Beschlussvorlage - B/17/5908
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung Finanzierung Schulsozialarbeit
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Silke Allebrod
- Verantwortung:
- Frau Barzel, Herr Schmidt, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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31.10.2024
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.11.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.11.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die erhöhte Finanzierung der kommunalen Stellen der Schulsozialarbeit auf die geförderten Landesstellen zu übertragen und die übergangsweise Anhebung der kommunalen Stellen um 2,5 Stellen beizubehalten und die dafür notwendigen Haushaltsmittel bei der Veränderungsnachweisung 2025 ff., wie in der Begründung dargestellt, einzuplanen.
Deckungsvorschlag
Keine Deckung, daher Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Die Schulsozialarbeit unterstützt die Schülerinnen und Schüler im Schulalltag und fördert die soziale Kompetenz, unterstützt die Lehrkräfte in der täglichen schulischen Bildungsarbeit, arbeitet mit den Eltern zu Erziehungsfragen zusammen, hilft Gewaltvorfälle an Schulen zu reduzieren und arbeitet an der Weiterentwicklung der Schule mit. Vor allem in Hinblick auf die aktuellen Vandalismus- und Einbruchsvorfälle nimmt die Präventionsarbeit der Schulsozialarbeit eine zentrale Rolle ein. Das Land NRW unterstützt die schulische Sozialarbeit und stellt im Rahmen eines Matching-Programms Landesmittel für 12 Stellen zzgl. Sachkosten zur Verfügung. Die Stadt Oberhausen muss dabei einen Anteil eigener Stellen Schulsozialarbeit vorhalten (mind. 12). Aktuell sind über dieses Programm 19,5 Stellen Schulsozialarbeit kommunal finanziert. Während der Corona-Pandemie konnten mit Förderprogrammen weitere 2,5 Stellen Schulsozialarbeit geschaffen werden. Diese Finanzierung der Stellen ist mit Beendigung des Förderprogramms ausgelaufen, aber der fachliche Bedarf bleibt weiterhin bestehen, so dass insgesamt ein Bedarf von 22 kommunal finanzierten und 12 landesfinanzierten Stellen der Schulsozialarbeit existiert. Eine Ausweitung der Landesfinanzierung ist dabei nicht zu erwarten.
Mit dem Beschluss B/17/3680-01 vom 25.09.2023 wurde ein zusätzliches Budget für den kommunalen Anteil von 19,5 Stellen Schulsozialarbeit ab 2023 ff. beschlossen. Die Finanzierungserhöhung sah neben einer Einmalzahlung einen Anstieg des Grundgehalts um insgesamt 5,9 % vor. Darüber hinaus wurde eine dynamisierte Steigerung von jährlich 2,5 % (3 % 2024) bewilligt. Zusätzlich werden den Trägern 10 % der Personalkosten als Overhead-Kosten sowie ein fixierter Betrag von 3.000 EUR als Sachkosten ausgezahlt.
Die Schulsozialarbeit im Rahmen des oben genannten Förderprogramms (gleich ob kommunale - oder Landesfinanzierung) wird in Oberhausen durch freie Träger der Jugendhilfe erbracht. Die (durchgängige und dauerhafte) Besetzung der Stellen an den Schulen ist durch den hohen Fachkräftemangel schwierig. Von der Finanzerhöhung profitieren bislang nur die kommunalen Stellen der Schulsozialarbeit, da die durch das Land NRW geförderten Stellen nicht berücksichtigt wurden. Das hat zur Folge, dass bei den Trägern kommunale Stellen bei gleichwertiger Arbeit wesentlich besser entlohnt werden als die vom Land geförderten Stellen. Zusätzlich zu den ohnehin ungleichen Tarifverträgen der unterschiedlichen Träger verschärft sich damit die Ungleichbehandlung der Mitarbeitenden bei gleicher Tätigkeit und hohem Qualitätsanspruch für die schulische Arbeit. Zudem wird die Konkurrenzsituation der Träger untereinander geschürt sowie die Mitarbeitendenfluktuation unter den Jugendhilfeträgern gefördert statt abgebaut. Die Landesstellen haben neben dem fixen Grundgehalt der Personalkosten einen Sachkostenanteil von 10.000 EUR, welcher per Verwendungsnachweis geprüft wird und nicht für Personalkosten o. ä. genutzt werden darf und regelmäßig an den Fördermittelgeber in Teilen zurückerstattet werden muss.
