Antragsvorlage - A/17/5866
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der AfD-Bezirksfraktion Alt-Oberhausen gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen: Anbringung eines Verbotsschildes neben dem Gebäude auf der Mülheimer Straße 44 und eine postalische Benachrichtigung aller Mieter von Hausnummer 38 – 52.
- Antragsteller/-in:
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Erich Friedrich Noldus
Thomas Wolf
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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30.10.2024
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen möge beschließen, daß die Stadtverwaltung neben dem Gebäude auf der Mülheimer Straße 44 ein Verbotsschild anbringen läßt, mit dem darauf hingewiesen wird, daß das Ablagern von Abfall, Sperrmüll und das Abstellen von Einkaufswagen hier verboten ist. Zusätzlich sollen alle Mieter der Gebäude von Hausnummer 38 – 52 nochmals schriftlich über das Verbot informiert werden.
Sachverhalt
Die dauerhafte Vermüllung öffentlicher Flächen an der Mülheimer Straße 42 – 44 ist trotz zahlreicher Beschwerden in den letzten Jahren nicht wesentlich geringer geworden.
Die Stadtverwaltung hatte bereits mit der Hausverwaltung des verdächtigen Verursachers in der Vergangenheit Kontakt aufgenommen. Es fehlen aber weiterhin konkrete Personenbeschreibungen, um eine Verfolgung dieser Umweltdelikte (siehe Anlage) aufzunehmen. Deshalb sind wir auf die Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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