Beschlussvorlage - B/17/5824

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, die Teilnahme der Stadt Oberhausen am Startchancen-Programm zu bestätigen und die dafür notwendigen Haushaltsmittel bei der Veränderungsnachweisung 2025 ff., wie in der Begründung dargestellt, einzuplanen.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Mit dem Startchancen-Programm wollen Bund und Länder für mehr Chancengerechtigkeit sorgen und insbesondere Schulen mit einem hohen Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schüler:innen zwischen 2024 und 2034 gezielt unterstützen. Ein Schwerpunkt des Programms liegt dabei auf dem Primarbereich, da insbesondere die Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen sowie die sozialen und emotionalen Kompetenzen von Schüler:innen für einen erfolgreichen Bildungsweg auschlaggebend sind.

 

Mit dem Startchancen-Programm werden in Nordrhein-Westfalen insgesamt mehr als 900 Schulen mit einem hohen Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schülerinnen und Schülern gefördert. Die ersten 400 Schulen starteten bereits zum Schuljahr 2024/25, eine zweite Gruppe folgt zum Schuljahr 2025/26. 

 

Die Auswahl der geförderten Schulen erfolgt(e) durch das Ministerium für Schule und Bildung NRW auf der Grundlage wissenschaftsgeleiteter Kriterien prioritär anhand des Schulsozialindex, da dieser vor allem den Anteil von Schüler:innen mit Armutsgefährdung, Migrationshintergrund und Förderbedarf an einer Schule berücksichtigt.

 

Folgende Oberhausener Schulen wurden für die erste Teilnahmegruppe ausgewählt:

 

         Finanzstelle

  • GG Adolf-Feld-Schule Startchancen   330003010100202
  • GG Astrid-Lindgren-Schule Startchancen  330003010100231
  • GG Brüder-Grimm-Schule Startchancen  330003010100223
  • GG Concordiaschule Startchancen   330003010100208
  • GG Erich-Kästner-Schule Startchancen   330003010100217
  • GG Falkensteinschule Startchancen   330003010100213
  • Anne-Frank-Realschule Startchancen   330003010300005
  • Gesamtschule Osterfeld Startchancen   330003010600103

 

Bereits im Mai 2024 hat die Stadt Oberhausen einer Teilnahme dieser Schulen gegenüber dem Schulministerium zugestimmt.

 

Das Programm beinhaltet 3 Finanzierungssäulen:

  1. Investitionsbudget
  2. Chancenbudget
  3. Zusätzliches Personalbudget

 

Die Zuteilung der Fördermittel für Säule 1 und 2 erfolgt durch das Schulministerium an den Schulträger. Für die Oberhausener Schulen der ersten Gruppe stehen in Säule 1 Investitionsmittel i. H. v. 11.243.874,87 € zzgl. einem Eigenanteil von 30 % = 3.373.162,46 € zur Verfügung (vgl. Anlage 1 Investitionsbudgets), investives Gesamtauszahlungsbudget somit 14.617.037,33 EUR.

Das Schulträgerbudget wurde für die erste Gruppe der Startchancen-Schulen, die im Schuljahr 2024/2025 beginnt, vorläufig festgelegt und auf Basis der Schülerzahlen nach den Amtlichen Schuldaten 2023/2024 ermittelt. Mit dem Start der weiteren Schulen in das Startchancen-Programm zum Schuljahr 2025/2026 werden für alle Schulträger die Schulträgerbudgets auf Basis der Amtlichen Schuldaten 2024/2025 abschließend festgelegt.

Aufgrund der Kurzfristigkeit der Einbringung des Programms in den Haushalt der Stadt Oberhausen, wird ab dem Haushaltsjahr 2025 im Rahmen der Veränderungsnachweisung das Gesamtauszahlungsbudget mit analoger 70%iger Förderung auf zehn Jahre und die o.g. acht Schulen gleichmäßig verteilt.

Für jede Schule ist im Moment jährliches Auszahlungsbudget in Höhe von 182.720 EUR bei der Finanzposition 783100 - Auszahlungen für den Erwerb beweglicher Sachanlagen > 800 € und jährliche Fördermittel in Höhe von 140.540 EUR bei der Finanzposition 681100 - Investitionszuweisungen vom Land eingeplant

Für die Chancenbudgets in Säule 2 wurden der Stadt Oberhausen insgesamt 284.938,74 € pro Jahr zugewiesen und konkret auf die teilnehmenden Schulen verteilt (vgl. Anlage 2 Chancenbudgets). Hierfür ist kein Eigenanteil der Stadt Oberhausen vorgesehen.

Für Säule 2 werden jährlich die Erträge in der Kostenart 414100 – Zuweisungen vom Land und die Aufwendungen in der Kostenart 543188 – FL Beschaffungswesen unter folgenden Aufträgen in den Haushalt 2025 ff. eingestellt:

 

Auftrag 330003010100 – Grundschulen  132.326,50 EUR

Auftrag 330003010300 – Realschulen  62.734,17 EUR

Auftrag 330003010600 – Gesamtschulen 89.878,07 EUR

 

Die zusätzlichen Personalmittel in Säule 3 werden in Form von Stellen direkt über die Bezirksregierung Düsseldorf an die Schulen verteilt und nicht über den Schulträger abgewickelt. Hierfür ist ebenfalls kein Eigenanteil der Stadt Oberhausen zu leisten.

 

Die Verwendung der Fördermittel für Säule 1 und 2 ist über die gesamte zehnjährige Projektlaufzeit möglich. Der Einsatz der Fördermittel soll vom Bedarf der einzelnen Schule ausgehen und auf die Programmziele ausgerichtet werden. Dies erfolgt in enger Absprache mit den Schulaufsichten, den Schulträgern und Schulen. Am Startchancen-Programm teilnehmende Schulen schließen dazu Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht, bauen regionale Netzwerke auf und erhalten Zugang zu umfangreichen Maßnahmen und Mitteln im Rahmen der drei Finanzierungssäulen.

 

Das Fördermittelmanagement sowie die Koordination der engen Zusammenarbeit zwischen Schulträger, Schulaufsicht und Schulen zur Verwendung der Mittel im Sinne der Förderrichtlinie erfolgt im Bereich 3-3/Schule. Für das Programm werden leider seitens des Landes keine zusätzlichen Personalkapazitäten beim Schulträger zur Verfügung gestellt.

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