Beschlussvorlage - B/17/5820

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umweltausschuss stimmt dem Vorschlag zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners für das Jahr 2025 zu und bittet die Servicebetriebe Oberhausen die Vergabe der Leistungen zu beauftragen.

 

In dem von der Stadt Oberhausen an die SBO Servicebetriebe Oberhausen gerichteten Pauschal-zuschuss sind für das Jahr 2025 70.000 Euro brutto für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vorgesehen.

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Bezug

Drucksache Nr. M/16/4278-01 – Eichenprozessionsspinner –  Geplante Maßnahmen für 2019

Drucksache Nr. B/16/5135-01 – Eichenprozessionsspinner – Geplante Maßnahmen für 2020

Drucksache Nr. B/17/0018-01 – Eichenprozessionsspinner – Geplante Maßnahmen für 2021

Drucksache Nr. B/17/1549-01 – Eichenprozessionsspinner – Geplante Maßnahmen für 2022

Drucksache Nr. B/17/2678-01 – Eichenprozessionsspinner – Geplante Maßnahmen für 2023

Drucksache Nr. B/17/4263-01 – Eichenprozessionsspinner – Geplante Maßnahmen für 2024

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Sachverhalt

In den Jahren 2018 bis 2020 kam es in Oberhausen zu einer Massenvermehrung des Eichenprozessionsspinners (EPS). Aufgrund der gesundheitsgefährdenden Beeinträchtigungen (Haut- und Atemwegsreizungen), die von den Brennhaaren der Raupen ausgehen, war es erforderlich in 2018 für ca. 80.000 €, in 2019 für ca. 110.000 €, in 2020 für ca. 81.000 €, in 2021 für ca. 100.000 €, in 2022 für ca. 81.000 €, in 2023 für ca. 75.000 € und 2024 für ca. 50.000 € brutto Bekämpfungsmaßnahmen an betroffenen städtischen Bäumen vorzunehmen.

 

Da es unmöglich ist, eine Prognose für die Intensität des Befalles in 2025 zu erstellen, sind für das Jahr 2025 erneut ähnliche Bekämpfungsmaßnahmen wie in den vorangegangenen Jahren eingeplant, um einer potentiellen Massenvermehrung des EPS entgegenzuwirken und den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.

 

Um die Gefahr eines Massenbefalls einzudämmen und gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Bevölkerung deutlich zu reduzieren, wird seit 2018 der frühzeitige Einsatz eines Biozids vorgenommen.

 

Der Umweltausschuss hat den damaligen erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen zugestimmt und diese wie folgt beschlossen:

siehe

M/16/4278-01 – Eichenprozessionsspinner – Geplante Maßnahmen für 2019,

B/16/5135-01 – Eichenprozessionsspinner – Geplante Maßnahmen für 2020,

B/17/0018-01 – Eichenprozessionsspinner – Geplante Maßnahmen für 2021,

B/17/1549-01 – Eichenprozessionsspinner – Geplante Maßnahmen für 2022,

B/17/2678-01 – Eichenprozessionsspinner – Geplante Maßnahmen für 2023 und

B/17/4263-01 – Eichenprozessionsspinner – Geplante Maßnahmen für 2024

 

Bis 2020 wurde das Biozid Neem Protect eingesetzt, das in die Entwicklung der Larven eingreift. Durch das Fressen der behandelten Blätter nehmen die Raupen das Biozid auf, es kommt zu einem Fraß- und Entwicklungsstopp, der die Entwicklung der Brennhaare verhindert und schlussendlich zum Tod der Raupe führt. Dieses Mittel wirkt auf alle pflanzenfressenden Insekten, ist aber nicht bienengefährlich.

 

Seit 2021 wird das Mittel Foray® ES verwandt, das auf Basis des Bazillus thuringiensis aufgebaut ist. Foray® ES wirkt ausschließlich gegen freifressende Schmetterlingsraupen und wird ebenfalls mit der Nahrung aufgenommen. Es zerstört selektiv das Verdauungssystem, wodurch die Raupen nach wenigen Stunden bis einigen Tagen absterben. Bereits kurz nach der Aufnahme des Mittels stellen die Raupen ihre Nahrungsaufnahme ein.

