Beschlussvorlage - B/17/5818
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Bereitstellung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 06 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe) im Produkt 060101 (Kinderbetreuung) aufgrund erhöhter Fortschreibungsrate gemäß § 37 Kinderbildungsgesetz.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Sabine Lauterbach
- Verantwortung:
- Herr Roth, Herr Schmidt, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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06.11.2024
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.11.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.11.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Bereitstellung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für das Haushaltsjahr 2024 beim Auftrag 310006010101 – Betriebsführung, Sachkonto 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche in Höhe von 466.710,- Euro zu.
Deckungsvorschlag
Mehreinnahmen in Höhe von 466.710,- Euro auf dem Auftrag 310006010101 – Betriebsführung, Sachkonto 414200 – Zuwendungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden.
Sachverhalt
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen informierte im Rundschreiben Nr. 42/24/2023 darüber, dass die Fortschreibungsrate gemäß § 37 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2024/2025 auf 9,65 % festgesetzt wurde. Dieses Rundschreiben erreichte die Stadt Oberhausen nach der Veränderungsnachweisung 2024. In der Haushaltsanmeldung sowie in der Veränderungsnachweisung 2024 wurde mit einer Dynamisierung der Kindpauschalen von 3,46% kalkuliert, da dies zum damaligen Zeitpunkt die letzte veröffentlichte Fortschreibungsrate nach § 37 KiBiz war.
Für die Stadt Oberhausen entstehen Mehrausgaben, da sie entsprechend erhöhte Landesmittel nach § 33 KiBiz weiterleiten und entsprechend erhöhte Zuschüsse an die Träger gem. § 36 KiBiz leisten muss.
Nach Bekanntwerden der Fortschreibungsrate wurde eine Nachberechnung des Ausgabebedarfs ab 01.08.2024 vorgenommen da bereits ersichtlich war, dass der Ansatz im Haushaltsjahr 2024 nicht ausreichend ist.
Aus den bisher erfolgten Ausgaben und Hochrechnung der zu erwartenden Ausgaben ergibt sich in Summe ein Mehrbedarf von 466.710,- Euro, der durch Mehreinnahmen auf dem Auftrag 310006010101 – Betriebsführung im Sachkonto 414200 – Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden gedeckt ist. Für das Haushaltsjahr 2025 wurde eine Dynamisierung der Kindpauschalen vorgenommen. In dieser Dynamisierung wurde die erhöhte Fortschreibungsrate von 9,65% bereits im Haushaltsansatz 2025 ff. berücksichtigt.
