Beschlussvorlage - B/17/5555

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der Änderung 61 BO: Campus Bochum – Rücknahme Süderweiterung zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) und die Einleitung des entsprechenden Planverfahrens.

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Änderungen des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen bedürfen der gleichlautenden Beschlussfassung der Räte der beteiligten Städte zum verfahrensabschließenden Feststellungsbeschluss. Aufstellungs- und Beteiligungsbeschluss werden nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss GFNP in den gemäß kommunaler Regelungen zuständigen Gremien der Städte behandelt.

 

Die Stadt Bochum ist mit sieben Hochschulen und etwa 60.000 Studierenden der bedeutendste Hochschulstandort in der Metropole Ruhr. Zur Weiterentwicklung und Stärkung des Campus´ Bochum an der Ruhruniversität bzw. der Hochschule Bochum in Querenburg wurde 2022 ein städtebaulicher Rahmenplan von Hosoya Schaefer Architekten zum Campus Bochum verabschiedet. Auf diesen Grundlagen soll, um die hohe Nachfrage an Gewerbeflächen für technologieaffine Unternehmen in Verknüpfung mit den beiden Hochschulen zu decken, das bestehende Technologiequartier Ruhr-Universität Bochum auf die östlich angrenzenden Flächen erweitert werden. Hierzu wird parallel zu diesem Verfahren der Bebauungsplan Nr. 1039 – Technologiequartier am Campus – aufgestellt und das GFNP-Änderungsverfahren Nr. 60 BO „Technologiequartier – Osterweiterung“ eingeleitet.

 

Da die Umsetzung der Osterweiterung voraussichtlich mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sein wird, wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren Nr. 1039 mit der Bedingung einer planerischen Kompensation der Eingriffe verknüpft. Konkret sollen Erweiterungsflächen des Sondergebiets 4 „Hoch­schule, Bildung, Forschung“ südlich der Hochschule Bochum und der Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie (IEG) genutzt werden. Die Rücknahme der Bauflächendarstellungen entspricht den Zielen des städtebaulichen Rahmenplans und erfolgt im Einvernehmen mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW als Flächeneigentümer. Hierfür werden die Bebauungspläne Nr. 1031 – Naturschutzgebiet Kalwes / Grimberg sowie 1042 – Auf dem Kalwes aufgestellt. Der Änderungsbereich dieser GFNP-Änderung 61 BO „Campus Bochum – Rücknahme Süderweiterung“ umfasst ca. 4,9 ha. Er soll zukünftig als Grünfläche dargestellt werden.

Anlass, Erfordernis und Gegenstand der Änderung sind dem Änderungsplan und dem Begründungsentwurf (siehe Anlagen) zu entnehmen.

 

Das Scoping (gemäß § 4 Abs. 1 BauGB), in dem mit den einschlägigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gegenstand und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung festgelegt werden, soll im Zusammenhang mit der frühzeitigen Beteiligung voraussichtlich im I. Quartal 2025 erfolgen. Zu diesem Verfahrensschritt wird der Umweltbericht erarbeitet.

Nach der Überarbeitung der Planung auf Basis der Beteiligungsergebnisse erfolgt der Beteiligungsbeschluss. Dem Beteiligungsbeschluss folgen die Veröffentlichung bzw. förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Dauer eines Monats. Nach dem abschließenden Planbeschluss (Feststellungsbeschluss, der in den Räten aller beteiligten Städte erfolgt) bedarf die Änderung zum GFNP der Genehmigung durch das Land (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW).

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Anlagen

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