Beschlussvorlage - B/17/5875

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss beschließt den Bau einer Wegebeleuchtung zwischen Storchenring und Hartmannstraße.

 

Haushaltsmittel stehen bei der 

Finanzstelle 560012010120000 – Straßenbeleuchtung

Finanzposition 785200 –AiB Tiefbaumaßnahmen

unter dem Vorbehalt des noch zu beschließenden Haushalts 2025

in Höhe von ca. 80.000 EUR brutto im Jahr 2025 zur Verfügung.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Die Verwaltung wurde aufgefordert, für die Fußwegeverbindung zwischen Storchenring und Hartmannstraße eine Beleuchtung zu prüfen.

 

Die gut ausgebaute Fußverbindung zwischen Storchenring und Hartmannstraße stellt eine Verbindung zwischen der Wohnbebauung Storchenring durch eine öffentliche Grünfläche mit Bolzplatz bis zur Hauptverkehrsstraße Hartmannstraße dar. In unmittelbarer Nähe zur Einmündung an der Hartmannstraße liegen zwei Bussteige der Haltestelle „Hohe Straße“, an denen eine Schnellbuslinie (SB92), vier Buslinien (952, 960, 962, 976) sowie ein Nachtbus (NE7) verkehren. Die öffentliche Grünfläche ist durch einen Bebauungsplan gesichert. Vom Storchenring führen zwei weitere Fußwegeverbindungen zur Pfälzer Straße. Die Straßen Storchenring und Hartmanstraße sind beleuchtet, die Fußverbindung nicht.

 

Die Fußverbindung stellt somit eine Achse für den Fußverkehr sowohl im Freizeitverkehr (z.B. zum Bolzplatz, zum Spazieren gehen/Hunde ausführen) als auch für die Erreichbarkeit der Haltestelle „Hohe Straße“ dar. Für Anwohnende der Storchenstraße, die auf einem beleuchteten Weg diese bzw. eine Haltestelle weiter stadtauswärts („Hartmannschule“, ohne Halt der SB92) gehen möchten, beträgt der Umweg bis zu 600 m gegenüber einer neuen Beleuchtung des Fußweges. Im Fußwegenetz stellt die Verbindung zudem eine Achse zwischen den Sportplätzen des Sportvereins „Sportfreunde Königshardt“ und dem Bereich Hartmannstraße dar, die ansonsten bis auf wenigen Meter (ca. 50 m) bereits beleuchtet ist. Somit ist planerisch eine Beleuchtung als sinnvoll zu erachten.

 

Zur Umsetzung der Beleuchtung ist zudem der Insektenschutz gemäß § 41a BNatSchG zu beachten. So sind insektenfreundliche Leuchtmittel (warmweiße LED; < 3000 K) zu verwenden und bei der Beleuchtung ist auf eine Reduktion der Lichtmenge (sparsame Anzahl, geringere Leuchtstärke, Zeitschaltuhren, Dämmerungsschalter, Bewegungsmelder) zu achten. Es ist auf eine zielgerechte Beleuchtung (geringe Leuchthöhe, Reduktion von Streulicht) des Weges zu achten. Zur Vermeidung artenschutzfachlich bedenklicher Störeffekte ist sicherzustellen, dass kein Streulicht in benachbarte Flächen gelangt.

 

Daher sollen 8 Lichtmasten mit einer Lichtpunkthöhe von 4 m gesetzt werden. Die EVO setzt geeignete Lampen mit entsprechender Lichtfarbe, Streuung und Dimmbarkeit ein. Für die Stromversorgung der Leuchten müssen 280 m Erdkabel verlegt werden und ein Trennschrank aufgestellt werden.

 

Die Kosten für die Beleuchtungsanlage werden von der EVO aktuell auf 80.000 EUR brutto geschätzt. Die Beleuchtungsanlage soll im Jahr 2025 von der EVO errichtet werden.

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Anlagen

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