Beschlussvorlage - B/17/5817
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Beteiligungsbeschluss für das Änderungsverfahren 52 GE/BO: nördlich Watermanns Weg
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Alice-Silvia Scheer
- Beteiligt:
- Dezernat 5 / Stadtplanung, Bauen, Mobilität und Umwelt
- Verantwortung:
- Herr Hülsebusch, Herr Dr. Palotz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
07.11.2024
|
Beschlussvorschlag
- Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss der Stadt Oberhausen nimmt die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zur Kenntnis.
- Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss der Stadt Oberhausen beschließt, das Plangebiet der Änderung 52 GE/BO neu abzugrenzen. Dabei wird das Plangebiet nach Osten, Norden und Westen erweitert. Nach Norden zieht es sich bis zum nördlichen Rand des Wattenscheider Bachs, nach Westen entlang der stillgelegten Bahntrasse (RS 1) über die Ückendorfer Straße hinweg und nach Osten entlang der stillgelegten Bahntrasse (RS 1) bis einschließlich zur Parkstraße.
- Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss der Stadt Oberhausen beschließt gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs für das Änderungsverfahren zum GFNP 52 GE/BO nördlich Watermanns Weg.
Sachverhalt
Mit dem Feststellungsbeschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zum Regionalplan Ruhr (RP Ruhr) wurde der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) in einen Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) übergeleitet. Der GFNP stellt gem. § 5 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 204 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die beteiligten Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Der GFNP enthält, im Gegensatz zum RFNP, keine raumordnerischen Festlegungen mehr.
Das als RFNP-Änderung begonnene Verfahren 52 GE/BO wird als GFNP-Änderungsverfahren weitergeführt.
Änderungen des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr bedürfen der gleichlautenden Beschlussfassung der Räte der beteiligten Städte zum verfahrensabschließenden Feststellungsbeschluss. Aufstellungs- und Beteiligungsbeschluss werden nach regionaler Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss GFNP in den gemäß kommunaler Regelungen jeweils zuständigen Gremien der Städte behandelt.
Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 20. Juni 2022 nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss GFNP (zu der Zeit noch RFNP) am 29. April 2022 die Aufstellung des Änderungsverfahrens 52 GE/BO nördlich Watermans Weg beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde im Zeitraum von 22. August 2022 bis 22. September 2022 durchgeführt.
Die Änderung Nr. 52 GE/BO (nördlich Watermans Weg) erstreckt sich auf Flächen beiderseits der Stadtgrenze zwischen Bochum und Gelsenkirchen und umfasst ca. 16,5 ha. Im zentralen Bereich auf Gelsenkirchener Stadtgebiet befindet sich der ehemalige Güterbahnhof Gelsenkirchen-Wattenscheid. Im Süden schließen sich gemischt genutzte Flächen auf dem Gebiet der Stadt Bochum an. Durch die städtebauliche Entwicklung der Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs sollen u.a. attraktive Wohnbaupotenziale erschlossen werden. Für Klein- und Kleinstgewerbe sollen Ansiedlungsflächen geschaffen werden, die durch ihre Lage am Radschnellweg 1 (RS 1) eine einzigartige Adresse erhalten. Die Siedlungsentwicklung soll unter Berücksichtigung einer integrierten Freiraumentwicklung erfolgen. Der RS 1, der im Norden des Änderungsbereichs verläuft, soll die Funktion eines Grünkorridors mit quartiersnahen Frei- und Retentionsflächen übernehmen. Die Umgestaltung des Wattenscheider Bachs durch die Emschergenossenschaft bietet Chancen für eine attraktive, wohnortnahe Freiraumgestaltung.
Nördlich, westlich und östlich des ehemaligen Güterbahnhofs umfasst der Änderungsbereich weitere Flächen. Hierbei handelt es sich um Grünflächen, die Trasse des Radschnellwegs 1, sowie den Wattenscheider Bach. Hier ist keine bauliche Entwicklung vorgesehen.
Der GFNP stellt auf Bochumer Seite des Änderungsbereichs eine gewerbliche Baufläche dar. Diese wird im Rahmen des vorliegenden Änderungsverfahrens in eine gemischte Baufläche geändert, um der realen Nutzung in diesem Bereich Rechnung zu tragen, die sich aus Wohngebieten und Gewerbegrundstücken zusammensetzt. Auf Gelsenkirchener Seite wurde die Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs gemäß § 5 Abs. 4 BauGB als Fläche für Bahnanlagen nachrichtlich übernommen. Diese Darstellung wird größtenteils geändert in gemischte Baufläche. Im östlichen und westlichen Ausläufer des Änderungsbereichs werden die Flächen für Bahnanlagen in Grünflächen umgewidmet. Dies gilt ebenso für die Bereiche am nördlichen Rand des Änderungsbereichs, die im GFNP bisher als gewerbliche Bauflächen bzw. Wohnbauflächen dargestellt sind. Des Weiteren besteht am östlichen Rand eine untergeordnete Teilfläche, die als Grünfläche dargestellt ist und im Zuge der Änderung in die gemischte Baufläche einbezogen wird.
Aufgrund von Anregungen, die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen sind, wurde der Geltungsbereich des Änderungsverfahrens im vorliegenden Änderungsentwurf gegenüber dem Vorentwurf erweitert. Der Änderungsbereich zieht sich im Norden statt bis zum nördlichen Rand der stillgelegten Bahntrasse nun bis zum nördlichen Rand des Wattenscheider Bachs, nach Westen verläuft er statt bis zur Ückendorfer Straße nun entlang der stillgelegten Bahntrasse (RS 1) über die Ückendorfer Straße hinweg und nach Osten bezieht er die stillgelegte Bahntrasse (RS 1) bis einschließlich zur Parkstraße ein. Die neu hinzugewonnenen Bereiche werden als Grünflächen dargestellt, um die reale Freiraumnutzung dort dauerhaft planerisch zu sichern.
Weiteres Verfahren
Die Veröffentlichung für die Dauer eines Monats erfolgt für das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 voraussichtlich im 1. Quartal 2025. Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens wird die Planänderung zum abschließenden Feststellungsbeschluss in die Gremien der Städte der Planungsgemeinschaft eingebracht und im Anschluss zur Genehmigung beim Land (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung) eingereicht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
607,4 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1.014,7 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
925,9 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