 

 

  1.         Grundsätzliche Erläuterungen

 

Im Folgenden werden die Beweggründe näher erläutert, aufgrund derer die Verwaltung diese Bekämpfungsstrategie vorschlägt, und die konkreten Maßnahmen vorgestellt:

 

Aus Sicht des Natur- und Artenschutzes ist ein Biozideinsatz grundsätzlich als kritisch zu betrachten, da die Mittel zur Bekämpfung des EPS (Neem Protect, Foray® ES) nicht nur Raupen des EPS schädigen, sondern auch andere Insektenarten. Das Biozid Foray® ES weist dabei jedoch eine selektivere Wirkung als das bisher eingesetzte Biozid Neem Protect auf, da es nur freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen Noctuidae (Eulenfalter)) schädigt und keine anderen Insektenarten. Somit ist auch nicht davon auszugehen, dass bei der Bekämpfung geschützte Tierarten getötet werden, was nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten ist (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Vollständigkeitshalber sei jedoch erwähnt, dass ein solcher Verstoß aus Gründen des Gesundheitsschutzes ausnahmsweise zulässig wäre, da aus Sicht der Verwaltung keine zumutbare Alternative zur Biozidanwendung besteht.

 

Eine Alternative wäre grundsätzlich die rein mechanische Bekämpfung mittels Absaugen. Dies funktioniert jedoch nur, wenn nicht wie in Oberhausen ein mehrjähriger und starker Befall an zahlreichen hoch frequentierten Standorten im gesamten Stadtgebiet vorliegt. Bei sehr großen Vorkommen des Eichenprozessionsspinners kommt die mechanische Bekämpfung an die Grenzen ihrer Leistbarkeit und eine zeitnahe Entnahme der gemeldeten bzw. gesichteten Nester kann nicht mehr sichergestellt werden. Eine rein mechanische Entnahme stellt daher auch für das Jahr 2025 keine zumutbare Alternative für das Oberhausener Stadtgebiet dar, sodass der erneute Einsatz eines Biozids vorgeschlagen wird.

 

Dabei wird seit 2021 das Biozid Foray® ES eingesetzt. Das Mittel besitzt gegenüber dem bisher eingesetzten Biozid Neem Protect eine selektivere Wirkung, da es nur freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen Noctuidae) schädigt, nicht jedoch andere Insekten. Die Wirksamkeit der Produkte ist vergleichbar hoch. Bis 2021 konnte das Mittel aufgrund fehlender oder ablaufender Genehmigungen nicht benutzt werden. Eine langfristige Genehmigung bis November 2028 liegt nun jedoch vor.

 

Die Anwendung des Biozids findet nach dem Blattaustrieb der Eiche Mitte / Ende April und bis zum 3. Raupenstadium ca. Mitte / Ende Mai statt. Eine Wirkung ist auch bei fortgeschrittenen Larvenstadien noch gegeben, jedoch mit geringerer Effektivität. Bei der Ausbringung sind neben den Anwendungsbestimmungen auch die Witterungsbedingungen zu beachten. Niederschläge kurz nach der Ausbringung sind ungünstig und beeinträchtigen die Wirksamkeit erheblich. Zudem sollten nach der Spritzung die Temperaturen an mehreren Tagen mindestens 15 °C betragen. Bei dem Einsatz des Biozids sind alle rechtlichen Rahmenbedingungen (Natur-, Arten-, Landschafts-, Wasserschutzverordnungen) zu beachten.

 


 

  1.         Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in 2024

 

Im Frühjahr 2024 wurde nach einem Monitoring zur Feststellung des Befalls an den im Jahr 2023 befallenen Bäumen eine umfassende und frühzeitige prophylaktische EPS-Besprühung durchgeführt (s. Karte im Anhang).

