Beschlussvorlage - B/17/5564

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Auf die Vorberatung durch den Kulturausschuss wird gemäß § 1 Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen vom 21.03.2023 verzichtet.

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt zu:

Auftrag 860004080106 – Creative City

Sachkonto 501900:  Aufwendungen für sonstige Beschäftigte - 150.000 EUR
Sachkonto 521150: Aufwendungen für Sanierung, Gebäude und Grundstücksunterhaltung - 150.000 EUR
Gesamt: 300.000 EUR

Deckungsvorschlag:

Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit. Durch Inanspruchnahme eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens ergeben sich keine Auswirkungen auf das geplante Jahresergebnis. 

Reduzieren

Bezug

B/17/1533-02

Reduzieren

Sachverhalt

 Im Jahr 2022 hat das Dezernat 1/Finanzen und Kultur mit der Durchführung des Projektes "Creative City" im Rahmen des Bundesprogrammes "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" (ZIZ) begonnen. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gefördert. Die Stadt Oberhausen trägt einen Eigenanteil von 10%. 

Für das Geschäftsjahr 2023 hat die Stadt Oberhausen 1.980.740 EUR Förderung erhalten. Im Rahmen des Jahresabschlusses wurde ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) in Höhe 1.202.967,37 EUR gebildet, um die Fortführung in 2023 begonnener Teilprojekte zu sichern. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wurde im laufenden Haushaltsjahr 2024 unter dem Auftrag 860004080106 – Creative City, Sachkonto 414000 – Zuweisungen vom Bund aufgelöst und dient zur Deckung der laufenden Rechnungen im Geschäftsjahr 2024. Die städtische Haushaltsbewirtschaftung sieht ab dem Überschreiten der Erheblichkeitsgrenze von 200.000 EUR eine Beteiligung des Rates der Stadt vor.

 

Im laufenden Haushaltsjahr 2024 wurden unter dem Auftrag 860004080106 - Creative City bereits folgende überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen durch den Kämmerer beschlossen, weshalb es nun zum Überschreiten der Erheblichkeitsgrenze führt:

 

Sachkonto 501900: Aufwendungen für sonstige Beschäftigte - 153.311  EUR

Sachkonto 521150: Aufwendungen für Sanierung, Gebäude u. Grundstücksunterhaltung - 141.698 EUR

 

Die beantragte Mittelbereitstellung umfasst dabei insbesondere folgende Teilprojekte: TP 1.1.3 "Digitales Ansiedlungsmanagement", TP 1.2.1 "Machbarkeitsstudie Leerstandsumnutzung", TP 1.7.1 "Imagekampagne", sowie TP 1.8.1 "Instandsetzung Supermarkt der Ideen". Außerdem noch ausstehende Restkosten des TP 1.3.2 "Artothek".

Für die restlichen, sowie die noch in 2024 eingehenden Mittel, wird für das Geschäftsjahr 2025 ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Zudem erhält die Stadt Oberhausen im Haushaltsjahr 2025 weiterhin eine Förderung von 350.000 EUR durch das zuständige Ministerium.

Loading...