Beschlussvorlage - B/17/5699
Grunddaten
- Betreff:
-
Nach- und Neubesetzung Beirat für Menschen mit Behinderung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Chancengleichheit
- Bearbeitung:
- Andrea Kreischer
- Verantwortung:
- Frau Costecki, Herr Güldenzopf, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Beirat für Menschen mit Behinderung
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Kenntnisnahme
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13.11.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.11.2024
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt nimmt die Vorschläge des Beirats für Menschen mit Behinderung
zur Neuaufnahme von Organisationen und Einrichtungen zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt bestellt für die restliche Dauer der Wahlperiode 2020 bis 2025
folgende, von den jeweiligen Organisationen, Einrichtungen oder Verbänden
schriftlich benannten Vertreterinnen und Vertreter, zu Mitgliedern und
stellvertretenden Mitgliedern des Beirats für Menschen mit Behinderung:
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Organisation/Einrichtung |
Mitglied |
stellvertretendes Mitglied |
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Arbeiter Samariter Bund |
N.N. für Barbara Körner |
N.N. |
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Caritas Oberhausen |
Michael Kreuzfelder für Stephanie Schütte |
Christian Schröder für Michael Kreuzfelder |
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Selbsthilfe-Kontaktstelle-Oberhausen |
Sejla Badnjevic |
Sabine Dams für Sabine Bahr |
Sachverhalt
Die Neuaufnahme in den Beirat für Menschen mit Behinderung ist im §2 Abs. 3 und 4 der Satzung des Beirats für Menschen mit Behinderung der Stadt Oberhausen vom 15.10.2013 geregelt:
„Die Vertreterinnen und Vertreter der vorstehend zu 1. und 2. genannten Organisationen und Einrichtungen sowie ihre jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind dem Rat der Stadt Oberhausen von den jeweiligen Organisationen und Einrichtungen schriftlich zu benennen.
Der Rat der Stadt Oberhausen kann weitere Beiratsmitglieder bestellen, die nicht einer der vorstehend zu 1. und 2. genannten Organisationen und Einrichtungen angehören müssen. Der Beirat kann dem Rat der Stadt Vorschläge für die Bestellung weiterer Beiratsmitglieder unterbreiten; an die Vorschläge des Beirates ist der Rat der Stadt nicht gebunden.“
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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61,5 kB
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