Beschlussvorlage - B/17/5788

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Sachverhalt

Baumbereisung am 25.09.2024

 

1.)   Friedrich-Karl-Str. 140

 

Antrag: Fällung von 3 Hainbuchen

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  Wiederherstellung des Lichtraumprofils zum Gebäude

 

Sachverhalt

Die Bäume verschatten die dahinterliegenden Wohnräume (Wohnzimmer und Küche) des ersten Obergeschosses, sodass den gesamten Tag künstliches Licht eingeschaltet sein muss. Der Anwohner teilt mit, dass dieser Zustand nicht akzeptabel wäre. Gleichzeitig beschwerte er sich über das ungepflegte Umfeld des angrenzenden Parks. Hier würde es vermehrt zum Wildpinkeln und zur Vermüllung kommen. Er bittet mit seinem Antrag um Fällung von drei Hainbuchen.

 

Baumkommission

Den Mitgliedern der Baumkommission wurde der Sachverhalt von dem Anwohner ausführlich erläutert. Es konnte nachvollzogen werden, dass die Lichtverhältnisse aufgrund heranwachsender Äste beeinträchtigt sein könnten.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission lehnen einstimmig die Fällung der in Rede stehenden Bäume ab. Sie bitten jedoch darum, dass das Lichtraumprofil wiederhergestellt und das Astwerk zum Gebäude großzügig zurückgeschnitten wird. Bezogen auf die Verwilderung des Grünstreifens bitten Sie den Vorgang an die zuständigen Kollegen der Grünflächenunterhaltung weiterzuleiten.

 

 

2.) Fährstr. 18

 

Antrag: Fällung von 1 Zierkirsche

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung durch SBO, Ersatz durch Bereich 5-6

 

Sachverhalt

Vor dem benannten Grundstück steht eine städtische Zierkirsche. Die Kirsche weist am Stammfuß einen Pilzbefall mit dem Lackporling auf. Der Lackporling ist ein holzzersetzender Pilz, der zur Wurzelfäule und somit zum Verlust der Standsicherheit führen kann.

 

Gleichzeitig hat der Eigentümer des Grundstücks sich an den städtischen Fachbereich für Verkehrssicherung gewendet. Er bittet um Regulierung des Gehweges und der Zuwegung zu seinem Gebäudeeingang.

 

Baumkommission

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich ein Bild von der Situation vor Ort machen.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission stimmen aufgrund des Pilzbefalls einstimmig der Fällung des Baumes zu. Sie bitten vor einer Ersatzpflanzung mit dem Anwohner abzustimmen, ob dieser seine Grundstücksmauer erneuern möchte. Sollte dies der Fall sein, soll eine Ersatzpflanzung in unmittelbarer Nähe zum jetzigen Standort unter Beachtung von Schutzmaßnahmen (z. B. Wurzelschutzfolie), erfolgen.

 

 

3.) Wunderstraße

 

Antrag: Fällung von 1 Platane, 1 Ulme und 1 Silberahorn

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung und Ersatz im Rahmen der Baumaßnahme durch Bereich 5-6

 

Sachverhalt

Die Wunderstraße soll ab Herbst 2024 erneuert werden. Es ist ein Straßenvollausbau geplant. Bereits in vergangenen Jahren war die Örtlichkeit Bestandteil von Vorgesprächen. Für die Erneuerung der Bushaltestellen zu barrierefreien Bushaltestellen müssen eine kleinere Platane, eine Ulme und ein Silberahorn entfernt werden. Die Planungen wurden so angepasst, dass der Alt-Baumbestand (Platanen) erhalten bleiben kann.

 

Die Abteilung Baumschutz wurde in die Planungen einbezogen. Der Ahorn zeigt sich in einem schlechten bis abgängigen Zustand. Die Platane weist zwar einen guten Zustand auf, jedoch stellt der gewählte Standort der Bushaltestelle den geringsten Eingriff in den Straßenbaumbestand dar. An der zweiten Bushaltestelle war zunächst geplant, zwei große alte Platanen zu entfernen. Hier konnten die Planungen mit einem Standortwechsel der Bushaltestelle so angepasst werden, dass lediglich eine Ulme (artfremde Baumart auf der Wunderstraße) entfernt werden muss.

 

Baumkommission

Den Mitgliedern der Baumkommission wurde der Sachverhalt durch einen Vertreter des zuständigen Fachbereichs vor Ort erläutert.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission konnten die Planungen vor Ort nachvollziehen und sprachen sich einstimmig für die Fällung der beantragten Bäume aus. Die Fällung soll jedoch erst unmittelbar vor Baubeginn erfolgen. Als Ersatz sollen drei neue Bäume in örtlicher Nähe gepflanzt werden.

 

 

4.) Liste der toten und abgängigen Bäume der SBO

 

Antrag:  Fällung von toten, abgängigen und stark geschädigten Bäumen

Ergebnis:  Es liegen keine Einwände vor

Maßnahme:  1 zu 1 Ersatzpflanzung an Ort und Stelle

 

Baumkommission

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich anhand der vorab übersandten Liste inklusive Fotos ein Bild von der Situation machen. Fragen wurden nicht geäußert.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission stimmen einstimmig den Fällungen auf der in der Anlage beigefügten Liste zu. Eine Ersatzpflanzung ist, sofern rechtlich und tatsächlich möglich, an Ort und Stelle durch die SBO einzuplanen.

 

 


5.) Allgemein – weibliche Ginkgos

 

Antrag: Fällung von weiblichen Ginkgos

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung und Ersatz an Ort und Stelle

 

Sachverhalt

Seitens des Baum-Managers wurde die Problematik der weiblichen Ginkgos vorgestellt. Erst mit einem Alter von bis zu 20 Jahren entwickelt der weibliche Ginkgo, im Gegensatz zum männlichen Ginkgo, Früchte. Die Früchte enthalten Buttersäure, wodurch Anwohner enormen Geruchsbelästigungen ausgesetzt sind.

 

Um das Vorgehen zur Fällung von weiblichen Ginkgos zu vereinfachen, bittet die SBO darum, die weiblichen Ginkgos – sobald diese Fruchtwerk entwickelt haben, – in die Liste „der toten, abgängigen und stark geschädigten Bäume der SBO“ und nicht als separaten Punkt in die Baumbereisung aufnehmen zu dürfen. Da die Problematik in jedem Fall gleich ist, ist es aus fachlicher Sicht nicht notwendig diese Bäume bei den Baumbereisungen separat zu sichten.

 

Baumkommission

Zur Veranschaulichung wurde ein weiblicher Ginkgo auf der Gewerkschaftsstraße besichtigt. Die Mitglieder der Baumkommission konnten die Geruchsbelästigung vor Ort nachvollziehen.

 

Ergebnis

Die Mitglieder der Baumkommission stimmen einstimmig dem beantragten Vorgehen zu.

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Anlagen

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