Beschlussvorlage - B/17/5847
Grunddaten
- Betreff:
-
Markierung von Gehwegnasen im Knotenpunkt Kampstraße/ Mergelstraße/ Rübekampstraße und Rothebuschstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Frau Mauksch, Dr. Palotz, Herr Tsalastras
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Anhörung
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29.10.2024
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Beschlussfassung
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07.11.2024
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Beschlussvorschlag
Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss stimmt der geplanten Markierung von Gehwegnasen im Knotenpunkt Kampstraße/Mergelstraße/Rübekampstraße und Rothebuschstraße zu.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme werden sich auf 15.000 € (brutto) belaufen und sind für das Haushaltsjahr 2025 beim Auftrag 560012010190 - Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Verkehrsflächen, Kostenart 522180 – Aufwendungen für Querungsstellen – unter dem Vorbehalt des noch zu beschließenden Haushalts 2025 eingeplant.
Sachverhalt
Der Rat der Stadt Oberhausen hat die Verwaltung beauftragt, die Maßnahmen des Nahmobilitätskonzeptes inklusive Beleuchtungskonzept Osterfeld weiter auszuarbeiten (B/16/4802-01). Die weitergehenden Planungen sind unter Einbeziehung der Bezirksvertretung Osterfeld in den jeweils zuständigen Gremien vorzustellen.
Das Nahmobilitätskonzept sieht die Erstellung von Gehwegnasen mit den Handlungsschwerpunkten HS17 (Gehwegnasen Rothebuschstraße) und HS18 (Gehwegnase Mergelstraße/ Rübekampstraße) vor.
Ein vorgezogener Seitenraum, auch als Gehwegnase bezeichnet, stellt eine effektive Maßnahme dar, um die Sichtverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmenden zu verbessern und die Sicherheit von Fußgänger:innen zu erhöhen. Die hier vorgestellten Gehwegnasen stellen dabei eine erste beispielhafte Umsetzung für Oberhausen dar – die Erkenntnisse aus der Umsetzung sollen auf weitere Stellen im Stadtgebiet übertragen werden –.
Eine exemplarische Gehwegnase der Stadt Köln ist in Abbildung 1 dargestellt.
Abbildung 1: Gehwegnase Stadt Köln (Foto: Stadt Köln)
Die Handlungsempfehlung HS17 sieht für die Rothebuschstraße Gehwegnasen an allen Knotenpunkten vor. In einem ersten Schritt wurde der Knotenpunkt Rothebuschstraße/Westerholtstraße betrachtet, um erste Erfahrungen mit Gehwegnasen zu sammeln und nicht sofort alle Knotenpunkte der gesamten Straße mit Gehwegnasen umzugestalten. Die Sichtbeziehungen und Querung der Fahrbahnen wird in diesem Kontenpunktbereich durch aufgeweitete Einmündungsbereiche, versetze Einmündungen der Westerholtstraße und parkende Fahrzeuge erheblich erschwert. Die Handlungsempfehlung HS18 sehen für den Knotenpunkt Kampstraße/Mergelstraße/Rübekampstraße ebenfalls Gehwegnasen vor. Auch hier führen aufgeweitete Einmündungen und parkende Kraftfahrzeuge zu schlechten Sichtverhältnissen und es fehlen klar definierte Querungsstellen.
Zur Verbesserung der Situation wurden entsprechende Gehwegnasen in beiden Knotenpunktbereichen geplant. Die geplanten Gehwegnasen sind als Anlage beigefügt. Die Gehwegnasen werden vorerst nur markiert und nicht baulich hergestellt. Dies ermöglicht es, die Gehwagenasen ohne größere Baumaßnahmen zu testen und erste Erfahrungen zu sammeln.
Konkret ist geplant, in beiden Kotenpunktbereichen vorgezogene Seitenräume zu markieren, die breiter als die bisherige Parkstreifenbegrenzung sind und in die Fahrbahn hineinragen. Durch diese Einengung können die Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmenden auf der Fahrbahn und im Seitenraum verbessert werden. Auf den Gehwegnasen werden Sperrflächen markiert, um klare Übergangsbereiche für den Fußverkehr zu definieren. Einzelne Sperrpfosten werden eingesetzt, um das Überfahren der Gehwegnasen zu minimieren. Zusätzlich sollen an beiden Stellen Radabstellanlagen installiert werden, um den Bedürfnissen des Radverkehrs gerecht zu werden und verkehrswidriges Überfahren und Parken zu vermeiden. Im Knotenpunkt der Kampstraße/Mergelstraße/Rübekampstraße werden hierzu zwei Fahrradbügel aufgestellt und im Kontenpunkt der Rothebuschstraße ein Bike-Port (siehe Abbildung 2) aufgestellt.
Abbildung 2: Bike Port (Foto: cyclehoop.com)
Die Umsetzung der Maßnahmen ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme werden sich auf 15.000 € (brutto) belaufen und sind für das Haushaltsjahr 2025 beim Auftrag 560012010190 - Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Verkehrsflächen, Kostenart 522180 – Aufwendungen für Querungsstellen – unter dem Vorbehalt des noch zu beschließenden Haushalts 2025 eingeplant.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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3 MB
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