Beschlussvorlage - B/17/5809

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Frau Prof. Yasemin Utku wird in Anwendung der Ziffer 8.1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats der Stadt Oberhausen als stimmberechtigtes Mitglied im Sinne der Ziffer 5.1 Nr. 1 der Geschäftsordnung abberufen. Der Rat der Stadt dankt Frau Prof. Yasemin Utku für ihren Einsatz im Gestaltungsbeirat der Stadt Oberhausen.

 

2. Für die Amtsdauer gem. Ziffer 8.1 der Geschäftsordnung wird Frau Prof. Dr. Renée
Tribble als stimmberechtigtes Mitglied gem. Ziffer. 5.1 Nr.1 der Geschäftsordnung an Stelle von Frau Prof. Yasemin Utku in den Gestaltungsbeirat der Stadt Oberhausen berufen.

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Bezug

B/17/0023-01 Änderung der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates

B/15/3361-01 Einrichtung eines Gestaltungsbeirats

 

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Sachverhalt

Der Rat der Stadt hat am 7. April 2014 beschlossen einen Gestaltungsbeirat einzurichten. Dieser hat seine Arbeit im Frühjahr 2015 aufgenommen und begutachtet seit dem als unabhängiges Sachverständigengremium Vorhaben von städtebaulicher, architektonischer und baukultureller Bedeutung in ihrer Auswirkung auf die Stadtgestalt und Stadtstruktur. Die Einzelheiten der Aufgaben des Gestaltungsbeirats, seiner Besetzung und des Verfahrens ergeben sich aus seiner Geschäftsordnung. Es ist eines der stimmberechtigten Beiratsmitglieder im Sinne der Ziffer 5.1 Nr. 1. der Geschäftsordnung in Anwendung der Ziffer 8.1 der Geschäftsordnung (turnusmäßiger Wechsel nach zwei Jahren Amtszeit) abzuberufen (Beschlussvorschlag zu 1.). Dementsprechend ist ein Nachfolger/eine Nachfolgerin für das abberufene Mitglied zu bestellen (Beschlussvorschlag zu 2.).

 

1. Abberufung eines stimmberechtigten Mitglieds

 

Gemäß Ziffer 8.1 der Geschäftsordnung wird im Turnus von zwei Jahren ein stimmberechtigtes Mitglied neu besetzt und hierzu zunächst dasjenige stimmberechtigte Mitglied abberufen, welches dem Beirat am längsten angehört. Bei gleichlanger Amtszeit schlägt die Geschäftsführung das abzuberufende Mitglied vor. Hierdurch soll hinsichtlich der stimmberechtigten Beiratsmitglieder möglichst stets eine Zusammensetzung aus erfahrenen und neuen Mitgliedern erzielt werden (vgl. auch Ziffer 8.4 der Geschäftsordnung). Frau Prof. Yasemin Utku ist seit dem 23.03.2015 Mitglied des Gestaltungsbeirates. Die Geschäftsleitung schlägt daher Frau Prof. Yasemin Utku zur Abberufung vor. Ihre Abberufung beruht allein auf Ziffer 8.1 der Geschäftsordnung und dem hierin geregelten Turnus.

 

Die Abberufung ist im Beschlusswege (§ 50 Abs. 1 GO NRW) herbeizuführen; der Oberbürgermeister hat hierbei Stimmrecht.

 

2. Berufung eines stimmberechtigten Mitglieds

 

Ein neu in den Gestaltungsbeirat zu berufendes stimmberechtigtes Mitglied wird dem Rat der Stadt gemäß Ziffer 8.2 der Geschäftsordnung von der Geschäftsführung des Beirats vorgeschlagen. Die stimmberechtigten Mitglieder gehören den in Ziffer 5.1 Nr. 1 der Geschäftsordnung genannten Berufsgruppen an und qualifizieren sich u. a. durch Publikationen ihrer Projekte in Fachzeitschriften, in Wettbewerbserfolgen oder durch Erfahrung in herausgehobener Tätigkeit im Bereich des Bauwesens.

 

Gemäß Ziffer 9.2 der Geschäftsordnung dürfen die stimmberechtigten Mitglieder ihren Wohn- oder Geschäftssitz und den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit nicht in Oberhausen haben. Die Geschäftsleitung schlägt Frau Prof. Dr. Renée Tribble als neues Mitglied des Gestaltungsbeirats vor.

Sie soll in ihrer Funktion als Stadtplanerin Frau Prof. Yasemin Utku als neues Gestaltungsbeiratsmitglied nachfolgen.

 

Die aus der Geschäftsordnung folgenden Voraussetzungen für die Bestellung von Frau Prof. Dr. Renée Tribble zum stimmberechtigten Mitglied des Gestaltungsbeirats sind erfüllt; ihr Werdegang und ihre fachliche Qualifikation können dem als Anlage beigefügten Kurzportrait entnommen werden.

 

Die Berufung von Frau Prof. Dr. Renée Tribble ist im Beschlusswege (§ 50 Abs. 1 GO NRW) herbeizuführen; der Oberbürgermeister hat hierbei Stimmrecht

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Anlagen

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