Berichtsvorlage - M/16/1092-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

1. Anlass

 

Im Rahmen des ökologischen Umbaus des gesamten Emschersystems wurden dem Land­schaftsbeirat bereits zahlreiche Teilprojekte vorgestellt. Der Landschaftsbeirat begleitet das Gesamtprojekt, das von überragender Bedeutung für die Zukunft des Ruhrgebietes ist, seit über 10 Jahren insgesamt positiv, im Detail aber auch kritisch.

 

Als neue Teilprojekte sind im Umfeld des Abwasserkanals Emscher, der gerade ge­baut wird, insgesamt acht Regenwasserbehandlungsanlagen vorgesehen. In dieser Sitzung werden die Planungen für die vier Einzugsgebiete besprochen, in denen beim Bau der Regenwasserbehandlungsanlagen Landschaftsschutzgebiete betroffen sind.

 

Von den Maßnahmen in den Einzugsgebieten Breilstraße, Glückaufstraße und Arminstraße ist das Landschaftsschutzgebiet 1.2.15 „Zeche Vondern“ betroffen. Die Maßnahmen im Ein­zugsgebiet Borbeck befinden sich größtenteils im Landschaftsschutzgebiet 1.2.16 „Ripshorst“.

 

In den betroffenen Schutzgebieten kommt es durchaus zu erheblichen Eingriffen im Natur und Landschaft.

 

 

2. Eingriffe in Natur und Landschaft

 

Für alle Einzugsgebiete gilt, dass die bereits genehmigten Eingriffsflächen des Abwasserkanals Emscher (AKE) so weit wie möglich mit genutzt werden, so dass der Eingriff in Natur und Landschaft so gering wie möglich gehalten wird. Im Weitern sind die zusätzlichen Eingriffe der einzelnen Maßnahmen kurz zusammengefasst:

 

Einzugsgebiet Breilstraße

Im Trassenabschnitt zwischen dem Anschluss an den Abwasserkanal Emscher (AKE) und der Breilstraße werden durch die neue Kanaltrasse inklusive der Regenwasserbehandlungs­anlage und Schachtstandorte ruderale Hochstaudenfluren mit unterschiedlichen Nitrophy­ten.- bzw. Neophytenanteilen sowie junge bis mittelalte Gehölzbestände beseitigt. Bei den Gehölzbeständen handelt es sich überwiegend um flächige Birkenbestände sowie Weiß­dorngebüsche. Im Abschnitt unmittelbar westlich der Breilstraße ist ein flächiger, mittelalter Ulmenbestand betroffen. Nach Erreichen der Breilstraße verläuft die Trasse innerhalb der Straßenverkehrsfläche. An der Emscher erfolgt die Einleitung in die Emscher unter Inan­spruchnahme der von Grünland geprägten Gewässerböschung.


 

Einzugsgebiet Borbeck:

Der Eingriff für die Maßnahmen im Einzugsgebiet Borbeck erfolgt überwiegend in intensiv genutztes artenarmes Wirtschaftsgrünland (5.651m²) und teilversiegelte Flächen (759m²). Im Bereich der Sühlstraße wird zudem in geringeren Umfang (unter 200m²) in junge Einzelgehölze, ex­tensiv und intensiv genutzte Rasen- und Wiesenflächen, Gebüschflächen, Gehölzstreifen und versiegelte Flächen eingegriffen.

 

Einzugsgebiet Glückaufstraße:

Im Trassenabschnitt werden durch die Bauwerke ruderale Hochstaudenfluren mit unter­schiedlichen Nitrophyten.- bzw. Neophytenanteilen (ca. 1.250m²) sowie junge bis mittelalte Gehölzbestände (ca. 1.000m²) beseitigt. Bei den Gehölzbeständen handelt es sich überwie­gend um flächige Birkenbestände sowie Weißdorngebüsche.

 

Einzugsgebiet Arminstraße:

Der überwiegende Teil des Vorhabens findet innerhalb des Baustellenbereichs für den AKE-Schacht statt. Für diesen Bereich erfolgte die Eingriffsbilanzierung bereits im dortigen Ver­fahren nach § 170 LWG und entfällt somit in diesem Verfahren. Ein kleinerer Bereich des Gehölzbestandes (knapp 400m²) muss hier zusätzlich beseitigt werden.

