Beschlussvorlage - B/17/5699

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt nimmt die Vorschläge des Beirats für Menschen mit Behinderung 

    zur Neuaufnahme von Organisationen und Einrichtungen zur Kenntnis.

 

2. Der Rat der Stadt bestellt für die restliche Dauer der Wahlperiode 2020 bis 2025
    folgende, von den jeweiligen Organisationen, Einrichtungen oder Verbänden
    schriftlich benannten Vertreterinnen und Vertreter, zu Mitgliedern und
    stellvertretenden Mitgliedern des Beirats für Menschen mit Behinderung:

 

Organisation/Einrichtung

Mitglied 

stellvertretendes Mitglied

Arbeiter Samariter Bund

N.N.

für

Barbara Körner

N.N.

Caritas Oberhausen

Michael Kreuzfelder

für

Stephanie Schütte

Christian Schröder

für

Michael Kreuzfelder

Selbsthilfe-Kontaktstelle-Oberhausen

Sejla Badnjevic

Sabine Dams

für

Sabine Bahr

 

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Die Neuaufnahme in den Beirat für Menschen mit Behinderung ist im §2 Abs. 3 und 4 der Satzung des Beirats für Menschen mit Behinderung der Stadt Oberhausen vom 15.10.2013 geregelt:

„Die Vertreterinnen und Vertreter der vorstehend zu 1. und 2. genannten Organisationen und Einrichtungen sowie ihre jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind dem Rat der Stadt Oberhausen von den jeweiligen Organisationen und Einrichtungen schriftlich zu benennen.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen kann weitere Beiratsmitglieder bestellen, die nicht einer der vorstehend zu 1. und 2. genannten Organisationen und Einrichtungen angehören müssen. Der Beirat kann dem Rat der Stadt Vorschläge für die Bestellung weiterer Beiratsmitglieder unterbreiten; an die Vorschläge des Beirates ist der Rat der Stadt nicht gebunden.“

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Anlagen

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