Beschlussvorlage - B/17/5789

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Sachverhalt

Baumbereisung am 26.09.2024

 

 

1.) Egelsfurthstr. 72

 

Antrag: Fällung von 1 Winterlinde

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  weitere Prüfungen

 

Sachverhalt

Der Anwohner stellt einen Antrag zur Fällung der vor dem Grundstück befindlichen Winterlinde. Er möchte auf seinem Grundstück einen Stellplatz anlegen. Um den Stellplatz anfahren zu können, muss der Baum entfernt werden.

 

Baumkommission

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich die Situation vor Ort ansehen. Die Notwendigkeit der Maßnahme konnte jedoch nicht nachvollzogen werden. Die Egelsfurthstraße ist eine Einbahnstraße. Sofern auf den Parkplatz auf dem Gehweg vor dem Gebäude verzichtet würde, könnte eine Zufahrt auf das Grundstück schräg angelegt werden.

 

Die Fachverwaltung sicherte zu, den zuständigen Fachbereich für Verkehrsangelegenheiten in die Prüfung einzubinden. Es soll zunächst geklärt werden, ob eine Aufgabe des öffentlichen Parkplatzes eine mögliche Alternative darstellen kann.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission lehnen die Fällung des Baumes zunächst ab. Sofern eine Umsetzung der vorgeschlagenen Alternative nicht möglich ist, bitten Sie um erneute Vorstellung des Antrags in der nächsten Bereisung.

 

 


2.) Waidmannsweg 10/12

 

Antrag: Fällung von 1 Erle

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung durch Antragsteller

 

Sachverhalt

Bereits im Mai 2024 wurde der SBO, Abteilung Baumschutz und Forst gemeldet, dass die Wurzeln von ca. sechs Bäumen in der Straße „Waidmannsweg“ Verkehrsgefahren hervorgerufen haben, die reguliert werden müssen. Im Rahmen einer gutachterlichen Prüfung der Standorte konnten für fünf Baumscheiben technische Lösungsmöglichkeiten, zum Teil unter Kappung von Wurzelteilen, gefunden werden. Eine Baumscheibe weist jedoch ein so massives Wurzelwachstum auf, dass Kappungen nach gutachterlicher Aussage nicht möglich sind. Der Baum würde seine Standsicherheit verlieren. Gleichzeitig liegen unter der Baumscheibe die Gasanschlussleitungen zu den angrenzenden Wohngebäuden. Der Baum wurde zur Fällung beantragt.

 

Baumkommission

Den Mitgliedern der Baumkommission wurde der Sachverhalt von einem Vertreter des städtischen Fachbereiches vor Ort erläutert. Sie hinterfragten kritisch die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission stimmen mehrheitlich der Fällung des Baumes zu. Die Baumscheibe ist im Rahmen der Regulierungsarbeiten zu versetzen. Als Ersatz wird die Pflanzung eines Baumes nach Vorgabe von Herrn Koschnick auf der Straße gefordert.

 

 

3.) Sternstraße

 

Antrag: Fällung von 1 Hainbuche

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung durch Antragsteller

 

Sachverhalt

Die WBO GmbH stellt einen Antrag auf Fällung einer Hainbuche neben dem Haus-Nr. 15. Der Baum steht im Baufeld bzw. in der Baugrube der Baummaßnahme „Kanalsanierung und Errichtung von zwei Regenrückhaltebecken“. Gleichzeitig verläuft unterhalb der Hainbuche eine Starkstromleitung die im Rahmen der Kanalbauarbeiten stillgelegt, entnommen und neuverlegt werden muss.

 

Baumkommission

Den Mitgliedern der Baumkommission wurde die Maßnahme von einer Vertreterin der WBO GmbH vor Ort erläutert. Die Baugrube zur Baumaßnahme liegt unmittelbar im Kronentraufbereich des Baumes, sodass die Standsicherheit massiv beeinträchtigt wäre. Alternative Bauausführungen wurden in Erwägung gezogen und geprüft. Es stellte sich im Rahmen der Prüfungen heraus, dass andere Alternativen auch im Hinblick auf die künftige Betuwe-Strecke nicht umgesetzt werden können.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission stimmen mehrheitlich der Fällung des Baumes zu. Es wird darum gebeten, den Baubeginn und einen aktualisierten Lageplan der Beschlussvorlage beizufügen (siehe Anlage). Als Ersatz wird die Pflanzung von zwei Laubbaumhochstämmen mit einem Stammumfang von 20-25 cm in unmittelbarer Nähe gefordert.


4.) Oranienstraße - Parkplatz

 

Antrag: Fällung von 4 Erlen

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung durch SBO

 

Sachverhalt

Die SBO beantragt die Fällung von vier Erlen auf dem Parkplatz an der Oranienstraße. Im Vorfeld der Bereisung hat eine Begutachtung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter stattgefunden. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass die Bäume kippgefährdet sind und zeitnah entnommen werden müssen.

