Beschlussvorlage - B/17/5854
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiederwahl der Schiedsfrau für den Bezirk 1.2 – Lirich/Alstaden
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Recht
- Bearbeitung:
- Vanessa Butz
- Verantwortung:
- Herr Düllmann, Herr Motschull, Herr Schranz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Anhörung
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30.10.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.11.2024
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Sachverhalt
Nach Ablauf der fünfjährigen Amtszeit der Frau Dagmar Heitmann ist gemäß § 3 des Schiedsamtsgesetzes NRW eine Neu-/Wiederwahl erforderlich.
Da die Schiedsfrau Dagmar Heitmann während ihrer bisherigen Amtszeit das Schiedsamt ordnungsgemäß verwaltet hat und auch bereit ist, das Schiedsamt weiter auszuüben, wird ihre Wiederwahl vorgeschlagen.
Sowohl das Amtsgericht Oberhausen als auch die Schiedsamtsvereinigung haben auf Anfrage mitgeteilt, dass gegen die Wiederwahl der Schiedsfrau keine Bedenken bestehen.
Die Erfordernisse des § 2 des Schiedsamtsgesetzes NRW werden durch die Schiedsfrau Dagmar Heitmann erfüllt.