 

Dabei wurden 1.098 städtische Eichen, die an Straßen, Kitas, Schulen, Kinderspielplätzen und vereinzelt in Grünanlagen stehen, mit dem Biozid Foray® ES besprüht. Dies sind 722 Eichen weniger als in 2023 und nochmals 472 Stück weniger als für 2024 ursprünglich eingeplant waren.

 

In 2024 wurde erstmalig die Roteiche aus dem Behandlungsplan genommen, da diese im Gegensatz zu den Traubeneichen und Stieleichen nur sehr selten vom EPS befallen wird. Im Laufe der Ausführung der Besprühung wurde erkannt, dass sich unter den zu behandelnden Eichen mehr Roteichen befanden als ursprünglich angenommen. Zudem konnten einige Standorte aufgrund der hohen Niederschläge und der einhergehenden mangelnden Tragfähigkeit der Böden nicht angefahren werden, so dass letztendlich deutlich weniger Bäume mit dem Biozid behandelt wurden als ursprünglich geplant.

 

Dennoch wurden nur an insgesamt 5 Bäumen Nester des EPS vorgefunden, die daraufhin mechanisch abgesaugt werden mussten. Für das Absaugen entstanden Kosten von 104,00 Euro pro Baum, für das Besprühen mit dem Biozid Kosten von 17,90 Euro pro Baum. Die Kosten für die direkten Bekämpfungsmaßnahmen belaufen sich somit auf rund 25.000 Euro brutto.

 

Von den besprühten Bäumen wies lediglich 1 Baum nach der Behandlung trotzdem einen Befall auf, was einem Wirkungsgrad nahezu 100 Prozent entspricht. Insofern war der Biozideinsatz von 2024 sehr erfolgreich.

 

 

  1.         Einsatz von EPS-Raupen- und Pheromon-Falter-Fallen zur Populationsverringerung

 

Grundsätzlich wird auch von der Verwaltung eine Verringerung des Einsatzes von Bioziden begrüßt und auch angestrebt. Jedoch steht die wirksame Abwehr der Gefahren, die vom EPS ausgehen im Vordergrund und genießt damit absolute Priorität.

 

Die SBO Servicebetriebe Oberhausen haben deshalb geprüft, ob mit alternativen Bekämpfungs-Strategien, wie den EPS-Raupen-Fallen und Pheromon-Falter-Fallen, eine ausreichende Dezimierung der Raupenpopulation möglich ist und somit der Biozideinsatz verringert oder in einzelnen Bereichen gänzlich vermieden werden könnte.

 

Deshalb wurden seit dem Frühjahr 2020 punktuell verschiedene selektive Fallentypen im Stadtgebiet von Oberhausen angebracht, darunter 123 EPS-Raupenfallen zum Fang der Raupen und 22 Pheromon-Falter-Fallen zur Kontrolle und Eindämmung der Falterpopulationen.

 

Der Fangerfolg der einzelnen EPS-Fallen wurde im Sommer 2024 2-malig kontrolliert und die Fangergebnisse der Fallen ausgewertet, um deren Wirkungsgrad zu ermitteln.

 

Die Kontrollen der 123 Stück EPS-Raupen-Fallen wurden beim Wechsel des Lockstoffes Ende Juni/Anfang Juli und anschließend nochmals im August durchgeführt. Dabei wurde dokumentiert, ob überhaupt Raupen in den Beuteln der Fallen vorgefunden wurden und deren ungefähre Anzahl eingeschätzt.

 

Die Kontrolle der 22 Stück Pheromon-Falter-Fallen zum Einfangen der Falter wurde einmalig im Oktober 2024 durchgeführt.

 

  1.         Fangergebnisse und abschließende Bewertung des Einsatzes der EPS-Fallen

 

  1.     Pheromon-Falter-Fallen

 

Von den 22 Pheromon-Fallen, die zum Einfangen der Falterpopulation dienen, waren 7 Stück belegt. Pro Falle wurden weniger als 10 Falter vorgefunden.

