Beschlussvorlage - B/17/5856

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Frau Gudrun Löhrke, Forststr. 47, 46147 Oberhausen, wird für fünf Jahre zur Schiedsfrau für ihren bisherigen Schiedsamtsbezirk 2.2 –Sterkrade-Nord/Holten- wiedergewählt.

Herr Frank Stache, Weidenstr. 79, 46149 Oberhausen, wird für fünf Jahre zum Schiedsmann für seinen bisherigen Schiedsamtsbezirk 2.3 –Buschhausen/Schwarze Heide- wiedergewählt.

Reduzieren

Bezug

Kein Bezug

Reduzieren

Sachverhalt

Nach Ablauf der fünfjährigen Amtszeit der Schiedspersonen, Frau Gudrun Löhrke und Herrn Frank Stache, ist gemäß § 3 des Schiedsamtsgesetzes NRW eine Neu-/Wiederwahl erforderlich.

 

Da sowohl die Schiedsfrau Gudrun Löhrke als auch der Schiedsmann Herr Frank Stache während ihrer bisherigen Amtszeit das Schiedsamt ordnungsgemäß verwaltet haben und auch bereit sind, das Schiedsamt weiter auszuüben, wird ihre Wiederwahl vorgeschlagen.

Sowohl das Amtsgericht Oberhausen als auch die Schiedsamtsvereinigung haben auf Anfrage mitgeteilt, dass gegen die Wiederwahl der Schiedspersonen keine Bedenken bestehen.

Die Erfordernisse des § 2 des Schiedsamtsgesetzes NRW werden durch die Schiedsfrau Gudrun Löhrke und den Schiedsmann Frank Stache erfüllt.

Loading...