist, das Schiedsamt weiter auszuüben, wird ihre Wiederwahl vorgeschlagen.

Sowohl das Amtsgericht Oberhausen als auch die Schiedsamtsvereinigung haben auf Anfrage mitgeteilt, dass gegen die Wiederwahl der Schiedsfrau keine Bedenken bestehen.

Die Erfordernisse des § 2 des Schiedsamtsgesetzes NRW werden durch die Schiedsfrau Dagmar Heitmann erfüllt.

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