Beschlussvorlage - B/17/5760
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung des Termins für die Gewährung von Kapitalnachlässen auf städtische Sportförderdarlehen in Höhe von 10 %
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Michelle Matten
- Verantwortung:
- Frau Franke, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.11.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.11.2024
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Erledigt
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Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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26.11.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt den im Beschluss vom 15.11.2021 gesetzten Termin, bei vorzeitiger Vollrückzahlung von Darlehen aus dem Sportprogramm einen Kapitalnachlass auf das jeweilige Restkapital bei Darlehen mit einem Ursprungskapital über 1.500,00 EUR von 10 %, um weitere drei Jahre bis zum 31.12.2027 unter der Voraussetzung zu verlängern, dass 20 % des Ursprungsdarlehens planmäßig getilgt wurden.
Sachverhalt
Mit Drucksachen-Nr. B/17/0998-01 hat der Rat der Stadt am 15.11.2021 beschlossen, einen Kapitalnachlass von 10 % bei vorzeitiger Vollrückzahlung städtischer Sportdarlehen bis zum 31.12.2024 zu gewähren.
Darlehen an Sportvereine wurden nach den Richtlinien zinslos gewährt und waren im ersten Jahr nach Auszahlung tilgungsfrei. Sie werden wie folgt getilgt:
Darlehen bis 1.500,00 EUR 20 % p.a. Laufzeit 5 Jahre
Darlehen bis 5.100,00 EUR 10 % p.a. Laufzeit 10 Jahre
Darlehen über 5.100,00 EUR 5 % p.a. Laufzeit 20 Jahre
Darlehen für Sportgeräte über 5.000,00 EUR 7 % p.a. Laufzeit ca. 15 Jahre.
Im Darlehensbestand existieren keine Darlehen mehr, die ein Ursprungskapital in Höhe von 1.500 EUR ausweisen, da die Vergabe von entsprechenden Darlehen aufgrund der angespannten Haushaltslage seit 2012 ausgesetzt ist.
Die Stadt Oberhausen verzichtet in Höhe der Kapitalnachlässe auf Darlehensbeträge. Durch den verstärkten Kapitalrückfluss ermäßigt sich jedoch das Kreditvolumen im Jahr des Rückflusses und vermindert so die Gesamtbelastung der Stadt Oberhausen. Die konkreten finanziellen Verbesserungen für den städtischen Haushalt richten sich nach den jeweiligen Kreditkonditionen bei Aufnahme der jeweiligen Kommunalkredite.
Zu Beginn des Haushaltsjahres 2025 werden voraussichtlich noch 17 Alt-Darlehen mit einem Gesamtrestkapital in Höhe von insgesamt 56.673,32 EUR im Darlehensmodul geführt. Die längste Laufzeit beträgt dabei 31.12.2031. Da die Berechnungen der möglichen Haushaltsauswirkungen anhand aktueller Kapitalmarktzinsen in Verbindung mit dem bestehenden Gesamtrestkapital einen geringfügigen finanziellen Vorteil für den städtischen Haushalt ausweisen, wird die Gewährung eines Kapitalnachlasses in Höhe von 10 % bei vorzeitiger Vollrückzahlung für weitere drei Jahre bis zum 31.12.2027 verlängert.