 

Eine Reduzierung der Populationsdichte ist mit dem geringen Fangerfolg dieser Fallen sicher nicht möglich. Die Fangergebnisse können auch nicht zur Prognose der Population im Folgejahr verwendet werden, da aufgrund der bisherigen Erkenntnisse Zusammenhänge zwischen der Anzahl anfliegender EPS-Männchen und der Gefährdung des umliegenden Gebietes bislang nicht feststellbar sind.

 

Einzig die sehr aufwendige Eisuche im Kronenbereich der Eichen mittel Hubsteiger liefert genauere Daten zur Prognose der kommenden Population. Aber auch diesem Verfahren wird nur eine eingeschränkt zuverlässige und wenig präzise Vorhersage unterstellt.

 

  1.     EPS-Raupen-Fallen

 

Die EPS-Raupen-Fallen bestehen aus einem Ring, der den Eichenstamm umschließt und einem Fangbeutel, in den die Eichenprozessionsspinner fallen sollen, während diese aus der Baumkrone hinunter zum Stamm wandern. Der Eichenprozessionsspinner wird von dem im Beutel befindlichen Lockmittel angezogen und kann diesen aufgrund einer speziellen Beschichtung nicht mehr verlassen.

 

Insgesamt wurden in den letzten Jahren 123 Stück dieser EPS-Raupen-Fallen an Eichen in Parkanlagen, auf Friedhöfen und Wäldern installiert.

 

Die Auswertung der Fangergebnisse fand bei dem Wechsel des Lockstoffbeutels im Juni/Juli 2024 statt. In 17 von den 123 Fallen wurden Raupen des Eichenprozessionsspinners vorgefunden, was einer Erfolgsquote von 13,8 % entspricht.

 

Die zweite Auswertung wurde im August 2024 durchgeführt. Diesmal waren 9 der 123 Fallen fängisch, was zu einer Erfolgsquote von 7,1 % führte.

 

Die Anzahl der eingefangenen Raupen je Falle variierte zwischen 10 bis 50 Stück, also im Durchschnitt ca. 30 Raupen/Falle. Insgesamt wurde demnach die Raupenpopulation um ca. 780 Stück vermindert.

 

  1.     Abschließende Bewertung des Einsatzes der EPS-Raupen- und Pheromon-Falter-Fallen

 

Die Raupenanzahl der gesamten EPS-Population in Oberhausen ist naturgemäß kaum einzuschätzen. Da jedoch ein Befall von mehreren 100 bis über 1.000 Raupen pro Eiche durchaus möglich ist, ist der Einsatz dieser EPS-Fallen aufgrund des sehr schwachen Fangerfolges als unwirksam und damit das Gesamtergebnis als ungenügend zu bewerten.

 

Da die Fangergebnisse bereits in 2023 äußerst gering ausfielen wurde seitens der SBO vorgeschlagen, nach Abschluss der diesjährigen EPS-Saison zu entscheiden, ob der Einsatz der Fallen in dieser Form weiter fortgeführt werden soll.

 

Der Einsatz der EPS-Raupen-Fallen und Pheromon-Falter-Fallen ist mit erheblichen personellem und finanziellem Aufwand verbunden. Dagegen steht ein äußerst geringer, gegen null tendierender Fangerfolg, der keinen Einfluss auf die Gesamtpopulation haben wird. Somit ist dieser hohe Aufwand grundsätzlich nicht gerechtfertigt.


