Antragsvorlage - A/17/5866

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen möge beschließen, daß die Stadtverwaltung neben dem Gebäude auf der Mülheimer Straße 44 ein Verbotsschild anbringen läßt, mit dem darauf hingewiesen wird, daß das Ablagern von Abfall, Sperrmüll und das Abstellen von Einkaufswagen hier verboten ist. Zusätzlich sollen alle Mieter der Gebäude von Hausnummer 38 – 52 nochmals schriftlich über das Verbot informiert werden.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

 

Die dauerhafte Vermüllung öffentlicher Flächen an der Mülheimer Straße 42 – 44 ist trotz zahlreicher Beschwerden in den letzten Jahren nicht wesentlich geringer geworden.

Die Stadtverwaltung hatte bereits mit der Hausverwaltung des verdächtigen Verursachers in der Vergangenheit Kontakt aufgenommen. Es fehlen aber weiterhin konkrete Personenbeschreibungen, um eine Verfolgung dieser Umweltdelikte (siehe Anlage) aufzunehmen. Deshalb sind wir auf die Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.

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Anlagen

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