Beschlussvorlage - B/17/5799
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer befristeten Teilzeitplanstelle Zweigstelle Schillerschule in Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Heike Tucker
- Verantwortung:
- Herr Kawicki, Herr Jehn, Herr Tsalastras, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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31.10.2024
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.11.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.11.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung einer befristeten Teilzeitplanstelle in der neuen Zweigstelle der Schillerschule zum 01.12.2024.
Finanzielle Auswirkungen:
Evtl. im Jahr 2024 noch anfallende Mehraufwendungen in Höhe von max. 3.462,50 EUR können durch Einsparungen von Personalkosten an anderer Stelle im Deckungsring Personal (D00000001) kompensiert werden. Für das Jahr 2025 wird das notwendige Budget von 41.550 EUR im Rahmen der Veränderungsnachweisung ohne Kompensation angemeldet, wodurch sich das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit verschlechtert.
Sachverhalt
Aufgrund gestiegener Schüler/innenzahlen an der Förderschule Schillerschule wurde die Einrichtung einer zweiten Zweigstelle an der Lindnerstrasse in der ehemaligen Schule Buschhausen mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 beschlossen.
Dort werden ca. 70 Schüler/innen mit Förderbedarf beschult. Für die Schüler/innen besteht ein Bedarf an individueller Beförderung, besonderem Förderbedarf, Mittagessen, Muttersprachlichem Unterricht, Fremdsprachige Kinder, Bildung und Teilhabepaket und gebundenem Ganztag.
Der Stellenbedarf im Schulsekretariat bemisst sich nach dem Oberhausener Schulsekretariatsmodell. Für eine Förderschule beläuft sich der Sockel-Stundensatz auf 39 Stunden, zzgl. der jeweiligen Bausteine. Da bereits am Hauptstandort ein großer Teil der Verwaltungsaufgaben abgewickelt wird, soll zur Abdeckung der Aufgaben:
- Abwicklung und Organisation der individuellen Beförderung
- Erhöhtes Kommunikationsaufkommen mit den Eltern, Ansprechpartner/in für interne und externe Kontakte
- Unterstützung der Schulleitung in der Bearbeitung administrativer Verwaltungstätigkeiten und der Erledigung von Büroarbeiten
- Erledigung des Schriftverkehrs sowie Telefondienst
- Datenpflege und die Organisation der Schüler/innenangelegenheiten, wie z. B. Anmeldung, Aufnahme und Abgang von Schüler/innen
- Materialbeschaffung und –verwaltung für den Standort
zunächst eine Teilzeitplanstelle eingerichtet werden. Da die Prognose der Schülerzahlen für das kommende Schuljahr ähnlich hoch ist, soll die Stelle zunächst auf zwei Jahre befristet eingerichtet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die jährlichen Gesamtkosten einer Stelle ergeben sich bei einem Büroarbeitsplatz aus den klassischen Personalkosten und den Sachkosten. Die verwendeten Werte sind Orientierungswerte der KGSt. (Bericht 09/2024):
0,5 Stelle EG 7 TVöD: 41.550 EUR (31.850 EUR Personalkosten + 9.700 EUR Sachkosten)