 

Baumkommission

Die Mitglieder der Baumkommission sichteten die Situation vor Ort und konnten diese anhand des Gutachtens nachvollziehen.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission stimmen einstimmig der Fällung der beantragten Bäume zu. Als Ersatz sind vier neue Baumscheiben anzulegen und mit Laubbaumhochstämmen geeigneter Art zu bepflanzen. Es wird darum gebeten die Baumscheiben – soweit möglich – auf der Parkplatzfläche herzustellen, auch wenn hierfür Parkflächen wegfallen müssen.

 

 

5.) Johannes-Roll-Weg

 

Antrag: Fällung von 1 Zierkirsche

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  Wurzelkappung

 

Sachverhalt

Die Anwohnerin des angrenzenden Grundstücks meldete beim städtischen Versicherungsbereich eine Schädigung ihrer Grundstückseinfriedung. Der Stabgitterzaun wurde durch das Wurzelwachstum der städtischen Kirsche bereits eingedrückt.

 

Baumkommission

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich vor Ort ein Bild von der Situation machen.

 

Im Rahmen der Vorprüfungen wurde festgestellt, dass die Baumscheibe bei Herstellung der Randsteineinfassung vollständig ausbetoniert wurde. Hierdurch haben Wurzeln nicht die Möglichkeit unterhalb des Kantensteins durch zu wachsen, sondern wachsen über den Kantenstein herüber.

 

Seitens des Baum-Managers wurde vorgeschlagen, dass die Wurzel auf der Innenseite des Kantensteins gekappt wird, sodass die Beeinträchtigung des Grundstücks behoben wird. Im Laufe der Zeit kann dann festgestellt werden, ob der Baum die Kappung kompensieren kann. Sollte sich zeigen, dass der Baum aufgrund der Maßnahme abstirbt, würde er der Baumkommission erneut zur Fällung vorgestellt.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission stimmen einstimmig dem Vorschlag zu und lehnten vor diesem Hintergrund die Fällung des Baumes ab.

 

 


6.) Holtener Str. 2

 

Antrag: Fällung von 3 Ginkgos

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung durch Antragsteller

 

Sachverhalt

Die SBO, Abteilung Baumanagement beantragte die Fällung von drei vermeintlich weiblichen Ginkgos vor dem Hallenbad in Sterkrade aufgrund der enormen Geruchsbelästigung. Genau neben dem Baumstandort wird die neue Lüftungsanlage für das Hallenbad errichtet.

 

Baumkommission

Den Mitgliedern der Baumkommission wurde der Sachverhalt erläutert. Vor Ort wurde festgestellt, dass zwei der drei beantragten Bäume weibliche Ginkgos sind und Früchte tragen. Der dritte beantragte Ginkgo ist zwar kein weiblicher, stellt jedoch mit den anderen beiden einen Verbund dar, sodass die Freistellung zu einer verminderten Standsicherheit führen kann.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission stimmen mehrheitlich der Fällung der drei Ginkgos zu. Sie bitten um drei Ersatzpflanzungen in unmittelbarer Nähe.

 

 

7.) Liste der toten und abgängigen Bäume der SBO

 

Antrag:  Fällung von toten, abgängigen und stark geschädigten Bäumen

Ergebnis:  Es liegen keine Einwände vor

Maßnahme:  1 zu 1 Ersatzpflanzung an Ort und Stelle

 

Baumkommission

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich anhand der vorab übersandten Liste inklusive Fotos ein Bild von der Situation machen. Fragen wurden nicht geäußert.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission stimmen einstimmig den Fällungen auf der Liste zu. Eine Ersatzpflanzung ist, sofern rechtlich und tatsächlich möglich, an Ort und Stelle durch die SBO einzuplanen.

 

 

7.) Allgemein – weibliche Ginkgos

 

Antrag: Fällung von weiblichen Ginkgos

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung und Ersatz an Ort und Stelle

 

Sachverhalt

Seitens des Baum-Managers wurde die Problematik der weiblichen Ginkgos vorgestellt. Erst mit einem Alter von bis zu 20 Jahren entwickelt der weibliche Ginkgo, im Gegensatz zum männlichen Ginkgo, Früchte. Die Früchte enthalten Buttersäure, wodurch Anwohner enormen Geruchsbelästigungen ausgesetzt sind.

 

Um das Vorgehen zur Fällung von weiblichen Ginkgos zu vereinfachen, bittet die SBO darum, die weiblichen Ginkgos – sobald diese Fruchtwerk entwickelt haben, – in die Liste „der toten, abgängigen und stark geschädigten Bäume der SBO“ und nicht als separaten Punkt in die Baumbereisung aufnehmen zu dürfen. Da die Problematik in jedem Fall gleich ist, ist es aus fachlicher Sicht nicht notwendig diese Bäume bei den Baumbereisungen separat zu sichten.


 

Baumkommission

Zur Veranschaulichung wurde ein weiblicher Ginkgo auf der Gewerkschaftsstraße besichtigt. Die Mitglieder der Baumkommission konnten die Geruchsbelästigung vor Ort nachvollziehen.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission stimmen einstimmig dem beantragten Vorgehen zu.

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Anlagen

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