Beschlussvorlage - B/17/5810

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – beruft Herrn
Moritz Ebbers als stimmberechtigten lokalen Fachberater gemäß Ziffer 5.1 Nr.3 der
Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats (Fassung: Januar 2023) für die Dauer von einem Jahr in den Gestaltungsbeirat. Die Mitgliedschaft endet zum Jahreswechsel 2025/2026.

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Bezug

B/17/3025-01 Änderung der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates

 

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Sachverhalt

Der Rat hat am 7. April 2014 beschlossen, den Gestaltungsbeirat der Stadt Oberhausen als Fachgremium zur Qualitätssicherung im Bauwesen einzurichten. Dieser hat seine Arbeit im Frühjahr 2015 aufgenommen und begutachtet seitdem als unabhängiges Sachverständigengremium Vorhaben von städtebaulicher, architektonischer und baukultureller Bedeutung in ihrer Auswirkung auf die Stadtgestalt und Stadtstruktur. Die Einzelheiten der Aufgaben des Gestaltungsbeirats, seiner Besetzung und des Verfahrens ergeben sich aus seiner Geschäftsordnung.

 

Mit der Änderung der Geschäftsordnung im Januar 2023 wurde veranlasst, dass ein lokaler Fachberater bzw. eine lokale Fachberaterin für die Amtsdauer von einem Jahr in den Gestaltungsbeirat berufen wird, um die Expertise im Beirat zu erweitern. Er/sie soll die externen Mitglieder mit seiner/ihrer Kenntnis über die Stadt und deren gewachsene Strukturen unterstützen und somit die Beratung der Bauvorhaben noch weiter qualifizieren.

 

Die lokale Fachberaterin des Jahres 2024 ist Frau Lena Popal.

 

Gemäß Ziffer 5.1 Nr. 3 der Geschäftsordnung schlägt die Verwaltung Herrn Moritz Ebbers als lokalen Fachplaner für des Jahr 2025 vor.

 

Herr Ebbers arbeitete seit 2016 als Teamleiter im Architekturbüro Meier-Ebbers Architekten und Ingenieure in Oberhausen.

 

Herr Ebbers ist Mitglied der Architektenkammer NRW sowie Mitglied der Ingenieurkammer Bau NRW.

 

Die aus der Geschäftsordnung folgenden Voraussetzungen für die Berufung von Herrn Ebbers zum stimmberechtigten Mitglied des Gestaltungsbeirats sind erfüllt; sein Werdegang und seine fachliche Qualifikation können dem als Anlage beigefügten Kurzportrait entnommen werden.

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Anlagen

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