Die aktuelle Finanzierung der Schulsozialarbeit im Haushaltsjahr 2025 stellt sich wie folgt dar:
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Kommunal (19,5) |
Land (12) |
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Personalkosten |
70.000,00 EUR |
70.000 EUR |
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Erhöhung Grundgehalt 5,9 % |
+ 4.130,00 EUR |
- |
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Dynamisierung (2024) 3 % |
+ 2.223,90 EUR |
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Dynamisierung (2025) 2,5 % |
+ 1.908,85 EUR |
- |
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Personalkosten Gesamt |
78.262,75 EUR |
70.000 EUR |
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Overheadkosten 10 % |
7.826,27 EUR |
- |
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Sachkosten |
3.000,00 EUR |
10.000,00 EUR |
Durch die jährliche Dynamisierung von 2,5 % wird der Unterschied der Personalkosten in Zukunft weiter ansteigen und somit werden die Landesstellen immer unattraktiver.
Die Schulverwaltung schlägt daher vor, dass die Erhöhung des Grundgehaltes sowie die jährliche Dynamisierung und die Overheadkosten auch bei den vom Land NRW finanzierten Stellen Anwendung finden. Die kommunalen Sachkosten i. H. v. 3.000 EUR pro Stelle/Jahr (insgesamt 66.000 EUR jährlich) sollen in dem Rahmen entfallen, da die Landesförderung der Sachkosten für die Standorte und Jugendhilfeträger ausreichend ist.
So stehen dauerhaft insgesamt 34 Stellen Schulsozialarbeit in den Oberhausener Schulen mit gleicher Finanzierungsbasis zur Verfügung.
Damit ergibt sich folgende Berechnung für das Haushaltsjahr 2025:
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Stellen Schulsozialarbeit |
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Personalkosten |
70.000,00 EUR |
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Erhöhung Grundgehalt 5,9 % |
+ 4.130,00 EUR |
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Dynamisierung (2024) 3 % |
+ 2.223,90 EUR |
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Dynamisierung (2025) 2,5 % |
+ 1.908,85 EUR |
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Overheadkosten 10 % pro Stelle |
+ 7.826,27 EUR |
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Sachkosten pro Stelle |
3.529,41 EUR (120.000 EUR / 34 Stellen) |
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Kosten GESAMT pro Stelle |
89.618,43 EUR |
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GESAMT 34 Stellen |
3.047.026,62 EUR |
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Finanzierung Land |
- 960.000,00 EUR |
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Finanzbedarf Kommune |
2.087.026,62 EUR |
Nach den aufgeführten Maßnahmen ist per Veränderungsnachweis für die Stellen Schulsozialarbeit mit einem Gesamtaufwand 2025 in Höhe von 3.047.026,62 EUR zu planen. Im Auftrag 330003010903 – Schulsozialarbeit, Kostenart 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche 1.200.000 EUR und in der Kostenart 531806 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche Schulsozialarbeit 1.847.026,62 EUR.
Bisher sieht der Entwurf der Haushaltsanmeldung für die Schulsozialarbeit unter der Kostenart 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche 1.200.000 EUR und in der Kostenart 531806 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche Schulsozialarbeit 1.739.820,00 EUR vor, sodass ein Mehrbedarf 2025 von insgesamt 107.206,62 EUR entsteht.
Durch die jährlich vereinbarte Dynamisierung von 2,5 % steigt darüber hinaus der Mehrbedarf ab 2026 ff. jährlich weiter an (2026: 136.882,43 EUR; 2027: 167.307,49 EUR; 2028: 198.487,67 EUR).
Die vorliegenden Kosten richten sich nach der zu planenden Vollbesetzung aller Stellen Schulsozialarbeit. Der obig beschriebene Fachkräftemangel führt jedoch dazu, dass nicht alle Stellen Schulsozialarbeit durchgängig besetzt sind. Die Jugendhilfeträger sind zur Rückzahlung der nicht verwendeten Mittel verpflichtet. Im Jahr 2023 wurden aufgrund unbesetzter Stellen insgesamt 245.877,57 EUR an die Stadt Oberhausen zurückerstattet.