 

Dies bestätigen auch Gespräche mit der Landwirtschaftskammer Münster, die anmerkt, das die Wirksamkeit des Einsatzes dieser EPS-Fallen wissenschaftlich bisher nicht untersucht wurde. Zudem wird auch das Konzept der Fallen als fachlich nicht fundiert und nachvollziehbar eingestuft und mit folgenden Argumenten in Frage gestellt:

 

  • Die Fallen werden mit Lock- oder Duftstoffbeuteln bestückt, die den „Aromen der Eichen“ entsprechen. Dadurch sollen die Raupen angelockt und letztendlich gefangen werden. Nach Aussage der Landwirtschaftskammer in Münster besitzen die Raupen des Eichenprozessionsspinners jedoch keine ausgeprägten Organe, um diese Lockstoffe überhaupt wahrnehmen zu können. Somit ist die Wirksamkeit dieses Lockstoffes nicht bewiesen und rein spekulativ.

 

  • Die Anbringung der Fallen erfolgt in 3-4 Metern Höhe am Baumstamm. Es ist jedoch nicht erwiesen, ob der EPS die Baumkrone generell verlässt und sich am Baumstamm bewegt. Dies wäre nur im Falle eines Kahlfraßes der Blätter in der Baumkrone mit einhergehendem Nahrungsmangel sicher zu erwarten. Der Kahlfraß einer Eichenkrone wurde in Oberhausen jedoch noch nicht beobachtet und findet in der Regel nicht statt.

 

  • Die Falle ist, wenn überhaupt nur gegen die Raupen an dem Baum wirksam, an dem sie angebracht wurde. Eine Wirkung im Umfeld des Baumes ist ausgeschlossen, da der EPS den Baum normalerweise nicht verlässt.

 

Der Erfolg des Einsatzes von EPS-Fallen zur Bekämpfung der Raupenpopulationen ist wissenschaftlich nicht erwiesen und wird sowohl von offizieller Seite als auch von operativen Anwendern im Umfeld unserer Region als nicht oder kaum wirksam eingestuft.

 

Aus diesem Grund wird die Verwendung sowohl der EPS-Raupen-Fallen als auch der Pheromon-Falter-Fallen nicht weiter fortgeführt.

 

 

  1.         Eichenprozessionsspinner-Situation in 2025

 

Eine Prognose über die Intensität des EPS-Befalls für das Jahr 2025 ist nicht möglich. Dieser hängt von verschiedenen Faktoren wie der Witterung im Frühjahr, (Temperatur Sonnenintensität, Niederschlag) der Intensität des Falterfluges und dessen Dezimierung durch z. B. Vögel am Ende des letzten Sommers ab.

 

Daher halten wir es für den Gesundheitsschutz und der Abwendung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen für die Bevölkerung für notwendig, eine prophylaktische Besprühung gegen einen EPS-Befall zur Gefahrenabwehr durchzuführen.

 

Gerade Menschen mit Vorbelastungen wie Atemwegs- und Hauterkrankungen leiden besonders unter den Brennhaaren der EPS-Raupen, die das Gift Nesselgift Thaumetopoein enthalten. Diese Haare werden vom Wind ins weitere Umfeld der befallenen Eichen getragen. Daher können sowohl Menschen als auch Tiere mit den Brennhaaren in Berührung kommen, während sie sich in der Nähe befallener Bäume befinden oder aufhalten.

 

Grundsätzlich ist der EPS mit seinen Auswirkungen als Naturerscheinung zu bewerten. Der beste Schutz ist das weiträumige Fernbleiben von befallenen Eichen, wie auch der Landesbetrieb Wald-und Holz mitteilt. Dies ist im ländlichen Raum oder in Waldgebieten zwar möglich, jedoch in hochfrequentierten urbanen Bereichen mit Eichen an Straßen, auf KITAs und Schulgeländen nahezu ausgeschlossen.

 


 

  1.         Strategie und Maßnahmenkonzept für 2025

 

Im Frühjahr 2025 sollen 1.098 städtische Eichen mit dem Mittel Foray® ES behandelt werden. Dabei handelt es sich vorrangig um Straßenbäume sowie um Bäume an Spielplätzen, Schulen und KITAs. Anstelle des bis 2020 verwendeten Biozids Neem Protect, ist seit 2021 aufgrund der selektiveren Wirkung das Mittel Foray® ES zum Einsatz gekommen.