 

 

3. Artenschutz

 

Einzugsgebiet Breilstraße:

Die durch die Biologische Station im Jahr 2005 festgestellten Fundpunkte bemerkenswerter oder gefährdeter Blütenpflanzen und Tierarten werden vorhabenbedingt nicht beansprucht. Im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen müssen Bäume beseitigt werden, welche Baum­höhlen aufweisen, die als Fledermausquartier geeignet sind. Ein Besatz durch Fledermäuse konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Tatbe­stände sieht die durchgeführte Artenschutzprüfung eine Rodung der Gehölze im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar vor. Zudem sollen Ersatzquartiere geschaffen werden. Die Artenschutzprüfung schließt mit dem Ergebnis ab, dass eine Verletzung der Verbotstat­bestände nach § 44 BNatSchG nicht zu erwarten sind.

 

Einzugsgebiet Borbeck

Zur Berücksichtigung der Belange nach § 44 BNatSchG wird eine separate Artenschutzprü­fung durchgeführt. Es wird davon ausgegangen, dass Tatbestände nach § 44 BNatSchG nicht zu erwarten sind.

 

Einzugsgebiet Glückaufstraße:

Von den durch die Biologische Station im Jahr 2005 festgestellten Fundpunkten bemerkens­werter oder gefährdeter Blütenpflanzenarten werden keine vorhabenbedingt beansprucht. Der Vorhabenbereich wird von einer Reihe bemerkenswerter, wirbelloser Arten besiedelt. Der Ausgleich für die Inanspruchnahme dieser Habitate erfolgt im Rahmen des Ausgleichs für die Biotope. Zur Berücksichtigung der Belange nach § 44 BNatSchG wurde eine separate Artenschutzprüfung durchgeführt. Tatbestände nach § 44 BNatSchG werden nicht erwartet.


 

Einzugsgebiet Arminstraße:

Von den durch die Biologische Station im Jahr 2005 festgestellten Fundpunkten bemerkens­werter oder gefährdeter Blütenpflanzenarten werden keine vorhabenbedingt beansprucht. Der Vorhabenbereich wird von einer Reihe bemerkenswerter, wirbelloser Arten besiedelt. Der Ausgleich für die Inanspruchnahme dieser Habitate erfolgt im Rahmen des Ausgleichs für die Biotope. Zur Berücksichtigung der Belange nach § 44 BNatSchG wurde eine separate Artenschutzprüfung durchgeführt. Diese stellt fest, dass unmittelbar angrenzend an die Bau­flächen ein Vorkommen der Kreuzkröte im Jahr 2005 nachgewiesen wurde. Zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen sieht die Artenschutzprüfung ein Absam­meln evtl. vorkommender Kreuzkröten im Baustellenbereich vor und ein anschließendes Absichern der Bauflächen durch einen Amphibienschutzzaun. Tatbestände nach § 44 BNatSchG werden unter Berücksichtigung der o.g. Maßnahmen nicht erwartet.

 

 

4. Landschaftspflegerischer Maßnahmen

 

Für alle Maßnahmen gilt, dass die beanspruchten Flächen bis auf die notwendigen Unter­haltungswege sowie die Standorte der Behandlungsanlagen und Kanalschächte wieder her­gestellt werden. Die dauerhaft beanspruchten Flächen werden als Schotterrasenflächen ausgebildet.

 

 

5. Kompensation

 

Es verbleiben nach aktuellem Stand (vorbehaltlich kleinerer Änderungen) folgende Defizite:

 

Einzugsgebiet Breilstraße:  4.340 m²

Einzugsgebiet ZG Borbeck:     265 m² (erste Berechnung, Planung noch nicht

                  abgeschlossen)

Einzugsgebiet Glückaufstraße:     986 m²

Einzugsgebiet Arminstraße:     240 m²

 

Diese Defizite werden gemäß der mit dem Umweltministerium sowie den Höheren und Unteren Landschaftsbehörden abgestimmten Vorgehensweise in die Gesamtbilanz (Emscher, Bau der Abwasserkanäle einschließlich Regenwasserbehandlung und ökologi­sche Umgestaltung) eingestellt und mit weiteren Maßnahmen zur Umgestaltung des Emschersystems im Kompensationsraum 6: Oberhausen, Duisburg verrechnet.

 

Die Einzelheiten der Planung werden in der Sitzung von Mitarbeitern der Emschergenossen­schaft vorgestellt.

 

Im Zuge des Verfahrens wird der Landschaftsbeirat gebeten seine Bedenken und Anregungen zu äußern.

 

 

 

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