 

Der Eichenprozessionsspinner befällt vorwiegend Stiel- und Traubeneichen, die Roteiche oder Amerikanische Eiche (Quercus robur) wurde in den letzten Jahren nur sporadisch und vereinzelt vom EPS befallen und wird deshalb nicht in den Biozideinsatz integriert.

 

Entsteht dennoch ein Befall, werden die Nester an den Roteichen mechanisch entfernt bzw. abgesaugt.

 

Traubeneichen und Stieleichen werden in den folgenden Bereichen ebenfalls nicht mit dem Biozid behandelt:

 

  • In Parkwald- und Parkbereichen wird aufgrund der sensiblen Standorte für den Natur- und Artenschutz kein Biozideinsatz erfolgen.

 

  • Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete sind generell vom Biozideinsatz ausgeschlossen.

 

  • In den städtischen Wäldern werden ebenfalls keine Biozid-Behandlungen durchgeführt.

 

Befallene Bäume in diesen Bereichen, die dennoch Probleme verursachen, z. B. an hoch frequentierten Wegen, müssen daher abgesperrt und die Nester abgesaugt werden.

 

Deshalb muss damit gerechnet werden, dass es in der Zeit von Mai bis Juli zu vorübergehenden Sperrungen von Wegen in Parkanlagen und Wäldern kommen kann. An den Eingängen der Waldgebiete und Parkanlagen werden bei bestätigtem EPS-Befall im Bereich von Wegen spezielle EPS-Warnschilder aufgestellt. Zudem ist es nicht auszuschließen, dass ggf. Veranstaltungen in den Parkanlagen aufgrund des Eichenprozessionsspinners kurzfristig abgesagt oder in eine andere Parkanlage verschoben werden müssen. Es kann auch zu kurzzeitigen Sperrungen von Außenanlagen der Schulen oder KITAs kommen.

 

Da die EPS-Raupen-Fallen und die Pheromon-Falter-Fallen aufgrund ihrer ungenügenden Fangergebnisse keine Auswirkung auf die Populationshöhe von EPS-Raupen oder -Faltern haben, sollen diese nicht weiter eingesetzt werden.

 

Zur effektiven Bearbeitung eingehender Meldungen über EPS-Vorkommen wird die in 2020 eingeführte zentrale Erfassung über die Service-Hotline 0208 825-7777 oder die E-Mail-Adresse eps@oberhausen.de fortgesetzt.

 

 

  1.         Ökologische Bekämpfungsmaßnahmen

 

In naturnahen Bereichen, in denen keine prophylaktische Bioziodbehandlung vorgenommen wird,

wurden seit 2020 200 Stück Nisthilfen speziell für Meisen an mehreren Standorten im Wäldern, Parkanlagen und Friedhöfen installiert, um die Vogelpopulation zu erhöhen und die natürliche Prädation (Fraß der EPS-Raupen durch Vögel) zu fördern.

 

In 2024 wurden 15 Nisthilfen von der „Naturschutzgruppe Holten und Umgebung“ selbst angefertigt und gespendet, weitere 15 Stück werden derzeit gebaut und sollen bis zum Ende des Jahres zur Verfügung stehen. Damit würde sich die Anzahl der Nisthilfen auf 230 Stück erhöhen.

 

Während der Reinigung der Nisthilfen im Herbst/Winter 2023/24 wurde festgestellt, dass 84 der 200 Nisthilfen belegt waren, was eine Quote von 42% ergibt. Die in diesem Jahr neu installierten Nisthilfen werden erst ab dem Herbst/Winter 2024/25 gereinigt und kontrolliert.

 

Seit 2022 sind weitere 45 Nisthilfen entlang der mit Eichen bestandenen Gewässer (Tüsselbeck, Handbach, Reinersbach, Alsbach, Nassenkampgraben) im Einsatz, die durch die WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH angebracht und regelmäßig außerhalb der Vogelschutzzeit gewartet und kontrolliert werden.

Die letzte Kontrolle aus dem Februar 2024 ergab, das von den 45 Nisthilfen 4 Stück nicht mehr vorhanden waren. Von den übrigen 41 Nisthilfen, waren 34 Stück belegt. Insgesamt wurde mit 83% eine um 4% geringere Belegungsquote als im Vorjahr festgestellt.

Die fehlenden 4 Nisthilfen wurden von der WBO GmbH ersetzt.

 

 

  1.         Öffentlichkeitsarbeit

 

Wie in den vergangenen Jahren soll die Öffentlichkeitsarbeit und der Meldeverlauf von EPS-Nestern für die Oberhausener Bevölkerung aufrechterhalten werden. Hierzu zählen insbesondere die zu diesem Zweck installierte zentrale Rufnummer und E-Mail-Adresse.

 

Die Meldungen von EPS-Nestern an städtischen Eichen sind an die Service-Hotline (Tel.: 0208 825-7777) oder an die E-Mail-Adresse (eps@oberhausen.de) zu richten.

 

Im Frühjahr wird in Presseartikeln (Zeitung, soziale Netzwerke, Internetseite der Stadt Oberhausen etc.) über den EPS und das Vorgehen im Jahr 2025 informiert. Zusätzlich werden bei Befall Hinweisschilder an Wald- und Parkeingängen aufgestellt. Befallene Bäume und Wege in Parkanlagen werden im Bedarfsfall von Außendienstmitarbeitern mit einem Flatterband abgesperrt. Anschließend werden vorhandene EPS-Nester von beauftragten Fachfirmen entfernt.

 

 

  1.         Fazit

 

Die Servicebetriebe Oberhausen sollen mit dem prophylaktischen Einsatz des Biozids, dem Entfernen von EPS-Nestern an befallenen Eichen und der Säuberung und Kontrolle der Nisthilfen beauftragt werden. Die Ausführungen erfolgten durch externe Fachfirmen.

 

 

Kurzfassung

 

In Oberhausen kam es von 2018 bis 2020 zu Massenvermehrungen des Eichenprozessionsspinners. Seit dem Jahr 2021 erschien der EPS-Befall in der Intensität nachzulassen. Die Raupen tragen ab einem gewissen Larvenstadium gesundheitsgefährdende Brennhaare, die zu Haut- und Atemwegsreizungen führen können.

 

Der Stadtverwaltung entstanden folgende Kosten für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners:

 

2018 ca. 80.000 Euro, 2019 ca. 110.000 Euro, 2020 ca. 81.000 €, 2021 ca. 100.000 €, 2022 ca. 81.000 €, 2023 ca. 75.000 € und 2024 ca. 50.000 €


 

Die Verwaltung plant 2025 einen erneuten Biozideinsatz an 1.098 städtischen Trauben- und Stieleichen durchzuführen. Roteichen sind von der Biozidbehandlung ausgeschlossen. Es wird wiederum das Mittel Foray® ES mit geringeren negativen Auswirkungen auf Natur und Landschaft bei gleichbleibender Wirksamkeit eingesetzt. Behandelt werden Straßenbäume, Bäume an Spielplätzen, Schulen, öffentlichen Plätzen und KITAs. In Waldbereichen, Parkbereichen, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten wird aufgrund der sensiblen Standorte für den Natur- und Artenschutz kein Biozideinsatz erfolgen. Durch den Einsatz des Biozids an hoch frequentierten Standorten soll die Gesundheitsgefährdung für die Oberhausener Bevölkerung deutlich reduziert werden.

 

Die EPS-Raupen-Fallen und die Pheromon-Falter-Fallen sollen aufgrund ihrer ungenügenden Auswirkung auf die Gesamtpopulation des EPS nicht weiter eingesetzt werden.

 

Die ökologischen Bekämpfungsmaßnahmen durch Nisthilfen werden weiter fortgeführt.

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Anlagen

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